Hallo, liebe Rechtsexperten!
Ich war mit der Schule auf Frankreich-Austausch und habe mich nach der Rückkehr als Autor eines kleinen Artikels für die Schülerzeitung festnageln lassen. Ganz ohne Foto macht so ein Bericht nun auch nichts her und ich habe bei einem Klassenkameraden bereits ein Gruppenfoto ausfindig gemacht, das sich vortrefflich für meine Zwecke eignen würde. Darauf sind - auf der Bank eines Ausflugsschiffes sitzend - etwa 18 meiner Klassenkameraden und der Klassenlehrer abgebildet. Muss ich nun vor der Veröffentlichung jeden der Abgebildeten einzeln um (schriftliches) Einverständnis bitten oder reicht die Zustimmung der Fotografin?
Ich danke euch im voraus für Aufklärung in dieser Sache!
Viele Grüße!
Chris
Hi Chris,
du brauchst die Einwilligung desjenigen, der die Rechte an dem Foto hat, wahrscheinlich also die der Fotografin.
Gruß,
Francesco
Rückfragen in Sachen Gruppenfoto
Hallo, Francesco!
Zunächst einmal vielen Dank für Deine Informationen! Diese Rechtslage erleichter die Sache für mich schon ganz wesentlich, da ich mit dem Einverständnis der Fotografin rechnen kann. Noch zwei Rückfragen hätte ich allerdings:
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Du schreibst, die Rechte des Fotos lägen „wahrscheinlich“ bei der Fotografin. Ist das bei einem Privatfoto nicht sicher?
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Weißt Du, ob die Einwilligung der Rechteinhaberin schriftlich festgehalten werden muss?
Danke nochmal und viele Grüße!
Chris
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Hi Chris,
„wahrscheinlich“ habe ich geschrieben, weil ich das deinem Posting entnommen habe, aber es auch dir nicht 100%ig bekannt ist.
Du müßtest die Fotografin fragen. Es kann sein, dass sie nur eine eingeschränkte Verfügungsberechtigung für die Benutzung des Fotos hat, oder dass die Rechte an eine andere Person abgetreten worden sind.
Und schriftlich solltest du es auf jeden Fall vereinbaren. Wenn es im Nachhinein Ärger wegen der Rechte gibt, bist du derjenige, der dies beweisen muß.
Gruß,
francesco