Hallo Dirk,
entscheident für die Anrechnung ist, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist oder nicht.
Ist sie nicht eingehalten worden gilt folgendes.
Entlassungsentschädigung
Der gesamte Komplex der Entlassungsentschädigungen ist seit dem l. April 1999 verändert worden. Seitdem wird wesentlich unterschieden zwischen Zahlungen, die es bei ordentlicher Kündigung obendrauf gibt, und Zahlungen, die eine vorfristige Kündigung annehmbarer erscheinen lassen sollen.
Zur Entlassungsentschädigung werden Abfindungen und Entschädigungen gezahlt, sowie Leistungen, die der Arbeitgeber zur monatlichen Aufstockung des Arbeitslosengeldes zu zahlen bereit ist. Nicht als Entlassungsent-schädigungen zählen Leistungen auf die der Arbeitnehmer aus dem bisherigen Arbeitsvertrag noch Anspruch hat, wie: ausstehender Lohn, noch zu beanspruchende Gewinnanteile, Urlaubsgeld oder -abgeltungsansprüche, Jublä-umsgeld oder Erfindervergütung. Ebenfalls ausgenommen sind Leistungen fiir Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die der Arbeitgeber zur Vermeidung rentenrechtlicher Nachteile des Arbeitnehmers unmittelbar an die gesetzliche Rentenversicherung oder eine berufsständische Versorgungseinrichtung zahlt.
Wer eine Abfindung bzw. Entschädigung erhält, obwohl die Kündigungsfrist eingehalten wurde, braucht zukünf-tig nicht mehr mit einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs zu rechnen.
Dafür schlägt jetzt das Finanzamt zu. Die alten Freibetragsgrenzen für Entlassungsentschädigungen wurden um 1/3 reduziert. Das bedeutet jetzt:
allgemein steuerfrei bleiben 16.000 DM
bei vollendetem 50. Lebensjahr und mindestens 15 Dienstjahren 20.000 DM
bei vollendetem 55- Lebensjahr und mindestens 20 Dienstjahren 24.000 DM.
Schon seit Anfang des Jahres ist der über die Freibetragsgrenzen gehende Betrag darüber hinaus voll zu versteu-ern. Die alte Regelung, wonach nur der halbe Durchschnittssteuersatz anzuwenden war, ist aufgehoben worden. Die Steuer wird in dem Jahr fällig, in dem die Entlassungsentschädigung zur Auszahlung kommt. Zur Vermei-dung von nachteiliger Steuerprogression wird allerdings eine rechnerische Verteilung auf 5 Jahre gewährt.
Entlassungsentschädigung bei vorfristiger Kündigung
Manche Chefs haben es eilig einen loszuwerden. Sie „versüßen“ die fristlose Kündigung mit einer Abfindung. Aber Achtung: eine Trennung in gegenseitigem Einvernehmen bringt dir eine Sperrzeit beim Arbeitsamt ein. Das bedeutet nicht nur, dass dein Arbeitslosengeldanspruch bis zu 12 Wochen ruht, sondern heißt auch, dass du den Anspruch für mindestens die Sperrzeit verlierst, wenn nicht für ein Viertel der Gesamtanspruchszeit. Du bist nämlich verpflichtet, alle - auch rechtlichen - Möglichkeiten zur Sicherung des Arbeitsplatzes zu nutzen, soll eine Sperrzeit vermieden werden.
Der berühmte goldene Handschlag" entpuppt sich nicht nur in soweit als letzter lauer Händedruck. Entlassungs-entschädigungen müssen auch von vorfristig Entlassenen, wie oben angeführt, versteuert werden. Darüber hinaus gelten seit April '99 umfassende Regelungen über Ruhenszeiträume in Folge vorfristiger Entlassungsentschädi-gungszahlungen.
Grundsätzlich gilt, dass in dem Zeitraum zwischen Kündigungstermin und dem Termin, zu dem eine fristgemäße Kündigung möglich gewesen wäre, der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Der Anspruch ruht allerdings längs-tens für ein Jahr.
Dies gilt auch für Beschäftigte, denen auf Grund von zeitlich begrenzter Unkündbarkeit (etwa Betriebsratstätig-keit) eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten zugerechnet wird, sowie Beschäftigte, deren Unkündbarkeit sich aus Alter und Betriebszugehörigkeit ergibt, denen eine fiktive einjährige Kündigungsfrist zugerechnet wird.
Allerdings differieren die Ruhenszeiträume, die man sich tatsächlich anrechnen lassen muss nach Lebensalter und Betriebszugehörigkeit. Auch wird die Entlassungsentschädigung nicht in vollem Umfang angerechnet.
Der folgenden Tabelle kannst du entnehmen wieviel Prozent deiner Entlassungsentschädigung in die Be-rechnung des Ruhenszeitraums deines Arbeitslosengeldanspruchs eingehen:
Betriebs- bzw. Lebensalter am Ende des Arbeitsverhältnisses
Unternehmenszugehörigkeit unter 40 Jahre ab 40 ab 45 ab 50 ab 55 ab 60
unter 5 Jahren 60% 55% 50% 45% 35% 30%
5- 9 Jahre 55% 50% 45% 40% 35% 30%
10-l4 Jahre 50% 45% 40% 35% 30% 25%
15-19 Jahre 45% 40% 35% 30% 25% 25%
20-24 Jahre 40% 35% 30% 25% 25% 25%
25-29 Jahre 35% 30% 25% 25% 25% 25%
über 30 Jahre 25% 25% 25% 25% 25%
Hat der ruhende Arbeitslosengeldanspruch der Höhe nach die nach dieser Tabelle errechnete Entlassungsent-schädigung erreicht, lebt der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auf.
Für diesen Ruhenszeitraum bist du nicht krankenversichert und die Bundesanstalt für Arbeit zahlt keine Beiträge zu deiner Renten- und Pflegeversicherung. Allerdings wird das Arbeitsamt den Ruhenszeitraum deinem Renten-versicherungsträger als Anrechnungszeit melden. Selbstverständlich aber nur, wenn ein Leistungsantrag gestellt worden ist.
Überhaupt gilt, dass erwartete Ruhenszeiträume nicht zu der Auffassung verführen dürfen, man müsse sich dann nicht trotzdem direkt bei Entlassung arbeitslos melden.
Besonders ärgerlich ist, wenn der Arbeitslosengeldanspruch wegen Entlassungsentschädigung ruht, der alte Be-trieb aber, entgegen der Zusage, nicht mit dem Geld rüberkommt. In diesem Fall hilft das Arbeitsamt. Gegen Abtretung der Entlassungsentschädigung zahlt die Arbeitsverwaltung dir dann das Arbeitslosengeld, das dir im Ruhenszeitraum zugestanden hätte.
Melden mußt Du erhaltene Gelder. Tust Du dies nicht und wirst erwischt, mußt Du zurückzahlen.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
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