Hallo zusammen,
mein Freund war vor kurzem noch auf Wohnungssuche und hat dabei auch einen Geldbetrag an eine Mitwohnzentrale gezahlt.
Nun sieht es so aus, als ob diese Firma pleite gemacht hat, zumindest rührt sich dort absolut überhaupt keiner mehr; weder geht jemand ans Telefon, noch werden E-Mails beantwortet. Sie hatten vorher auch keinerlei Leistung erbracht, das Geld aber behalten.
Also meine Frage: Wisst Ihr, ob man das Geld zurückverlangen kann? Und wenn ja, wie? Dort selbst reagiert wie gesagt niemand.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Antje
Hi Antje,
zunächst einmal müßtest du es genau wissen, ob die Mitwohnzentrale insolvent ist und eventuell ein Insolvenzantrag gestellt ist.
Das ist sehr wichtig.
Du kannst beim zuständigen Insolvenzgericht anrufen und dies in Erfahrung bringen. Wenn ein Insolvenzantrag gestellt ist, dann frage den Rechtspfleger beim Isolvenzgericht, was du jetzt tun mußt, weil du ja eine Forderung gegen die Mitwohnzentrale hast. Er wird dir weiterhelfen.
Sollte ein Insolvenzantrag noch nicht gestellt worden sein, gilt der übliche Weg. Du mußt dein Geld zurückverlangen (schriftlich) mit Fristsetzung. Nach Verstreichen der Frist kannst du Mahnbescheid beantragen.
Gruß,
Francesco