Bin ich ein Onkel oder nicht!?

Leider wuste ich nicht wo ich diese Frage unterbringen soll.

Meine Frage ist nicht so schwer aber hat in meinem Umfeld für einige Turbolenzen gesorgt.

Bin ich der Onkel der Nichten und Neven meiner Frau derne Tante sie ja ist.
Oder bin ich nach Deutschn Recht nur der Mann der Tante???

Danke für eine Antwort!!

Gruss Reinhard

Leider wuste ich nicht wo ich diese Frage unterbringen soll.

Meine Frage ist nicht so schwer aber hat in meinem Umfeld für
einige Turbolenzen gesorgt.

Bin ich der Onkel der Nichten und Neven meiner Frau derne
Tante sie ja ist.
Oder bin ich nach Deutschn Recht nur der Mann der Tante???

Hallo Reinhard,

was Du bist oder sein willst, kannst Du Dir aussuchen. Onkel und Tanten sind m. W. keine Begriffe des Rechts.

Es gibt anläßlich verschiedener Gelegenheiten die Frage: Sind Sie mit dem/der Anwesenden verwandt oder verschwägert? Bis zum Schwager ist es also noch von Relevanz, aber nicht mehr bis zu deren Kindern. Du bist also mit den Nichten und Neffen Deiner Frau nicht verwandt.

Onkel und Tante bezeichnet eine Blutsverwandtschaft, wenn auch nicht in gerader Linie. Solche Verwandtschaften lassen sich nicht durch Eheschließung herstellen oder durch Scheidung auflösen. So gesehen bist Du „nur“ der Mann der Tante.

Gruß
Wolfgang

PS: Ich verbieg’ mir beim Begreifen von Verwandtschaftverhältnissen regelmäßig die Hirnwindungen. Hoffentlich war das jetzt alles richtig.

Herzlichen Glückwunsch! Du bist Onkel!
Hallo Reinhard,

na dann wollen wir mal aufräumen…

Verwandtschaft

Art der Verwandschaft (§ 1589 S.1 und 2)
Das Gesetz unterscheidet Verwandschaft in gerade Linie und in Seitenlinie. Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt (z.B. Vater - Sohn, Großvater - Enkel). Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt (z.B. Geschwister, auch Halbgeschwister, Vettern, Tante - Neffe).

Grad der Verwandschaft (§ 1589 S.3)
Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. Beispiele: Vater und Sohn sind in gerader Linie im ersten Grad miteinander verwandt, Großvater und Enkel in gerader Linie im zweitem Grad. Bruder und Schwester sind in Seitenlinie im zweiten Grad miteinander verwandt, Tante und Neffe in Seitenlinie im dritten Grad.

Schwägerschaft

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert (§ 1590 I 1 BGB), z.B. also der Ehemann mit den Eltern, den Geschwistern und Geschwisterkindern seiner Ehefrau. Linie und Grad der Schwägerschaft richten sich nach der sie vermittelnden Verwandtschaft (§ 1590 I 2 BGB).

Die Ehefrau ist mit ihren Eltern in gerader Linie ersten Grades verwandt, somit ist der Ehemann mit den Schwiegereltern in gerader Linie ersten Gerades verschwägert.

Mit den Geschwistern der Ehefrau ist der Ehemann in der Seitenlinie im zweiten Grad verschwägert, mit den Geschwisterkindern (= Deinen Nichten und Neffen) in der Seitenlinie dritten Grades.

Nicht miteinander verschwägert sind die Ehegatten der Geschwister (“Schwippschwägerschaft“). Die Schwägerschaft dauert fort, wenn die sie begründende Ehe aufgelöst wird (§ 1590 II BGB).

Wird die Ehe geschieden, bleibt der Mann mit den Verwandten seiner geschiedenen Ehefrau weiterhin verschwägert. Heiratet die Frau erneut, ist der zweite Ehemann mit den Kindern aus der ersten Ehe der Frau verschwägert, nicht jedoch der erste Ehemann mit den Kindern aus der zweiten Ehe der Frau.

Das Eheverbot nach § 4 I, III EheG für Verschwägerte in gerader Linie ist durch das Eheschließungsrechtsgesetz zum 01.07.1998 aufgehoben worden.

Die Schwägerschaft begründet keine Unterhaltspflichten, auch nicht gegenüber einem Stiefkind (vgl. aber den Ausnahmefall des § 1371 IV BGB).

Für in gerader Linie und in der Seitenlinie im zweiten Grad Verschwägerte gelten Zeugnisverweigerungsrechte. (Im Klartext: Dein Neffe müßte vor Gericht gegen Dich aussagen und umgekehrt).

Da Du mit Deinen Nichten und Neffen in der Seitenlinie dritten Grades verschwägert bist, Du bist also ganz klar Onkel!

Ciao

Tessa

aber
deswegen würde ich mich trotzdem so nennen lassen :smile:

ist doch immerhin ein cooler Titel… finde ich :smile:

Marco

*derwachechterOnkelist* :smile:

Irrtum, Lieber Wolfgang…
Hallöle,

Bis zum
Schwager ist es also noch von Relevanz, aber nicht mehr bis zu
deren Kindern. Du bist also mit den Nichten und Neffen Deiner
Frau nicht verwandt.

Da liegt Dein Irrtum… Der gute Mann ist keinesfalls ‚nur‘ der Mann der Tante. Er ist mit den Neffen seiner Frau verschwägert und das hat durchaus rechtliche Relevanz (z. B. im Erbfall).

PS: Ich verbieg’ mir beim Begreifen von
Verwandtschaftverhältnissen regelmäßig die Hirnwindungen.

Hihi, das habe ich gemerkt… *frechgrins*

Ciao

Tessa

Tessa, das ist Dir gelungen! Danke für die Richtigstellung!

Gruß
Wolfgang

…und Du hast ja auch schon frech grinsend aufgeräumt (macht Spaß, gelle? Wie nennt man diesen Charakterzug?)

Na ja, das haste richtig gemacht. Wahre Größe erkennst Du, wenn jemand seinen Fehler eingesteht. Das tue ich hiermit. (Spuck große Töne von oben herab)

Gruß
Wolfgang

Ich nenne ihn…
… schlicht und ergreifend Arroganz… *lach*

Ciao

T.