Hallo,
ich wechsele zum 31.08.01 meinen Arbeitgeber und habe noch 17 Tage Urlaubsanspruch bis zu diesem Zeitpunkt. Von meinem Vorgesetzten wurde ich darauf hingewiesen, „dass es dem Arbeitgeber auch möglich währe mich zu der Auszahlung des Urlaubs zu zwingen“ ( aus betrieblichen Gründen). Ist das wirklich möglich ? Habe ich keinen rechtlichen Anspruch auf meinen Erholungsurlaub ?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich im Voraus. Vielen Dank.
Joachim
Hi Joachim,
doch, du hast einen rechtlichen Anspruch auf deinen Urlaub.
Der Arbeitgeber ist gerade bei Kündigungen gehalten, alles so einzurichten, dass du deinen Urlaub auch bis zum Entlaßtag nehmen kannst.
Sollten aber betriebliche Gründe dem entgegen stehen (z.B. einen Nachfolger in deine Position einzuarbeiten, es droht ein wirtschaftlicher Schaden für den Betrieb, usw.), kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, ist dann allerdings verpflichtet, den Gegenwert auszuzahlen.
Gruß,
Francesco
Hallo Joachim,
Dein Arbeitgeber irrt. Er muss Dir Deinen Urlaub gewähren. Er hat keine Möglichkeit diesen zu streichen, verschieben usw… Auszahlen kann er nur wenn die Kündigungsfrist zu kurz wäre, ist sie aber nicht.
Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz §7 Abs.4
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) …
(2) …
(3) …
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Ganz wichtig: „kann er zeitlich nicht mehr gewährt werden“. Alleine der noch zu Verfügung stehende Zeitraum ist hier gefragt. Der reicht bei Dir aus, egal ob der Arbeitgeber Probleme mit einem Ersatz hat oder nicht. Den Ersatz müßte er ja auch stellen wenn Du normal Urlaub nimmst ohne zu kündigen.
Mit Grüßen
Michael
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