Ich hab für unsere Firma einen Internet-Zugang bei einer regionalen Telefongesellschaft (EWE-Tel(79,-- DM für ne Flat!)) eingerichtet. Soweit, so gut.
Monatlich bekomme ich von denen die Rechnung standardmäßig per e-mail zugeschickt. Ich hab die Dinger bisher immer so an unsere Buchhaltung weitergegeben, optisch sahen die auch wie normale Rechnungen aus (pdf-Dateien). Zweifel kamen mir da aber schon, ob wohl solche selbstgedruckten Rechnungen vom FA anerkannt werden.
Jetzt habe ich aber mitbekommen, daß EWE an seine privaten Telefonkunden Schreiben verschickt, wo diesen angeboten wird, statt ihrer bisherigen Papierrechnung eine Rechnung per mail zu bekommen. Gleichzeitig schreiben sie aber, daß es für Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden nicht ratsam ist, eben wegen Problemen beim Finanzamt.
Ich also dort angerufen und erzählt, daß ich gerne eine Rechnung in Papierform hätte. Hab mich sogar auf deren Schreiben bezogen.
Klar, sagt die nette Dame, macht aber monatl. 5,90 DM extra. Witzig oder?
Ich ihr noch erzählt, daß ich noch nie gehört hätte, daß eine Firma Gebühren für das Versenden von Rechnungen verlangt, daß es sogar eine Verpflichtung ist, eine Rechnung auszustellen, die vom FA anerkannt wird und so weiter…
Jetzt warte ich auf den Anruf ihres Chefs und bräuchte noch ein paar gute Argumente oder §§…
unsere Buchhaltung würde sogar Faxe einbuchen!*g*
Beim FA zu fragen ist ne gute Idee, aber *schauaufdieUhr* da werd ich heut wohl keinen mehr kriegen.
Trotzdem, mir gehts bei der Sache auch ein bissl ums Prinzip, denn schließlich entstehen ja nun praktisch mir als Kunden Kosten (online-Gebühren) für die Abholung der Rechnung.
Klar, unsere Firma geht davon nicht pleite, auch nicht von den 5 Mark 90, aber ich finde, die machen’s sich etwas zu einfach.
Werd jedenfalls nicht aufgeben, und wenn ich bis nach Karlsruhe muß…*g*
Dann sollen die doch die Schei äh Suppe auslöffeln, manchmal tut lernen doch weh! *gg
Trotzdem, mir gehts bei der Sache auch ein bissl ums Prinzip,
denn schließlich entstehen ja nun praktisch mir als Kunden
Kosten (online-Gebühren) für die Abholung der Rechnung.
Moment wenn es 'ne Flatrate ist, dann kostet Dich das doch nix, oder hab ich das falsch verstanden?
Moment wenn es 'ne Flatrate ist, dann kostet Dich das doch
nix, oder hab ich das falsch verstanden?
Ich sag doch, es geht auch ums Prinzip, dann rechne halt meinen Lohn oder den Verschleiß des PCs…*gg*
Scherz beiseite, wir haben auch noch einige andere Zugänge für unsere Zweigstellen (ohne Flat), und da hab ich dann immer das Problem, daß dort auch jemand die Dinger abruft und ausdruckt, sonst wird bei uns immer fleißig abgebucht, und die Buchhaltung springt im Dreieck.
ich werd mal Dienstag mit dem Steuerberater sprechen, was Sache ist.
Und der Fritze von EWE hat immer noch nicht angerufen, der Sack!
Ich sag doch, es geht auch ums Prinzip, dann rechne halt
meinen Lohn oder den Verschleiß des PCs…*gg*
Die Prinzipienreiter sind die schlimmsten…
Und der Fritze von EWE hat immer noch nicht angerufen, der
Sack!
Haste wirklich damit gerechnet? Dann glaubst Du wohl auch, dass die Erde 'ne Scheibe ist, wie? Du willst doch was von ihm, oder? Also seit wann kommt der Knochen zum Hund? Kunde? Du? Haha, an der Flatrat verdienen wir nix, also soll der Typ sich nochmal melden! Aber vielleicht hat die hohle Nuss äh das Call-Girl im Center auch nur nach dem Auflegen, vergessen was Du wolltest. *gg
Rechnungen, die per E-Mail oder Fax zugesandt werden, sind genauso gültig, wie Papierrechnungen. Da gibt es keine Probleme.
Da eine Rechnung nicht von einer rechtgültigen Unterschrift abhängig ist, haben Finanzämter keine Bedenken, diese Form anzuerkennen.
Wenn du die Rechnung per E-Mail erhalten hast, gilt sie auch als zugegangen. Insofern besteht auch seitens des Providers keine Notwendigkeit, zusätzlich die Rechnung auf einer anderen Versendungsart nochmals zu zu schicken.
Es ist nicht eindeutig, ob du einen Anspruch gerichtlich durchsetzen kannst.