Geld verleihen?

Ich komme manchmal in die Situation das ich jemaden Geld leihen soll. Hab ich nichts dagegen, nur ich würde mich halt gerne schriftlich absichern.

  1. Was muss in so einem Minivertrag alles drin sein?

Naja angenommen derjenige ist nicht mehr fähig mir mein Geld zurück zu geben, dann habe ich die Möglichkeit über einen Mahnbescheid das ganze wieder zu bekommen.! => Das dauert aber ewig!!!

Gibt es nicht noch etwas einfacheres?

Ich habe mal gehört ich sollte einfach einen Wechsel unterschreiben lassen?!!? Damit könnt ich die Forderungen an eine Bank weiter geben!

Also ich suche eine Möglichkeit nachdem ich mein geliehenes Geld nicht zurück bekomme denjenigen rechtlich zu belangen und das wichtigste ist…ich will damit nicht nochmehr stress haben!

Was muss in so einem Minivertrag alles drin sein?

Naja angenommen derjenige ist nicht mehr fähig mir mein Geld

zurück zu geben, dann habe ich die Möglichkeit über einen
Mahnbescheid das ganze wieder zu bekommen.! => Das dauert
aber ewig!!!

Ich habe mal gehört ich sollte einfach einen Wechsel

unterschreiben lassen?!!? Damit könnt ich die Forderungen an
eine Bank weiter geben!

Also ich suche eine Möglichkeit nachdem ich mein geliehenes

Geld nicht zurück bekomme denjenigen rechtlich zu belangen und
das wichtigste ist…ich will damit nicht nochmehr
stress haben!

Hallo Alexander,

wenn Du gewerblich Geld verleihst, würdest Du diese Fragen sicherlich nicht stellen. Du verleihst also gelegentlich an Bekannte und Freunde.

Was muss in so einem Minivertrag alles drin sein?

Naja angenommen derjenige ist nicht mehr fähig mir mein Geld

zurück zu geben, dann habe ich die Möglichkeit über einen
Mahnbescheid das ganze wieder zu bekommen.!

Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, dann bringen Dir auch ein Mahnbescheid oder sonstige Schritte Dein Geld nicht wieder. Das ist die bekannte Sache mit dem nackten Mann und der Tasche. Im Gegenteil, alle Schritte mußt Du zumindest zunächst bezahlen.

Im privaten Bereich kann es vorrangig nur darum gehen, sich vor Böswilligkeit und falschen Freunden zu schützen. Es könnte jemand behaupten, Du hättest ihm das Geld geschenkt, solche Hilfeleistungen kommen ja durchaus vor. Dann steht im Rechtsstreit Aussage gegen Aussage und am Ende hast Du noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Der nächste hat plötzlich Erinnerungslücken und weist weit von sich, jemals eine müde Mark von Dir erhalten zu haben.

Als Schutz vor solchen Zeitgenossen ist ein formloser Zettel hilfreich, der den verliehenen Betrag, Beginn und Höhe der Rückzahlung sowie Datum und Unterschrift des Schuldners trägt. Dabei würde ich es bewenden lassen. Man könnte noch viele Dinge zu Papier bringen, z. B. was passiert, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Im privaten Bereich halte ich das für überzogen. Was willste machen, wenn der Freund gesteht, daß die Kasse einfach leer ist. Dann kann man nur versuchen, gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wer jeden denkbaren Fall vorher haarklein regeln will, darf eben privat kein Geld verleihen.

Dieser Rat mag nicht nach dem Geschmack von auf Lückenlosigkeit bedachten Juristen sein, dafür ist er praktikabel.

Es gibt Gläubiger, die paragraphenreitend ihr Recht mit der Brechstange durchzusetzen versuchen und dabei alle rechtlichen Mittel derart ausschöpfen, daß dem Schuldner keine Luft mehr bleibt. Man kann darüber denken wie man will, klug im Sinne von möglichst zügiger Rückzahlung ist das meistens nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Und wie sieht es aus, wenn der „Geldleiher“ in dem Schriftstück eine Vereinbarung trifft, dass bei Zahlungsverzug eine Sache als Pfand dient?

Bzw. sich der Gläubiger an Sachen/Gegenständen bestimmter Art befriedigen kann?

Gruß Melanie

Und wie sieht es aus, wenn der „Geldleiher“ in dem
Schriftstück eine Vereinbarung trifft, dass bei Zahlungsverzug
eine Sache als Pfand dient?

Bzw. sich der Gläubiger an Sachen/Gegenständen bestimmter Art
befriedigen kann?

Hallo Melanie,

grundsätzlich kann man alles vereinbaren. Dabei muß man nur aufpassen, daß Leistung und Gegenleistung in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen (wg. Ausnutzung einer Notsituation, Sittenwidrigkeit).

Aber weiter will ich nicht auf’s Glatteis. Ob und was da anfechtbar sein könnte, sollen Juristen erzählen.

Gruß
Wolfgang

Wechsel hin, Wechsel her…
…unterschreib ihn niemals quer! *g*

Ergänzend zu Wolfgang möcht ich nur noch kurz den Wechsel erläutern.
Der Wechsel hat aufgrund der sog. „Wechselstrenge“ den Vorteil für den Gläubiger, daß es hier im Gegensatz zum Mahnverfahren kein großes Vorgeplänkel gibt. Ist die Zeit, die auf dem Wechsel steht, abgelaufen, kannst Du quasi gleich den Gerichtsvollzieher losschicken.*aufdieFreundschaft*
Bei Firmen bietet sich zudem für den Gläubiger die Möglichkeit, sich das Geld abzüglich einer (Diskont-)gebühr von der Bank zu holen. Wenn diese jedoch den Wechsel nach Ablauf der Zeit beim Schuldner einreicht, und dieser nicht will/kann, stehen sie in der nächsten Minute bei Dir auf der Matte, denn Dein Name steht auch noch auf dem Wechsel. Und jeder, der „unter“ der Bank auf dem Wechsel steht, kann direkt von der Bank bezogen werden.
Bei Privatleuten lassen sich Banken aber i.d.R. m.E. eh nicht auf Wechselgeschäfte ein.
Aber wie gesagt, Du hast mit dem Wechsel schon etwas mehr in der Hand, als mit einem noch so schön aufgesetzten „Minivertrag“.
Die Wechsel-Formulare gibts übrigens in jedem Zeitschriftenladen.

Gruß

Markus