Trunkenheit am Steuer

Hallo,

ich habe ein Problem. Gestern (Männertag) kam ich auf den blödsinnigen Gedanken, mein Auto anzulassen. Ich hatte so ein paar Bier getrunken, also setzte ich mich hinters Steuer und drehte den Zündschlüssel rum. Das Auto stand am Straßenrand in einer Parklücke. Ich öffnete nun die Motorhaube und erklärte meinen Kumpels die „gigantische“ Macht meines 55 PS-Motors. Ich hatte nie vor wegzufahren (wie auch im Suff?). Es kam wie es kommen mußte, die Polizei war da. Ich mußte einen Alkoholtest machen (weiß nicht, was rauskam). Ich versuchte zu erklären, das es hier nur um den Motor ging. Aber man sagte, ich hätte fahren wollen. Was soll ich nun tun? Der Lappen wurde eingezogen *HEUL*

Bitte nun nicht Rechtsschutzversicherung erwähnen, hab keine. Ich wollte definitiv nicht Autofahren. Habe (leider nur angetrunkene) Zeugen.

André

Hallo Andre,

Ich wollte definitiv nicht Autofahren. Habe (leider nur
angetrunkene) Zeugen.

So weit mir bekannt ist, ist bereits das Starten des Motors im angetrunkenen Zustand verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Es wird schwer nachzuweisen sein, dass Du lediglich Deinen Freunden den Motor vorführen wolltest. Mit einem Starten des Motors verbindet man natürlich gleichzeitig den Willen, den Wagen auch in Bewegung setzen zu wollen.
Warte ab und nimm Dir ggf. einen Anwalt, wenns hart kommt.
Gruss,
SylviaM

Hallo André,

wurdest Du mit laufendem Motor am Lenkrad sitzend von der Polizei erwischt? Das Auto stand in einer Parklücke. Unmittelbar vor Deiner Wohnung oder irgendwo anders? Dabei geht es mir um die Glaubwürdigkeit der Behauptung, nicht fahren zu wollen und darum, ob es überhaupt Sinn macht, einen Anwalt zu beauftragen. Fern der Heimat besoffen hinter’m Steuer glaubt Dir kein Mensch Deine Version. Dann hättest Du zusätzlich zur zu erwartenden Strafe noch die Kosten des Anwalts, der letztlich auch nicht viel für Dich erreichen könnte. Überlege Dir also genau, wie die Situation war und lüg’ Dir nicht selbst in die Tasche.

Zu berücksichtigen ist auch, ob Du in der Vergangenheit schon Punkte gesammelt hast, womöglich wegen Alkohol am Steuer. Im Zweifel spendiere das Geld für eine anwaltliche Erstberatung. Dabei muß es aber auf den Tisch, wie es wirklich war. Sonst nützt Dir das alles nichts.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die Polizei sah nur, wie ich ausstieg und die Motorhaube öffnete und das ein paar Leute mit Bierpullen in der Hand drumrumstanden. Ja, und daß der Motor lief. Das Auto stand vor meiner Haustür. Ich bin der Halter, daher auch die freundliche Überprüfung meines Alkoholpegels. Mehr war da nicht. Und was meine „Vorstrafen“ angeht: Parksünden wie jedermann, zwei- dreimal geblitzt, nie Punkte, nie über 75,- DM bezahlt. Sozusagen „blütenweiße“ Akte. Aber ich brauche meinen Schein wieder. Montag zum Anwalt? Im Prinzip war die ganze Aktion echt nur Blödel.

André

Aber ich brauche meinen Schein wieder. Montag zum Anwalt?

Hallo André,

ja, gleich Montag zum Anwalt und lasse Dich beraten.

Viel Erfolg dabei!

Gruß
Wolfgang

Hallo Croton,

für das posting von wolfgang wären viele ***chen fällig.
***chen darf ich aber leider noch nicht vergeben. keine zwei monate mitglied bei w-w-w-. das ratpack will ich auch nicht bemühen. *lol* sorry wolfgang…:frowning:

ohne joke croton. der tipp von wolfgang war klasse. in ähnlicher situation wie du war ich auch einmal. motor (bike) anlassen, ohne zu fahren. pusten, fetzen wech. zwei tage später (nach dem schock) holte ich meinen führerschein von der bullerei ab. ohne rechtsanwalt. ich fragte nur nach der staatsanwaltlichen beschlagnahmung.

kaum ein (halbwegs normaler) staatsanwalt wird wegen solch einem „dummfug“ eine beschlagnahmung des scheines verfügen. damit kommt er vor gericht kaum durch. ansonsten lasse dir von der polizei die „staatsanwaltschafliche beschlagnahmung“ schriftlich bestätigen. stellt sich aber dann die staatsmacht quer, nix wie hin zum verkehrsanwalt. du könntest sonst evtl. fristen etc. versäumen. danach kannst du ja die staatsanwaltschaft verklagen. was garnicht so selten ist in „diesem unserem lande“. vor schadenersatzklagen hat im allgemeinen auch ein staatsanwalt echte muffe. das könnte ja der staasnwaltschaftlichen karriere heftig schaden.

mit mir wollte man sich damals über eine „freiwillige“ zahlung einigen. wollte ich aber nicht. hatte ja (ausnahmsweise*lol*) nix schlimmes gemacht. danach war ruhe vor der staatsmacht. noch immer habe ich meinen grauen fetzen. ist der überhaupt noch gültig?

viel glück

gültig… (offtopic)
Hallo,

noch immer habe ich meinen grauen fetzen. ist der überhaupt
noch gültig?

klar isser das. wenn noch alles lesbar ist, bleibt er das wohl auch noch eine weile :wink: … in den EUStaten stellt man sich gerne quer, aber er ist auch dort gültig.

Gruß
Daniel Scholdei