Hallo liebe Forumsexperten,
hier meine Fragen:
-Darf bei der Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung der Posten
„Sonstige Nebenkosten“ ohne weitere Erläuterung aufgeführt werden
oder habe ich als Mieter ein Recht auf Aufschlüsselung?
-Habe ich das Recht auf Einsicht in sämtliche Belege die mit der
Nebenkostenabrechnung zu tun haben?
-Ist es zulässig daß der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung
unter dem Punkt „Sonstige Nebenkosten“, oder überhaupt, auch
Reparaturkosten für die Haustüre in einem Mehrfamilienhaus auf die
Mieter umlegen darf? Sind solche Kosten womöglich nicht Umlagefähig?
Möglicherweise weil nicht feststellbar ist ob die Tür durch den
Gebrauch (z.B. Abnutzung etc.) oder falls der Vermieter dies
unterstellt mutwillig (ein Täter wäre nicht bekannt) beschädigt
wurde. Eventuell auch aus anderen Gründen wie z.B. weil derartige
Kosten schon durch die Mieteinnahmen abgedeckt sind).
-Darf der Vermieter Reparaturkosten eines Fensters in der Mietwohnung
bei der Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt „Sonstige Nebenkosten“,
oder überhaupt, in Rechnung stellen wenn die Fenstermechanik durch
den normalen Gebrauch (Abnutzung, schlechtes Material, falscher
Einbau des Handwerkers oder ähnliches) kaputt ging?
Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
Sir Oliver
