muss der neue Ehemann die PKH der Scheidung zahlen

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Nov 1999

Ich habe ein kniffeliges Problem:

Ich bin Deutsche und lebe seit meiner 2. Heirat mit einem Schweizer in der Schweiz. In Deutschland bekam ich die PKH gewährt und seither bekomme ich jährlich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschickt. Meine Verhältnisse gab ich immer ordnungsgemäss an, allerdings das Einkommen meines Mannes nicht, mit der Begründung, dass er schweizer Bürger sei.
Jetzt im 3. Jahr werde ich darauf hingewiesen, dass ich auch die Daten meines Mannes angeben müsse. Wer kennt sich da aus? Trifft das deutsche Recht auch auf meinen Mann zu? Muss er tatsächlich sein Einkommen usw. dem deutschen Amtsgericht mitteilen?

-Hilde

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: muss der neue Ehemann die PKH der Scheidung za

    Hallo Hilde,

    Dein Problem ist in der Tat nicht so einfach. Ich würde folgendes dazu sagen:

    Grundsätzlich ist Dein Ehemann aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung Dir gegenüber verpflichtet, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen. Wenn er dazu finanziell in der Lage ist, entfällt auch der Anspruch auf den PKH.
    Ich denke, daß Du im Rahmen der Erklärung über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse etc. auch dazu verpflichtet bist, das Einkommen Deines Mannes anzugeben; es geht glaube ich weniger darum, ob das deutsche Recht auch für Deinen Mann gilt, als darum, daß Du in Deutschland keinen Anspruch auf PKH hast, wenn Du ( oder im Rahmen der Unterhaltspflichten der Ehemann )die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen kannst.

    Ich weiß nicht, ob das schweizerische Recht, das ja auf Dich grundsätzlich anzuwenden ist, da Du in der Schweiz lebst, bzgl. dieser Unterhaltsverpflichtung sagt, aber ich denke das das letztendlich auch egal ist, denn wenn Dein Ehemann nicht zum Prozeßkostenvorschuß nach schweizerischem Recht verpflichtet wäre, würde in dem Fall das deutsche Recht gelten.
    Insofern ist er in jedem Fall vorrangig vor dem Staat verpflichtet, die Kosten zu tragen.

    Viele Gruesse,

    Bettina

    Viele Gruesse,

    Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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