Rechnung vom Anwalt Part II

Hi!

Wie gewünscht hier die Fortsetzung der Auseinandersetzung zwischen mir und meinem Anwalt. Das bisherige in Kurzform:

Mir wurde vom letzten Arbeitgeber ein aufhebungsvertrag angeboten. Es gab EIN Gespräch mit dem Anwalt; danach erhielt er den Vertrag in Kopie, um ihn auf evtl. „Fehler“ zu überprüfen. RA will nun über 2.200,- von mir haben.

Auf mein Schreiben nimmt er nun wie folgt Stellung:
Die überhöhte Beratungsgebühr kommt dadurch zustande, daß wir ja nochmal miteinander telefoniert hätten; somit könnte von einer Erstberatung nicht mehr die Rede sein (in dem Telefonat teilte ich ihm mit, daß ich keine Kündigungsschutzklage einreichen werde und somit seine Dienste nicht weiter in Anspruch nehme).

Die Vergleichsgebühr deshalb, weil er ja „mitgewirkt“ habe. Zugegeben: mit ihm darüber gesprochen habe ich ja, aber an der Abfindung als solcher, bzw. der Höhe dessen hat er nicht mitgewirkt.

So ganz nehme ich ihm das jedenfalls nicht ab und werde hier in Hamburg jetzt mal zur ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) gehen. Mal sehen, was die dazu sagen.

Update folgt.

Gruß
Vince.

Hallo Vincent,

Wie gewünscht hier die Fortsetzung der Auseinandersetzung
zwischen mir und meinem Anwalt. Das bisherige in Kurzform:

schön.

Auf mein Schreiben nimmt er nun wie folgt Stellung:
Die überhöhte Beratungsgebühr kommt dadurch zustande, daß wir
ja nochmal miteinander telefoniert hätten; somit könnte von
einer Erstberatung nicht mehr die Rede sein

das ist so nicht richtig, eine Erstberatung kann sogar schriftlich erfolgen und es wird trotzdem nicht mehr als eine erste Beratung!

(in dem Telefonat
teilte ich ihm mit, daß ich keine Kündigungsschutzklage
einreichen werde und somit seine Dienste nicht weiter in
Anspruch nehme).

also hat er dich im zweiten Gespräch nicht weiter beraten … ergo bleibt es bei der Erstberatung … erst wenn der Anwalt dich im weiteren Verlauf einer Angelegenheit zu neuen Aspekten berät, wird aus der Erstberatung eine normale Beratungsgebühr.

Die Vergleichsgebühr deshalb, weil er ja „mitgewirkt“ habe.

halte ich nach deiner Beschreibung nach wie vor für nicht gegeben, kenne jedoch die Einzelheiten nicht genau genug, um abschließend meinen „RENO“ (Rechtsanwaltsfachangestellten) raushängen zu lassen :wink:

Zugegeben: mit ihm darüber gesprochen habe ich ja, aber an der
Abfindung als solcher, bzw. der Höhe dessen hat er nicht
mitgewirkt.

also die Aussage "man könnte auch einen Vergleich abschließen und der würde dann mit den Ansprüchen folgendes machen … " ist eindeutig nicht als Mitwirkung bei einem Vergleich zu werten.

So ganz nehme ich ihm das jedenfalls nicht ab und werde hier
in Hamburg jetzt mal zur ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft)
gehen. Mal sehen, was die dazu sagen.

Besser noch, die Rechnung mit einen ausführlichen Beschreib der Angelegenheit an die zuständige Rechtsanwaltskammer senden und überprüfen lassen…

Update folgt.

Gruß
Daniel Scholdei

Hi Vincent,

der Vorschlag von Daniel ist gut. Ich würde die Rechnung auch von der Anwaltskammer überprüfen lassen. Da dies für den Anwalt unangenehme Folgen haben könnte, würde ich ihm dies vorher telefonisch mitteilen und ihm die Chance geben, seine Rechnung noch zu korrigieren.
Wesentlich ist hier die Frage, welchen Anteil hatte der Anwalt an dem Zustandekommen des Vergleichs mit dem Arbeitgeber?
Hatte er persönlich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen, durch Schriftwechsel oder Telefonat?
Wenn ja, dann ist die Sache nicht mehr so eindeutig. Wenn dies nicht gewesen ist, halte ich die Sache für glasklar.

Gruß,
Francesco

Hi!

Wie gewünscht hier die Fortsetzung der Auseinandersetzung
zwischen mir und meinem Anwalt. Das bisherige in Kurzform:

Mir wurde vom letzten Arbeitgeber ein aufhebungsvertrag
angeboten. Es gab EIN Gespräch mit dem Anwalt; danach erhielt
er den Vertrag in Kopie, um ihn auf evtl. „Fehler“ zu
überprüfen. RA will nun über 2.200,- von mir haben.

Ohoh… das heißt er hat den Vertrag überprüft und damit am Vergleich „mitgearbeitet“…ob das reicht um seine Ansprüche zu rechtfertigen weiß ich aber net…

Bernd

Wesentlich ist hier die Frage, welchen Anteil hatte der Anwalt
an dem Zustandekommen des Vergleichs mit dem Arbeitgeber?
Hatte er persönlich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen,
durch Schriftwechsel oder Telefonat?

Hallo, Francesco!

Der Arbeitgeber hat mir einen Abfindung (Vergleich) angeboten. Die Höhe der Abfindung habe ICH mit dem letzten Arbeitgeber verhandelt, völlig ohne zutun des RA. Bei ihm ging´s „nur“ um die Frage, ob ich Kündigungsschutzklage einreiche oder nicht und später (in dem bes. Telefonat) darum, daß er keine rechtlichen Haken an dem Vertrag sieht. Zitat: „Der dürfte so i.O. sein…“)

Danke nochmals!
Vince.

Hallo,

Der Arbeitgeber hat mir einen Abfindung (Vergleich) angeboten.
Die Höhe der Abfindung habe ICH mit dem letzten Arbeitgeber
verhandelt, völlig ohne zutun des RA.

wenn du mit dem Anwalt auch über die beabsichtigte Abfindung und die Abwägung, ob Kündigungsschutzklage oder Abfindung besser für dich ist gesprochen hast, und er hat dir geraten, die Abfindung wäre besser -> und daraufhin hast du über die Höhe verhandelt, dann könnte man das (zwar recht frei) als mitwirkung beim Abschluß des Vergleichs deuten.

Bei ihm ging´s „nur“ um
die Frage, ob ich Kündigungsschutzklage einreiche oder nicht
und später (in dem bes. Telefonat) darum, daß er keine
rechtlichen Haken an dem Vertrag sieht. Zitat: „Der dürfte so
i.O. sein…“)

dann wäre im zweiten Gespräch über einen weiteren Aspekt gesprochen worden, der sich evtl. aus dem ersten erst ergeben hat … hier liegt dann u.U. (kommt wirklich auf die genauen Umstände an) keine Erstberatung mehr vor…

laß die Rechnung auf alle fälle mal von der kammer prüfen - das Androhen dieser Prüfung bei einem RA wirkt manchmal übrigens wunder :wink:

Gruß
Daniel