Nach Unfall erfolgte Zahlung. Wie ist das jetzt

mit folgendem?
Nach dem Unfall stellte mein Rechtsanwalt eine Liste mit Forderungen zusammen.
Schmerzensgeld, Mietwagen usw.
Zu dieser Zeit war ich gerade dabei einen PKV abzuschließen.
Ich bekam einen Risikozuschlag von 80 DM monatlich.
Die Versicherung wollte damals nicht zahlen, da es sich lediglich um ein Angebot handelte und keinen Vertragsabschluß.
Somit konnte dies nicht berücksichtigt werden.
Es erfolgte eine Zahlung der Versicherung.
Jetzt habe ich den Vertrag abgeschlossen.
Bei Einreichung der Unterlagen bei der Versicherung kam als Antwort, daß mit der Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind.
Habe nie etwas unterschrieben. Außer einer Vollmacht für den Anwalt.
Wie sieht es hier rechtlich aus?

Vielen Dank für Tipps!!!

Gruß

Caro

Moien!

Dein Anwalt hat mit der Versicherung vermutlich einen Vergleich abgeschlossen, worauf die Zahlung erfolgte!

Hierzu wirst du ein Schreiben vom Anwalt bekommen haben mit dem Wortlaut der Vereinbarung!

Sollte darin stehen, daß mit der Vereinbarung alle Folgeschäden abgegolten sind hast du Pech gehabt!

Sieh mal nahc und erzähl uns, was da steht!

Bernd

Kann mich nicht erinnern ein solches Schreiben
zu haben, aber das muß ja nicht viel heißen.
Schaue mal nach.
Da der Anwalt eine Vollmacht hat, hätte ich also keine Chance?

Aber dem Anwalt hatte ich anfangs gesagt, daß er auf keinen
Fall etwas derartiges tun soll.
Da ich von solchen Sachen gelesen hatte, wo Anfangs kleine Zahlungen gemacht wurden
und sich später rausstellte, daß Verletzungen doch erheblicher waren, als vorher angenommen.
Wie verhält sich das denn?

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zu haben, aber das muß ja nicht viel heißen.
Schaue mal nach.
Da der Anwalt eine Vollmacht hat, hätte ich also keine Chance?

Nöö, hängt davon ab, was vereinbart wurde! Du hast nur wenig Chancen die Vereinbarung anzufechten, da der Anwalt in Deinem Namen handeln darf!

Aber dem Anwalt hatte ich anfangs gesagt, daß er auf keinen
Fall etwas derartiges tun soll.
Da ich von solchen Sachen gelesen hatte, wo Anfangs kleine
Zahlungen gemacht wurden
und sich später rausstellte, daß Verletzungen doch erheblicher
waren, als vorher angenommen.
Wie verhält sich das denn?

Jetzt wirds schwierig! Sollte es so sein, kannst du eh nur was machen, wenn du es auch behaupten kannst! Ob/Wie man dann vorgehen muß weiß ich net!

Bernd

Schreiben
Mein Rechtsanwalt schrieb von einer abschließenden Zahlung…
bezieht sich allerdings auf die aufgelisteten Ansprüche
wie Mietwagen, Abschleppkosten usw.
Die Versicherung schrieb allerdings vorher, das sie momentan
nicht zahlt, weil noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
Wie ist die Rechtslage?

Gruß

Caro

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