Immunität und Minister

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Jun 2012
Hallo,

dass die Abgeordneten des Bundestages, usw. unter Immunität stehen ist mir bekannt,...
Wie sieht es mit MinisterInnen aus die kein Mandat haben, genießen die ebenfalls die Immunität? Wenn ja, wie wird diese aufgehoben (äquivalent zu MdB?)

Vielen Dank

14 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Immunität und Minister
    Wie es sich in den einzelnen Bundesländern verhält, weiß ich gerade nicht. Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir fiele keine Ausnahme ein) auch Abgeordnete des Bundestages sind.
    • nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Immunität und Minister
      Moin, Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen
      Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir
      fiele keine Ausnahme ein) auch Abgeordnete des Bundestages
      sind.
      z. B. BM Dr. Philipp Rösler ist kein MdB.

      Gruß
      Pontius
      • nach 2 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Immunität und Minister
        Na, dann können wir den ja verhaften. Grund dazu gibt es/er ja genug.
      • (abgemeldet) nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Immunität und Minister
        Servus,

        http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/06/0... -D
        Die Frage nach der Immunität eines Nicht-Mitgliedes des Bundes- oder Landtages ist aber durchaus interessant.

        Immerhin spricht das Grundgesetz in Art. 46 von den Abgeordneten, welche Immunität genießen sollen.
        Abgeordneter ist nach Art. 38 GG aber nur, wer gewählt wurde.

        Wie das nun gehandhabt wird, wenn jemand nicht Abgeordneter im technischen Sinne ist, ist mir spontan auch nicht bekannt.
        • nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Immunität und Minister
          Was willst du mit diesem Posting eigentlich sagen? Die Wahl in Art. 38 GG ist die Bundestageswahl. Alle Abgeordneten sind gewählt.
          • (abgemeldet) nach einem Tag 2 hilfreich
            Re^5: Immunität und Minister
            Hallo, Was willst du mit diesem Posting eigentlich sagen? Die Wahl in
            Art. 38 GG ist die Bundestageswahl. Alle Abgeordneten sind
            gewählt.
            das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man den vorherigen Post gelesen hat. Ich versuche es des guten Friedens Willens aber nochmal, vielleicht klappt das mit dem Verständnis ja dann:

            Natürlich sind alle Abgeordneten gewählt. Es ging im Post darüber aber um die Frage, wie es sich mit der Immunität verhält, wenn jemand eben nicht gewählt, mithin kein Abgeordneter im Sinne des GG ist. Ein Mitglied der Bundesregierung, das nicht zugleich Mitglied des Bundestages ist, ist folglich kein Abgeordneter im Sinne von Art. 38. Art. 46 passt auf ihn also nicht ;-)


            Man könnte in diesem Zusammenhang, ergänzend zu meinem vorigen Post, jedoch über eine entsprechende Anwendung nachdenken. Das finde ich aber auch schwierig und zwar aus folgendem Grund:

            Auch der Bundespräsident ist typischerweise kein MdB. Die Mütter und Väter des GG haben das Problem der Immunität dort jedoch erkannt und in Art.60 Abs. 4 GG bestimmt, das Art. 46 GG entspr. Anwendung findet. Im Rahmen der Artikel zur Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG) findet sich ein solcher Verweis aber nicht (ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, ich hab aber keinen gefunden).

            Ggf. fehlt es daher schon an der Planwidrigkeit einer Regelungslücke, um mal die Grds. zur Analogie zu bemühen.

            Das müsste man dann aber in entspr. Kommentaren mal genaue nachschlagen.

            Lieben Gruß
            Pia
            • nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^6: Immunität und Minister
              das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man
              den vorherigen Post gelesen hat.
              Das sehe ich anders. Immerhin hast du den Begriff des "Abgeordnete[n] im technischen Sinne" gebraucht, der suggeriert, es würde verschiedene Arten von Abgeordneten geben. Du willst aber, wie ich jetzt sehe, nur auf eine etwaige analoge Anwendung hinaus. Natürlich sind alle Abgeordneten gewählt. Es ging im Post
              darüber aber um die Frage, wie es sich mit der Immunität
              verhält, wenn jemand eben nicht gewählt, mithin kein
              Abgeordneter im Sinne des GG ist. Ein Mitglied der
              Bundesregierung, das nicht zugleich Mitglied des Bundestages
              ist, ist folglich kein Abgeordneter im Sinne von Art. 38. Art.
              46 passt auf ihn also nicht ;-)
              Eben. Und erstaunlicherweise hatte ich das schon in meiner ersten Antwort geschrieben: Ein Minister genießt nur Immunität in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und das eben nur dann, wenn er auch wirklich Abgeordneter ist. Wenn du danach noch etwas postest, muss ich doch annehmen, dass du noch etwas Zusätzliches sagen willst. Man könnte in diesem Zusammenhang, ergänzend zu meinem vorigen
              Post, jedoch über eine entsprechende Anwendung nachdenken. Das
              finde ich aber auch schwierig und zwar aus folgendem Grund:

              Auch der Bundespräsident ist typischerweise kein MdB. Die
              Mütter und Väter des GG haben das Problem der Immunität dort
              jedoch erkannt und in Art.60 Abs. 4 GG bestimmt, das Art. 46
              GG entspr. Anwendung findet. Im Rahmen der Artikel zur
              Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG) findet sich ein solcher
              Verweis aber nicht
              Das ist richtig und m.E. auch juristisch gut argumentiert. Ggf. fehlt es daher schon an der Planwidrigkeit einer
              Regelungslücke, um mal die Grds. zur Analogie zu bemühen.
              Oder es fehlt schon an der Regelungslücke selbst. Das müsste man dann aber in entspr. Kommentaren mal genaue
              nachschlagen.
              Das kannst du ja mal tun und dann hier davon berichten.
    • nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Immunität und Minister
      gerade nicht. Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir
      Warum sollten Minister immer MdBs sein ? Wen der Kanzler in sein Kabinett beruft, entscheidet er (und seine Partei). Minister sind in der Vergangenheit auch schon mal parteilos gewesen, auch das ist möglich.
      • nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Immunität und Minister
        Warum sollten Minister immer MdBs sein ?
        Keine Ahnung. Ich habe ja nicht gesagt, dass dem so ist. Ich hätte mir aber vorstellen können, dass es so ist, ohne dass ich nun genau den einen maßgeblichen Grund hätte benennen können. Wen der Kanzler in
        sein Kabinett beruft, entscheidet er (und seine Partei).
        Minister sind in der Vergangenheit auch schon mal parteilos
        gewesen, auch das ist möglich.
        Diese beiden Sätze stehen aber in keinem Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe, und sind mir natürlich auch nicht neu.


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