Mietminderung

Hallo Experten,

unser lieber Herr Vermieter, der auch selbst im Haus wohnt, hat uns ein kleines Kunstwerk vor 2 Fenster gesetzt: Eine Kalksandsteinmauer im Abstand von ca 110 cm vom Fenster mit einer Höhe von ca 50 cm ab Innenfensterbank vor Küchen- und Kinderzimmerfenster.

Nun wollen wir die Miete mindern, wissen allerdings nicht, in welcher Höhe das angemessen wäre. Kann uns jemand einen Tip dazu geben?

Dank im Voraus

Rüdiger

Hi Rüdiger,

dazu müsste man erstmal wissen, inwieweit das Objekt den Wohnwert verringert, wenn überhaupt.

Gruß
roland

mmh…da bin ich nicht sicher…wenn man z.B. beim Essen statt ins Grüne zu schauen auf eine Mauer schaut, mindert das den Wohnwert?

Scheint zumindest umstritten zu sein. Es kommt dabei im Endeffekt wohl auf den Richter an, der wahrscheinlich eine Ortsbesichtigung anberaumen würde.

Über die Höhe der Minderung möchte ich nicht spekulieren.
Gruß
roland

Hi Rüdiger,

warum wurde diese Mauer gebaut?
War dieser Mauerbau notwendig?
Hat die Existenz der Mauer etwas mit deiner Wohnung zu tun?
Wußtest du beim Einzug in die Wohnung, dass dort einer Mauer gebaut würde?

Gruß,
Francesco

Hi,

das Ganze gehört zu einer Garage? Schuppen? Abstellraum??..sowas in der Art. Vorher war da ein Carport, ca. 40 cm niedriger. Genutzt soll das Dingens offensichtlich vom Vermieter werden. Daß dieses Bauwerk entstehen würde, war vor 4 Jahren noch nicht abzusehen.

Dank im Voraus

RQ

Hallo Rüdiger,

wenn Du die ganzen unten aufgeworfenen Fragen in Deinem Sinne beantworten kannst:

  • ca. 5 - 10%, allerhöchstens
  • Vermieter schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) informieren
  • Differenzbetrag auf (eigens eingerichtetes) Sperrkonto überweisen

Eine Rechtschutzversicherung macht einiges einfacher, wenn nicht vorhanden: mit Photos zur Mieterberatung gehen.

Gruß Dirk

Hi Rüdiger,

hat der Eigentümer für diesen Garagenbau (oder was es ist) eine Baugenehmigung gehabt?
Es ist erstaunlich, dass er eine Baugenehmigung für ein Objekt erhält, mit dem das Fenster einer Wohnung verdunkelt wird.

Gruß,
Francesco

Eben das bezweifle ich… Der berühmte rote Punkt ist nirgens zu sehen… Ich geh heut mal zum Bauamt :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…würde ich auch! (o.T.)

Zumindest in Bezug auf Sonne und Schatten…
…gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Man hat kein Anrecht auf Sonne, wenn die nach Bau einer Mauer o.ä. verdeckt wird und man deswegen nur noch Schatten hat. Das ist Fakt (hab ich in irgendeinem Nachbar-Gesetz gelesen). Ähnlich dürfte es sich mit der Aussicht verhalten. Oder war diese Aussicht im Mietvertrag garantiert? Ich denke nicht…
Dann gibt´s auch keine Wohnwertminderung.

Gruss
Wolle

Hi Wolle,

es kommt darauf an.
Hier z.B. geht es um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, nicht also um Nachbarschaftsrecht.
Der Mietvertrag bezieht sich auf eine Wohnung mit einem Fenster, das ausreichend Licht einläßt. Wenn der Vermieter dieses Fenster verbaut, ändern sich dadurch die Grundlagen des Mietvertrages.
Man könnte so etwa beurteilen: Hätte ich die Wohnung auch gemietet, wenn das Fenster bei Abschluß des Mietvertrages bereits verbaut gewesen wäre?

Gruß,
Francesco