unser lieber Herr Vermieter, der auch selbst im Haus wohnt, hat uns ein kleines Kunstwerk vor 2 Fenster gesetzt: Eine Kalksandsteinmauer im Abstand von ca 110 cm vom Fenster mit einer Höhe von ca 50 cm ab Innenfensterbank vor Küchen- und Kinderzimmerfenster.
Nun wollen wir die Miete mindern, wissen allerdings nicht, in welcher Höhe das angemessen wäre. Kann uns jemand einen Tip dazu geben?
warum wurde diese Mauer gebaut?
War dieser Mauerbau notwendig?
Hat die Existenz der Mauer etwas mit deiner Wohnung zu tun?
Wußtest du beim Einzug in die Wohnung, dass dort einer Mauer gebaut würde?
das Ganze gehört zu einer Garage? Schuppen? Abstellraum??..sowas in der Art. Vorher war da ein Carport, ca. 40 cm niedriger. Genutzt soll das Dingens offensichtlich vom Vermieter werden. Daß dieses Bauwerk entstehen würde, war vor 4 Jahren noch nicht abzusehen.
hat der Eigentümer für diesen Garagenbau (oder was es ist) eine Baugenehmigung gehabt?
Es ist erstaunlich, dass er eine Baugenehmigung für ein Objekt erhält, mit dem das Fenster einer Wohnung verdunkelt wird.
Zumindest in Bezug auf Sonne und Schatten…
…gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Man hat kein Anrecht auf Sonne, wenn die nach Bau einer Mauer o.ä. verdeckt wird und man deswegen nur noch Schatten hat. Das ist Fakt (hab ich in irgendeinem Nachbar-Gesetz gelesen). Ähnlich dürfte es sich mit der Aussicht verhalten. Oder war diese Aussicht im Mietvertrag garantiert? Ich denke nicht…
Dann gibt´s auch keine Wohnwertminderung.
es kommt darauf an.
Hier z.B. geht es um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, nicht also um Nachbarschaftsrecht.
Der Mietvertrag bezieht sich auf eine Wohnung mit einem Fenster, das ausreichend Licht einläßt. Wenn der Vermieter dieses Fenster verbaut, ändern sich dadurch die Grundlagen des Mietvertrages.
Man könnte so etwa beurteilen: Hätte ich die Wohnung auch gemietet, wenn das Fenster bei Abschluß des Mietvertrages bereits verbaut gewesen wäre?