Du hast gefragt, wo geregelt wird, dass die Bundesrepublik
Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Ich
habe dir geantwortet, dass sie das gar nicht ist. Damit ist
implizit die Aussage verbunden, dass das nirgendwo geregelt
wird. Und das wolltest du doch wissen, oder nicht?
Die Antwort „nirgendwo“ hege ich seit einiger Zeit als Vermutung. Und sie befriedigt mich nicht. Die Legitimation des Parlamentarischen Rates ist auch ein Thema, das mich bewegt. Ein Thema, dass nicht so im Fokus steht, sonst würde ich nicht fragen.
Ich interessiere mich für vielerlei, wie hat z.B. eine der führenden Kultur- und Wissenschaftsnationen, Deutschland, dermaßen in die Barbarei abrutschen können.
Nicht dass ich die Konsequenzen erahne, aber wie kann ein
durch das GG eingesetztes Organ sowas festlegen?
Im 19. Jahrhundert verstand man Staaten als Gedanken Gottes.
Ich nehme an, dass du mir zustimmst, wenn ich sage: Blödsinn!
Staaten sind rein menschliche Gebilde. Es gibt hier keine
objektiv richtige oder falsche Antwort, wann was ein Staat ist
und welcher mit dem identisch ist. …
… Es ist im Übrigen nun
einmal die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts,
verfassungsrechtliche Fragen verbindlich zu entscheiden, und
der Maßstab ist nun einmal das Grundgesetz, unsere
(Bundes-)Verfassung. Welche Instanz würdest du denn
anerkennen, die eine bessere Legitimation vorweisen könnte als
das Bundesverfassungsgericht?
Das Volk. Nicht dass ich meine, dass dabei unbedingt gutes dabei rauskommt. Aber bevor man Kompromisse eingeht, sollten die Standpunkte, von denen man abweicht, schon klar sein.
Es dient doch
dessen Interpretation und Wahrung, nicht der phanasievollen
Erweiterung?
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, die von mir verlinkte
Entscheidung zu lesen, dann wüsstest du, dass das
Bundesverfassungsgericht nichts weiter sagt, als dass das
Grundgesetz selbst von Kontinuität und Identität zwischen dem
Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland ausgeht.
Nun ja, ich hab’s nicht ganz gelesen, aber in Teilen.
Und da beginnt mein Problem. Kompetenzüberschreitung. Bescheidenheit wäre da eher angebracht. Was nicht im GG erwähnt ist, kann nicht Thema sein. Ist zumindest meine Meinung.
(Mein Vorredner hat Recht, auch der Norddeutsche Bund ist
damit identisch, aber auf den kommt es in dem Richterspruch
nicht an, weshalb das dort nicht erwähnt wird.) Es gibt unter
dem Link sogar einen Orientierungssatz, der obendrein auch
noch farblich hervorgehoben wird und dir nicht entgangen wäre,
wenn du einfach mal Klick gemacht hättest:
Nochmals, ich habe den Klick gemacht, will aber nicht behaupten, das dir wichtigste erfasst zu haben.
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB
2/51,
BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen
ist; es
besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat
mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht
„Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf
seine
räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“
Das habe ich schon mitbekommen.
Ansonsten guck doch mal unter III. 1., wo es heißt:
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre
und
der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche
Reich
den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art.
16,
Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der
ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat
festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266
(277); 3,
288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach
wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter
Organe
selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die
Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der
gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266
(277)).
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen - auch - die
vier
Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).
Das sind schon Argumente. Mit der angemessenen Intepretationsgabe könnte ich aber auch schließen, dass der Artikel 146 Aufforderungscharakter hat. Das VG würde dem natürlich widersprechen, es sind ja Posten in Gefahr.
Die genauere Begründung können wir gern diskutieren, du
müsstest sie aber erst einmal lesen. Du findest sie - welch
Glück! - unter dem Link.
Ich bin nicht blöd, und will keineswegs eure (also anderer Antworter eingeschlossen) Beiträge missachten. Aber wenn du mir ein pdf mit 26 Seiten als link schickst, ohne Hinweise, worauf du hinaus willst, da solltest du auf ein Hinüberfliegen eingestellt sein.
Gruß, Zoelomat