muss der neue Ehemann die PKH der Scheidung zahlen
Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Nov 1999
Ich habe ein kniffeliges Problem:
Ich bin Deutsche und lebe seit meiner 2. Heirat mit einem Schweizer in der Schweiz. In Deutschland bekam ich die PKH gewährt und seither bekomme ich jährlich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschickt. Meine Verhältnisse gab ich immer ordnungsgemäss an, allerdings das Einkommen meines Mannes nicht, mit der Begründung, dass er schweizer Bürger sei.
Jetzt im 3. Jahr werde ich darauf hingewiesen, dass ich auch die Daten meines Mannes angeben müsse. Wer kennt sich da aus? Trifft das deutsche Recht auch auf meinen Mann zu? Muss er tatsächlich sein Einkommen usw. dem deutschen Amtsgericht mitteilen?
-Hilde
