Guten Morgen!
Wir haben ein großes Problem:
Mein Freund ist Freiberufler und war bis vor einem halben Jahr privat krankenversichert. Er ist chronisch krank (Behandlungs-/Medikationskosten pro Monat >2500.- DM). Die Beiträge zur privaten KV wurden ihm zu teuer. Zum damaligen Zeitpunkt machte ihm seine Mutter das Angebot, daß Sie ihn in Ihrem Lokal anstellt (18 Stunden / Woche), damit er als Pflichtversicherter zurück in die gesetzliche KV kann. Gesagt, getan, nun ist er in der DAK versichert und verdient neben dem Job im Lokal auch noch recht gut als Freiberufler.
Nun plötzlich muss seine Mutter das Lokal zum 01.06. schliessen.
Die DAK wird ihn nicht als freiwilliges Mitglied aufnehmen, da er die 12-Monats-Anwartschaft nicht erfüllt. Eine private KV nimmt ihn wegen der Erkrankung auch nicht mehr auf.
Fakt: Mein Freund hat ein Einkommen von mehr als 6000.- DM vor Steuer und kann sich nicht krankenversichern.
Was können wir tun? Meine Überlegung ist die:
Da ich - neben meiner Umschulung - als Freiberuflerin im grafischen Bereich arbeite (Einkommen: Ca. 1500.- DM /mtl.) könnte ich meinen Freund doch auf 18 St./Woche einstellen? Geht das? Wird das Finanzamt oder irgendwer anders nicht vielleicht miißtrauisch, weil mein Angestellter mit mir in einer Wohnung lebt oder kann man das so machen (Soll ja nur solange sein, bis er die 12 Monate in der DAK voll hat um sich freiwillig weiter zu versichern.) Das Geld für eine solche „Scheinanstellung“ ist ja vorhanden.
Ich weiß, das ist nicht unbedingt der ganz ehrliche Weg, aber ohne KV braucht mein eh nicht mehr weit in die Zukunft planen ;(
Hallo Lea,
ich bin bei der DAK beschäftigt, das im voraus.
So wie Du die Sache schilderst hätte schon das
Beschäftigungsverhältnis bei der Mutter garnicht
zur DAK-Mitgliedschaft führen dürfen, denn mit den
Einnahmen die Dein Freund als Freiberufler erzielte
hatte er eindeutig die Voraussetzungen erfüllt, die das
Gesetz als hauptberuflich Selbständig definiert. Demzufolge
wäre er nur renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig,
aber nicht krankenversicherungspflichtig gewesen und hätte
somit nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden
dürfen - das ist Fakt.
Ich bin aber hier nicht als DAK-Mann sondern als Experte
für Krankenversicherung.
Meine Ratschläge sind legale Ratschlänge.
Wenn Du Ihn anstelltst und er seine freiberufliche Mitarbeit
sofort einstellt und diese erst wieder aufnimmt, wenn
er die Vorversicherungszeit „erfüllt“ hat, dann ist die Sache
gelaufen oder er hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch dann
könnte er die Zeit der notwendigen Vorversicherung erfüllen.
Trifft dies alles nicht zu, dann hat er mit Zitronen gehandelt
und wird entweder bei der PKV Risikozuschläge oder Leistungs-
ausschlüsse in Kauf nehmen müssen oder eben alles zukünftig
aus eigener Tasche bezahlen.
Wie gesagt, wenn wir die Tatsache, dass er sich die Mitglied-
schaft in einer gesetzlichen Kasse „erschlichen“ hat, mal
vergessen (?!) kannn es nur diese Lösung geben.
sehe ich folgendes richtig: Für einen versicherungspflichtig Beschäftigten führt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse ab. Über diese Zahlungen hat der AG Rechenschaft abzulegen. Er muß die Höhe des versicherungspflichtigen Entgelts nachweisen. Das kann der AG natürlich nur für die von ihm bezahlten Löhne und Gehälter. Der AG kann oder muß nicht unbedingt wissen, was seine Beschäftigten in ihrer Freizeit treiben. Nur über die Beitragsnachweise des AG und über gelegentliche Betriebsprüfungen hat die Krankenkasse normalerweise Einblick in die Einkommensverhältnisse der Versicherten.
Die Versicherten können doch durchaus über erhebliches Vermögen verfügen, welchen Ursprungs auch immer, sei es eine Erbschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, plötzlicher Wohlstand durch den Verkauf eines Patents und vielleicht hin und wieder ein paar Einkünfte auf eigene Rechnung. Der pflichtbewußte Mitbürger in diesem Beispiel versteuert natürlich alles wie es sich gehört. Mir ist nicht bekannt, daß die Krankenkasse ihre normalen pflichtversicherten Mitglieder jemals auffordert, detaillierte Einkommensnachweise zu erbringen. Auf dieser Ebene gibt es m. W. üblicherweise keinerlei Kontakt zwischen dem Versicherten und „seiner“ Krankenkasse. Was immer die Beiträge betrifft, läuft zwischen AG und KK. Das ist bis dahin zutreffend?
Nun gibt es - vermute ich wenigstens - etliche Pflichtversicherte, die über die genannten Nebeneinkünfte verfügen. Selbstverständlich füllt die versicherungspflichtige Tätigkeit den Tag und der kleine Rest läuft nur am Rande. Kommen denn da die Versicherten in nennenswerter Zahl und fragen, ob und wie viel sie noch zusätzlich bezahlen sollen, dürfen, müssen?
Vergiß’ doch bitte für diesen Augenblick Deinen Job bei der DAK, aber eben nicht Dein gediegenes Wissen.
Hallo Wolfgang,
schön mal wieder was voneinander zu hören.
Zu Deiner Frage:
Die Krankenkasse interressiert es nicht, wieviel
Vermögen oder Einnahmen aus Kapitalerträgen oder aus
Vermietung oder Verpachtung ein Arbeitnehmer hat.
Es gibt hier nur eine Ausnahme, und das ist die
hauptberufliche Selbständigkeit. Die Kassen, und hier
kann ich eigentlich nur für die Ersatzkassen eine Auskunft
geben, fragen im Grundsatz bei einem Wechsel im
Versicherungsverhältnis das Mitglied an, ob neben der
Erwerbstätigkeit auch eine selbständige Tätigkeit ausgeübt
wird, aber wenn z.B. die Anmeldung eines neuen Arbeitgebers
bereits vorliegt wird auch hier nicht mehr nachgefragt.
Insofern erfahren wir als Kasse nicht, ob jemand noch
selbständig tätig ist.
Wenn man es genau nimmt, müsste diese Frage vom jeweiligen
Arbeitgeber gestellt werden, wenn der jedoch nicht fragt…
Um ganz genau zu sein, müsste eigentlich der Arbeitnehmer
von sich aus seinem Arbeitgeber diesen Umstand mitteilen,
manchmal steht so etwas sogar in den Arbeitsverträgen (Genehmigungspflichtig) und müsste es auch seiner Krankenkasse
mitteilen, denn frühestens beim Aufnahmeantrag in seine
Krankenkasse hat er unterschrieben, dass er alle Veränderungen
unaufgefordert sofort mitteilt (das berühmte kleingedruckte
lässt grüßen). Aber ich bin ehrlich und gebe zu, in 90%
aller bisher vorgekommenen Fällen die mir unterkamen war
es reiner Zufall dass wir davon erfuhren, aber dann wurde
es teuer für den Betreffenden.