Abofalle Datedicted GmbH

Von: , Frage gestellt am So, 29. Apr 2012
Hallo an alle,

angenommen man sähe über seinem mobilcom Debitel online Service seinen Einzelverbindungen an und stellt mit Schrecken fest, dass hier wöchentliche Kosten von 4,99 von "Datedicted GmbH" abgebucht werden.
das sind monatliche Kosten von ca. 20,00 Euro.
Die Rechnung ist noch nicht raus, aber man kann ja bereits online sehen, was dann in der Folgerechnung zusammenkommt
(Es sind Kosten in diesem Monat entstanden, die Rechnung dazu kommt erst im nächsten Monat.)

Nun kann man sich natürlich nicht erinnern irgend etwas auf dem Handy downgeloaded zu haben - und selbst wenn, dann mit Sicherheit keine Abo und schon gar nicht bewusst!
Wie kann man sich hier wehren?

Ein Eischreiben an Datedicted GmbH, ist klar, aber mit welchem Inhalt?
Gibt es hierzu Musterschreiben?

Ein Anruf bei der mobilcom Debitel hotline hat nichts gebracht, die meinen man müsse sich an Datedicted GmbH direkt wenden. Der Rechnungsbetrag wird vorerst vollständig inkl. der Telefonflat vom Bankkonto abgezogen und falls Datedicted GmbH es wieder an debitel zurück zahlen sollte, würde debitel es dem Konto gutschreiben ...
Ob das jedoch je passieren wird ??

Muss man sich jetzt einen Anwalt suchen? Übernimmt für solch einen Streitfall die Rechtsschutzversicherung die Kosten? Auch wenn man sich (unbewusst) bei solch einem Anbieter eingewählt haben soll?

Hier habe ich noch etwas ergoogelt :
http://www.wbs-law.de/internetrecht/neue-abofalle-fu...


Danke für Hilfe
und LG
Jasmin

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 7 hilfreich
    Re: Abofalle Datedicted GmbH
    Guten Tag,

    hiermit bestreite ich ein Abonnement bei Ihnen abgeschlossen zu haben aus den folgenden Gründen:
    .
    .
    .
    Transferieren Sie das Geld zurück.


    Hilfsweise kündige ich hiermit das Abonnement fristlos.
    (Dieser Satz ist sehr wichtig, falls die Forderung Rechtens ist werden weitere Kosten vermieden.)

    MFG

    Falls das Abonnement als ganzes bestritten wird den Mobilfunkbetreiber kontaktieren und sagen, dass die Beträge nicht bezahlt werden sollen/zurückgebucht werden sollen.
    Falls nur weitere Kosten vermieden werden sollen reicht das obrige Schreiben.
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Abofalle Datedicted GmbH
      Dankeschön hiermit bestreite ich ein Abonnement bei Ihnen abgeschlossen
      zu haben aus den folgenden Gründen:
      Transferieren Sie das Geld zurück.
      Hilfsweise kündige ich hiermit das Abonnement fristlos.
      (Dieser Satz ist sehr wichtig, falls die Forderung Rechtens
      ist werden weitere Kosten vermieden.)
      Nun ist es so, dass das Geld von debitel vom KundenKonto abgezogen wird, und debitel meint, man müsse dies mit dem Drittanbieter klären (also mit Datedicted GmbH)
      - und WENN Datedicted GmbH das Geld zurück an Debitel überweist, erst dann bekäme man das Geld von debitel zurück bzw dem Konto gutgeschrieben.

      Debitel kann weder den Drittanbieter sperren oder nicht zahlen, noch kann Datedicted GmbH das Geld auf das Konto des "Opfers" überweisen.

      Einfach die Handy-Rechnung nicht zahlen geht hier leider auch nicht, denn dann würde im letzten Schritt das Handy gesperrt werden .... Man ist also gezwungen die volle Summe an Debitel zu zahlen.


      Falls das Abonnement als ganzes bestritten wird den
      Mobilfunkbetreiber kontaktieren und sagen, dass die Beträge
      nicht bezahlt werden sollen/zurückgebucht werden sollen.
      Ja per Eischreiben ist klar. Aber zurückbuchen an debitel oder wie ? Falls nur weitere Kosten vermieden werden sollen reicht das
      obrige Schreiben.
      Nein, es wird komplett ein gewünschtes Abo bestritten. Zumindest ein bewusstes.


      Danke und LG Jasmin
    • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 2 hilfreich
      Wenn schon...
      Hallo, Hilfsweise kündige ich hiermit das Abonnement fristlos.
      (Dieser Satz ist sehr wichtig, falls die Forderung Rechtens
      ist werden weitere Kosten vermieden.)
      wenn die Forderungen berechtigt sind, somit also ein Vertrag besteht, wie kommst Du dann darauf, dass dieser Vertrag fristlos kündbar wäre? Die Voraussetzungen des BGB § 314 wären wohl kaum erfüllt und die Kündigung somit unwirksam.

      Wenn schon kündigen, dann fristlos, hilfsweise ordentlich zum vertraglich vereinbarten nächstmöglichen Zeitpunkt.

      Gruß

      S.J.
      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re: Wenn schon...
        Hallo,

        bewusst wurde kein Abo bestellt, auch wurde sich auf keiner Dating- oder Flirtline angemeldet (schon seit minimum 10 jahren nicht mehr, da die Person nicht von solchen Diensten überzeugt ist - und das aus Überzeugung :) .... )

        Also auch dies schliesst aus. Über google schrieben auch Personen, die sich per Werbebutton oder über Facebook auf irgendwelche Seiten weiter gelinkt wurden etc.
        Wenn also irgend wo, irgend wie, irgend etwas eingegeben wurde, dann wurde auf keinen Fall ein Service bewusst aboniert.

        Abgesehen davon, scheint diese Firma wohl für diese "Abofallen" bekannt zu sein. Also darf man davon ausgehen, dass man hier irgendwie in eine Abofalle geraten ist. Der Verbraucherschutz meint man solle keine Rechnungen zahlen, allerdings geht es in diesem Fall nicht, da die Summe von der Handyrechung mit abgezogen wird.

        LG jasmin
      • Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
        Re: Wenn schon...
        Hi,

        wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest Dir den Vertrag durch zu lesen, hättest Du festgestellt, dass man das Abo JEDERZEIT fristlos kündigen kann.

        Aber Hauptsache meckern.

        Ohne freundlichen Gruß
        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Wenn schon...
          wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest Dir den Vertrag durch zu
          lesen, hättest Du festgestellt, dass man das Abo JEDERZEIT
          fristlos kündigen kann.
          Hallo,
          Ja das kann man jeden Vertrag. Jederzeit kündigen.
          In Frage steht nur, ab wann die Kündigung wirksam ist.

          Gekündigt wurde "das Abo" heute, als es bemerkt wurde.

          Allerdings sind bereits 4 Wochen aufgelaufen (die berechnen pro Woche, nicht pro Monat) ohne das etwas davon bemerkt wurde.

          Nun stehen 20 Euro im Abzug vom Bankkonto und damit ist man nicht einverstanden. In wie weit die Kündigung nachträglich (und ab wann) von der Firma akzeptiert wird steht noch in Frage.

          LG Jasmin
        • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 2 hilfreich
          Bla blubst blök
          Hallo, wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest Dir den Vertrag durch zu
          lesen, hättest Du festgestellt, dass man das Abo JEDERZEIT
          fristlos kündigen kann.
          wo genau ist das zu lesen? Im Ursprungsposting auf jeden Fall nicht.

          Zur Erinnerung: Wir reden hier über fiktive Fälle. Sofern im Ursprungsposting kein Hinweis auf Kündigungsfristen zu finden ist, erschließt es sich mir nicht, welchen Vertrag ich Deiner Meinung nach hätte lesen können oder müssen. Aber Hauptsache meckern.
          Interessante Reaktion auf berechtigte Kritik... Ohne freundlichen Gruß
          dto.
          • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
            Re: Bla blubst blök

            Hallo, wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest Dir den Vertrag durch zu
            lesen, hättest Du festgestellt, dass man das Abo JEDERZEIT
            fristlos kündigen kann.
            wo genau ist das zu lesen? Im Ursprungsposting auf jeden Fall
            nicht.
            Es wird eine fiktive Firma genannt. Zur Erinnerung: Wir reden hier über fiktive Fälle. Sofern im
            Ursprungsposting kein Hinweis auf Kündigungsfristen zu finden
            ist, erschließt es sich mir nicht, welchen Vertrag ich Deiner
            Meinung nach hätte lesen können oder müssen.
            Also bin ich(rein fiktiv natürlich) auf die fiktive Internetseite und habe mir rein fiktiv ein paar fiktive Vertragsbedingungen durchgelesen äh ausgedacht, weil ist ja fiktiv.
            Und dabei ist der fiktive Abschnitt zur Kündigung aufgefallen.

            Fiktiv genug? Aber Hauptsache meckern.
            Interessante Reaktion auf berechtigte Kritik...
            berechtigte Kritik oder Faulheit ein wenig Recherche zu betreiben?
            • Antwort von nach 17 Stunden 2 hilfreich
              Re^2: Bla blubst blök
              Hallo, Also bin ich(rein fiktiv natürlich) auf die fiktive
              Internetseite und habe mir rein fiktiv ein paar fiktive
              Vertragsbedingungen durchgelesen äh ausgedacht, weil ist ja
              fiktiv.
              Und dabei ist der fiktive Abschnitt zur Kündigung aufgefallen.
              Hier wurde keine fiktive Firma genannt und das ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht notwendig. Einzig der konkrete Fall muss fiktiv sein.

              Insofern ist ein Recherchieren nach den tatsächlichen AGB dieser Firma, wie sie auch in einem fiktiven Vertrag zustande kommen würden absolut legitim.

              Gruß

              Anwar


Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!