Bundesrepublik vs, Deutsches Reich

Die oben angedeutete Frage bezieht sich auf unser Grundgesetz. Wo ist eigentlich festgelegt, dass (wie ich glaube zu wissen) die BRD Rechtsnachfolger des DR ist?

Kam auf diese Frage wegen 1400- oder 1700irgendwas verliehener Fischereirechte in einem anderen Thread.

Im GG findet sich jedenfalls in $14 nichts konkretes.

Dank, Zoelomat

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern mit diesem Staat identisch.

http://principality-of-sealand.eu/pdf/BverfG1973_DR.pdf

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin
des Deutschen Reiches, sondern mit diesem Staat identisch.

http://principality-of-sealand.eu/pdf/BverfG1973_DR.pdf

Nicht dass ich die Konsequenzen erahne, aber wie kann ein durch das GG eingesetztes Organ sowas festlegen? Es dient doch dessen Interpretation und Wahrung, nicht der phanasievollen Erweiterung?

Hallo
Der Punkt ist, dass nach dem Krieg niemand davon ausgegangen ist, dass das Deutsche Reich als Staat untergegangen ist.
So hoben die Aliierten einen ganzen Berg Rechtsvorschriften des Dritten Reiches einfach auf. Das wäre beim Untergang des Deutschen Reiches Unnötig gewesen, da dann der gesamte Gesetzeskram Quasi Makulatur gewesen wäre, und man hätte Überleitungsgesetze erlassen müssen.

So sind verschiedene Gesetze der Weimarer- und NS Zeit bis heute in Kraft.
Z.B. das Lagerstättengesetz (das sich aus heutiger Sicht sehr lustig liest) um mal ein anderes als das Rechtsberatungsgesetz zu nehmen.

Es besteht eine Staatsrechtliche Kontinuität Deutschlands seit der Gründung des Norddeutschen Bundes. Zwar wurde das Staatsgebiet mehrfach geändert und die Regierungsform mehrmals gewechselt, aber Staatsrechtlich ist der Staat Deutschland nie erloschen.
1945 hätten die Alliierten Deutschland quasi Auflösen können… sie haben es aber nicht getan.
Mike

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um mal ein anderes als das Rechtsberatungsgesetz
zu nehmen.

Letzteres wäre auch kein gutes Beispiel, denn dieses Gesetz ist mittlerweile durch das Rechtsdienstleistungsgesetz und, betreffend die Vertretung vor Gericht, einige Vorschriften in den einzelnen Prozessordnungen ersetzt worden.

Du hast gefragt, wo geregelt wird, dass die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Ich habe dir geantwortet, dass sie das gar nicht ist. Damit ist implizit die Aussage verbunden, dass das nirgendwo geregelt wird. Und das wolltest du doch wissen, oder nicht?

Nicht dass ich die Konsequenzen erahne, aber wie kann ein
durch das GG eingesetztes Organ sowas festlegen?

Im 19. Jahrhundert verstand man Staaten als Gedanken Gottes. Ich nehme an, dass du mir zustimmst, wenn ich sage: Blödsinn! Staaten sind rein menschliche Gebilde. Es gibt hier keine objektiv richtige oder falsche Antwort, wann was ein Staat ist und welcher mit dem identisch ist. (Auch wenn etwa die Identifikation der Deutschen im Mittelalter und der Neuzeit mit dem Römischen Reich ziiieeemlich schräg war.) Es gibt nur die herrschende Ansicht, die faktisch umgesetzt wird. Das ist ja in der Geschichte schon immer so gewesen. Elizabeth Tudor zum Beispiel war nach ihrem Selbstverständnis Königin von Frankreich. Kein Lexikon unserer Tage würde in ihr eine Königin von Frankreich sehen. Anspruch und faktische Wirklichkeit fallen auseinander. Die DDR ging nicht von einer Identität mit dem Deutschen Reich aus. Es ist im Übrigen nun einmal die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Fragen verbindlich zu entscheiden, und der Maßstab ist nun einmal das Grundgesetz, unsere (Bundes-)Verfassung. Welche Instanz würdest du denn anerkennen, die eine bessere Legitimation vorweisen könnte als das Bundesverfassungsgericht?

Es dient doch
dessen Interpretation und Wahrung, nicht der phanasievollen
Erweiterung?

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, die von mir verlinkte Entscheidung zu lesen, dann wüsstest du, dass das Bundesverfassungsgericht nichts weiter sagt, als dass das Grundgesetz selbst von Kontinuität und Identität zwischen dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. (Mein Vorredner hat Recht, auch der Norddeutsche Bund ist damit identisch, aber auf den kommt es in dem Richterspruch nicht an, weshalb das dort nicht erwähnt wird.) Es gibt unter dem Link sogar einen Orientierungssatz, der obendrein auch noch farblich hervorgehoben wird und dir nicht entgangen wäre, wenn du einfach mal Klick gemacht hättest:

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51,
BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es
besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat
mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht
„Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine
räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“

Ansonsten guck doch mal unter III. 1., wo es heißt:

Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und
der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich
den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16,
Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat
festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3,
288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe
selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die
Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der
gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)).
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen - auch - die vier
Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Die genauere Begründung können wir gern diskutieren, du müsstest sie aber erst einmal lesen. Du findest sie - welch Glück! - unter dem Link.

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Du hast gefragt, wo geregelt wird, dass die Bundesrepublik
Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Ich
habe dir geantwortet, dass sie das gar nicht ist. Damit ist
implizit die Aussage verbunden, dass das nirgendwo geregelt
wird. Und das wolltest du doch wissen, oder nicht?

Die Antwort „nirgendwo“ hege ich seit einiger Zeit als Vermutung. Und sie befriedigt mich nicht. Die Legitimation des Parlamentarischen Rates ist auch ein Thema, das mich bewegt. Ein Thema, dass nicht so im Fokus steht, sonst würde ich nicht fragen.

Ich interessiere mich für vielerlei, wie hat z.B. eine der führenden Kultur- und Wissenschaftsnationen, Deutschland, dermaßen in die Barbarei abrutschen können.

Nicht dass ich die Konsequenzen erahne, aber wie kann ein
durch das GG eingesetztes Organ sowas festlegen?

Im 19. Jahrhundert verstand man Staaten als Gedanken Gottes.
Ich nehme an, dass du mir zustimmst, wenn ich sage: Blödsinn!
Staaten sind rein menschliche Gebilde. Es gibt hier keine
objektiv richtige oder falsche Antwort, wann was ein Staat ist
und welcher mit dem identisch ist. …
… Es ist im Übrigen nun
einmal die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts,
verfassungsrechtliche Fragen verbindlich zu entscheiden, und
der Maßstab ist nun einmal das Grundgesetz, unsere
(Bundes-)Verfassung. Welche Instanz würdest du denn
anerkennen, die eine bessere Legitimation vorweisen könnte als
das Bundesverfassungsgericht?

Das Volk. Nicht dass ich meine, dass dabei unbedingt gutes dabei rauskommt. Aber bevor man Kompromisse eingeht, sollten die Standpunkte, von denen man abweicht, schon klar sein.

Es dient doch
dessen Interpretation und Wahrung, nicht der phanasievollen
Erweiterung?

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, die von mir verlinkte
Entscheidung zu lesen, dann wüsstest du, dass das
Bundesverfassungsgericht nichts weiter sagt, als dass das
Grundgesetz selbst von Kontinuität und Identität zwischen dem
Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland ausgeht.

Nun ja, ich hab’s nicht ganz gelesen, aber in Teilen.

Und da beginnt mein Problem. Kompetenzüberschreitung. Bescheidenheit wäre da eher angebracht. Was nicht im GG erwähnt ist, kann nicht Thema sein. Ist zumindest meine Meinung.

(Mein Vorredner hat Recht, auch der Norddeutsche Bund ist
damit identisch, aber auf den kommt es in dem Richterspruch
nicht an, weshalb das dort nicht erwähnt wird.) Es gibt unter
dem Link sogar einen Orientierungssatz, der obendrein auch
noch farblich hervorgehoben wird und dir nicht entgangen wäre,
wenn du einfach mal Klick gemacht hättest:

Nochmals, ich habe den Klick gemacht, will aber nicht behaupten, das dir wichtigste erfasst zu haben.

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB
2/51,
BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen
ist; es
besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat
mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht
„Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf
seine
räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“

Das habe ich schon mitbekommen.

Ansonsten guck doch mal unter III. 1., wo es heißt:

Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre
und
der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche
Reich
den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art.
16,
Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der
ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat
festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266
(277); 3,
288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach
wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter
Organe
selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die
Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der
gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266
(277)).
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen - auch - die
vier
Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Das sind schon Argumente. Mit der angemessenen Intepretationsgabe könnte ich aber auch schließen, dass der Artikel 146 Aufforderungscharakter hat. Das VG würde dem natürlich widersprechen, es sind ja Posten in Gefahr.

Die genauere Begründung können wir gern diskutieren, du
müsstest sie aber erst einmal lesen. Du findest sie - welch
Glück! - unter dem Link.

Ich bin nicht blöd, und will keineswegs eure (also anderer Antworter eingeschlossen) Beiträge missachten. Aber wenn du mir ein pdf mit 26 Seiten als link schickst, ohne Hinweise, worauf du hinaus willst, da solltest du auf ein Hinüberfliegen eingestellt sein.

Gruß, Zoelomat

Tja, Benovolio…

Ich interessiere mich für vielerlei, wie hat z.B. eine der
führenden Kultur- und Wissenschaftsnationen, Deutschland,
dermaßen in die Barbarei abrutschen können.

Jetzt weißt (auch) Du, wo`s lang geht. Viel Spaß noch :smile:

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