Mietnebenkosten, alles rechtens?

Hallo liebe Forumsexperten,
hier meine Fragen:

-Darf bei der Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung der Posten
„Sonstige Nebenkosten“ ohne weitere Erläuterung aufgeführt werden
oder habe ich als Mieter ein Recht auf Aufschlüsselung?

-Habe ich das Recht auf Einsicht in sämtliche Belege die mit der
Nebenkostenabrechnung zu tun haben?

-Ist es zulässig daß der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung
unter dem Punkt „Sonstige Nebenkosten“, oder überhaupt, auch
Reparaturkosten für die Haustüre in einem Mehrfamilienhaus auf die
Mieter umlegen darf? Sind solche Kosten womöglich nicht Umlagefähig?
Möglicherweise weil nicht feststellbar ist ob die Tür durch den
Gebrauch (z.B. Abnutzung etc.) oder falls der Vermieter dies
unterstellt mutwillig (ein Täter wäre nicht bekannt) beschädigt
wurde. Eventuell auch aus anderen Gründen wie z.B. weil derartige
Kosten schon durch die Mieteinnahmen abgedeckt sind).

-Darf der Vermieter Reparaturkosten eines Fensters in der Mietwohnung
bei der Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt „Sonstige Nebenkosten“,
oder überhaupt, in Rechnung stellen wenn die Fenstermechanik durch
den normalen Gebrauch (Abnutzung, schlechtes Material, falscher
Einbau des Handwerkers oder ähnliches) kaputt ging?

Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
Sir Oliver

Versuchen kann man es ja mal :wink:
Hallo Sir oliver,

-Darf bei der Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung der
Posten
„Sonstige Nebenkosten“ ohne weitere Erläuterung aufgeführt
werden
oder habe ich als Mieter ein Recht auf Aufschlüsselung?

Grundsätzlich darf er es schon, nur macht es keinen Sinn, da du als Mieter natürlich eine Aufschlüsselung verlangen kannst und auch einen Anspruch darauf hast.
Sofern es diesen Punkt im Mietvertrag gibt, hast du auch hier das Recht auf Aufschlüsselung.

-Habe ich das Recht auf Einsicht in sämtliche Belege die mit
der
Nebenkostenabrechnung zu tun haben?

Ja, das Recht hast du !

-Ist es zulässig daß der Vermieter bei der
Nebenkostenabrechnung
unter dem Punkt „Sonstige Nebenkosten“, oder überhaupt, auch
Reparaturkosten für die Haustüre in einem Mehrfamilienhaus auf
die
Mieter umlegen darf?

Nein !

Möglicherweise weil nicht feststellbar ist ob die Tür durch
den
Gebrauch (z.B. Abnutzung etc.) oder falls der Vermieter dies
unterstellt mutwillig (ein Täter wäre nicht bekannt)
beschädigt
wurde. Eventuell auch aus anderen Gründen wie z.B. weil
derartige
Kosten schon durch die Mieteinnahmen abgedeckt sind).

Soetwas gehört definitiv nicht in die Nebenkosten !

-Darf der Vermieter Reparaturkosten eines Fensters in der
Mietwohnung
bei der Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt „Sonstige
Nebenkosten“,
oder überhaupt, in Rechnung stellen wenn die Fenstermechanik
durch
den normalen Gebrauch (Abnutzung, schlechtes Material,
falscher
Einbau des Handwerkers oder ähnliches) kaputt ging?

In die Nebenkostenabrechnung gehört das ganz sicher nicht.
Dennoch kann er einen Anspruch geltend machen, hierzu müßtest du einmal in deinen Mietvertrag schauen, dort ist genau beziffert, bis zu welcher Höhe Reparaturen vom Mieter zu tragen sind.

Einen Nebenkostenabrechnung dient ausschließlich zu Erfassung der Neben- bzw. Betriebskosten, darin enthalten sind :

Wasser und Abwasser
Treppenhausreinigung
Fußwegreinigung
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Gebäuderversicherung inkl. Glasversicherung
Schornsteinfeger
Steuer
Allgemeinstrom (Treppenhaus usw.)

Heizung (sofern im Mietvertrag vereinbart)
Strom (sofern im Mietvertrag vereinbart)

Ich hoffe, bei dieser Auflistung nichts vergessen zu haben.

Lieben Gruß,
Vanessa

Hallo,

Wasser und Abwasser
Treppenhausreinigung
Fußwegreinigung
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Gebäuderversicherung inkl. Glasversicherung
Schornsteinfeger
Steuer
Allgemeinstrom (Treppenhaus usw.)

Gartenpflege
Fahrstuhlkosten
Hauswart
Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
Maschinelle Wascheinrichtung

Heizung (sofern im Mietvertrag vereinbart)
Strom (sofern im Mietvertrag vereinbart)

Ich hoffe, bei dieser Auflistung nichts vergessen zu haben.

Lieben Gruß,
Vanessa

gewußt hab ich das auch nicht, ist vom Mieterverein
Gruß
Michael