Mietvertrag-Problem

Hi Experten in Sachen Mietrecht

Ich hab vorgestern etwas zu schnell einen Wohnungs-Mietvertrag abgeschlossen - als Mieter (ab 1. Sept.) - und muß davon irgendwie wieder zurücktreten (aus Gründen, die mit dem Mietobjekt nichts zu tun haben).

Kann mir jemand auf die Schnelle sagen, was da auf mich zukommt? Was für Rechte hat der Vermieter aus dem Vertrag (Schadensersatz o.ä.?)? Es war keine Kaution vereinbart, nur mündlich eine Mietvorauszahlung im Juni.

Danke vorab und Gruß
Metapher

Hi Metapher,

Mietverträge sind unter dem juristischen Prinzip „pacta sunt servanda“ zu betrachten. D.h. einmal geschlossen gelten sie.

Ich würde dir raten, den Vertrag sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Kündigungsfrist laut Vertrag?) zu kündigen. Fraglich ist, ob bei einer Kündigung die Frist schon ab jetzt, also vor dem eigentlichen Mietbeginn zu laufen beginnt.
Damit würdest du die höchstmögliche Belastung auf die Mietraten während der Kündigungszeit reduzieren.
Außerdem würde ich dem Vermieter dies sofort mitteilen. Dadurch verschiebst du die sog. Schadenminderungspflicht auf den Vermieter. D.h. er ist verpflichtet, sich um einen neuen Mieter umzusehen und kann die Wohnung eventuell zu einem früheren Termin als die Kündigungsfrist neu vermieten. Dann darf er dir für die Zeit der Neuvermietung keine Mietzahlung in Rechnung stellen.
Mehr ist leider nicht drin.
Viel Glück.

Gruß,
Francesco

Danke für die schnelle Antwort Francesco

aber es bleibt noch ne Frage: der Mietbeginn ist der 1. Sept. und die Kündigungsfrist kann doch eigentlich erst zum Tragen kommen, wenn die Mietzeit begonnen hat?

Und bis Anfang Sept sind es gerade 3 Monate… und in denen zahle ich ja keine Miete…

Ich wollte den Vermieter schon gleich kontaktieren - wollte nur vorher Bescheid wissen - möchte nämlich auf alle Fälle Streit vermeiden (ärgerlich wird er ja sein, das ist klar)

Kann ich ihm nicht einfach anbieten, die Kosten für eine neue Annonce zu übernehmen?

Gruß
Metapher

Hallo,

Du kannst den Mietvertrag jetzt zum 31.8. kündigen und hast den klaren Vorteil, das Du keinen Pfennig Miete zahlen musst.
Glück gehabt. Aber es muß trotzdem seinen richtigen Weg gehen. Schriftliche Kündigung, am besten per Einschreiben mit Rückantwort und zwar sofort. Die Kündigung muß dem Vermieter noch vor dem 1.5. zugehen um die Frist zu wahren, aber da gibt es ja Möglichkeiten.

Gruß
roland

Hallo Metapher,

Kann ich ihm nicht einfach anbieten, die Kosten für eine neue
Annonce zu übernehmen?

klar, probier es doch aus !

Sag mal, gab es denn keine Mitbewerber, die Interresse an der Wohnung hatten ?
Die Namen hat der Vermieter sicher noch…also könnte er doch versuchen, die Wohnung doch anderweitig zu vermieten.

Ehrlich gesagt, wir Vermieter sind doch auch nur Menschen…ich hätte einfach zu viel Panik, dass ich richtige Nerverei mit einem Mieter bekommen könnte, und das nur, weil ich so stur bin.

Bislang konnte jeder Mieter mit mir sprechen, wenn es ein Prob gab.

Und deshalb möchte ich auch immer wieder an alle appelieren, es doch wenigstens zu versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen um gemeinsam zu einer für beide annehmbaren Lösung zu kommen.
Es gibt sicher viele unangenehme Vermieter…aber sieh mich *fg*…es gibt auch andere.

Dir wünsche ich jedenfalls viel Erfolg,
liebe Grüße,
Vanessa

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Hi Metapher,

es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob eine Kündigung vor Mietbeginn möglich ist.
Aber ich denke, es müßte möglich sein. Es gibt zumindest keine Bestimmung im BGB oder in einem anderen Gesetz, dass diese Möglichkeit ausschließt.
Also kündige zum 31.08.2001 (die Kündigung muß dann aber bis 31.05.2001 24.00 Uhr beim Vermieter sein), dann bist du aus dem Schneider.
Wenn du ihm kulanterweise noch die Kosten für eine neue Anzeige ersetzen willst, was will der Vermieter dann noch mehr?

Gruß,
Francesco

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Herzlichen Dank! (o.w.T.)