Laute Nachbarn

das es in einem Mehrfamilienhaus nicht totenstill ist, ist klar. Aber was ist zumutbar bzw. was kann man tun? Ein Nachbar hat regelmässig Besuch und dann wird es so laut, das andere Mieter das Haus verlassen. Mit dem Nachbarn reden hat nichts gebracht. Er ist der Meinung seinen Gästen kann er nichts verbieten bzw. Kinder sind halt so (die sind übrigens bis gegen Mitternacht so). Der Vermieter rührt sich auch nicht. Kann man mit Mietminderung drohen (wenn ja wie hoch) damit der Vermieter mal einschreitet?
Danke
Merit

das es in einem Mehrfamilienhaus nicht
totenstill ist, ist klar. Aber was ist
zumutbar bzw. was kann man tun? Ein
Nachbar hat regelmässig Besuch und dann
wird es so laut, das andere Mieter das
Haus verlassen. Mit dem Nachbarn reden
hat nichts gebracht. Er ist der Meinung
seinen Gästen kann er nichts verbieten
bzw. Kinder sind halt so (die sind
übrigens bis gegen Mitternacht so).

Der Schutz der Nachtruhe beginnt um 22 Uhr. Ich würde zu diesem Zeitpunkt den Vermieter auf sein Verhalten aufmerksam machen. Da dies wohl nicht fruchten wird, würde ich weiterhin gegen 22.30 die Polizei einschalten und am nächsten Morgen das zuständige Ordnungsamt informieren. Denen würde ich auch das Einschreiten der Polizei melden (Möglichst mit Namen eines aufnehmenden Beamten). Üblicherweise zieht so etwas ein Bußgeld nach sich. Wenn der gute Nachbar ein- zweimal zur Kasse gebeten wurde, wird ihm einfallen, dass er seinen Besuchern vieleicht doch etwas verbieten kann…

Eine Mietminderung halte ich hingegen für daneben. Dein Vermieter kann kaum etwas dafür.

Polizei einschalten klingt zwar hart, ist aber schon wegen der Beweiskraft wichtig!

Gruß

Alex.

Habe noch eine Kleinigkeit vergessen:

Zumindes in Rheinland-Pfalz gilt innerhalb von Wohnungen nicht nur der Schutz der Nachtruhe. Das Lärmen ist auch zwischen 13 - und 15 Uhr verboten. Diese Einschränkungen gelten natürlich nicht für unvermeidbaren Lärm (Handwerker oder so).

Alex.

Der Schutz der Nachtruhe beginnt um 22
Uhr. Ich würde zu diesem Zeitpunkt den
Vermieter auf sein Verhalten aufmerksam
machen. Da dies wohl nicht fruchten wird,
würde ich weiterhin gegen 22.30 die
Polizei einschalten und am nächsten
Morgen das zuständige Ordnungsamt
informieren. Denen würde ich auch das
Einschreiten der Polizei melden
(Möglichst mit Namen eines aufnehmenden
Beamten). Üblicherweise zieht so etwas
ein Bußgeld nach sich. Wenn der gute
Nachbar ein- zweimal zur Kasse gebeten
wurde, wird ihm einfallen, dass er seinen
Besuchern vieleicht doch etwas verbieten
kann…

Hallo Alex,
danke für Deine Antwort. Das dumme ist halt, daß es nicht um die Nachtruhe allein geht. Aber muss ich vor 22 Uhr jeden Lärm hinnehmen (Türenknallen, poltern usw.), ist denn diese 22Uhr-Regelung ein Freibrief für rücksichtslose Mitmieter?

Danke
Merit

Hallo Merit,

ich denke, daß Du grundsätzlich Deinem Vermieter gegenüber zu einer Kürzung des Mietzinses berechtigt bist. Denn er schuldet aufgrund des Mietvertrags die störungsfreie Gebrauchsgewährung der Wohnung. Darunter fallen auch erhebliche Lärmbelästigungen durch die Nachbarn. Zwar trifft den Vermieter kein Verschulden, das ist aber im Rahmen der Mietminderung unerheblich.
Ich denke, wenn Du dem Vermieter die Mietminderung zunächst androhst, dann liegt es an ihm als Miteigentümer des Wohnhauses etwas gegen Deine Nachbarn zu unternehmen.

Viel Glück,

Bettina

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