vermietete 'Räume' i.S.§ 29a ZPO
Von: , Frage gestellt am Mi, 30. Mai 2001
Es ist ein gesamtes Hausgrundstück, abgeschlossenes Areal mit Büro-Haus, 23 Räume, gewerblich vermietet.
§ 29a ZPO bestimmt für Mietverhältnisse über R ä u m e einen ausschließlichen Gerichtsstand.
Wer kann mir Hinweise geben, wie Rpsr. und Literatur Räume im Sinne von § 29a ZPO definieren?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Alexander Boeker
