Fragen über Sozialgericht

Hallo,

Ich klage das Arbeitsamt gegen eine Entscheidung vor dem Sozialgericht in Berlin. Ich habe folgende Fragen:

  1. Wenn ich den Prozess vor Sozialgericht verlieren würde, in welchen Instanzen kann ich weiter prozessieren ?
  2. Ist das richtig, dass ich keine Prozeßkosten für Sozialgericht zahlen muss, wenn ich den Prozess verliere ? (ich vertrete mich selbst und habe keinen Rechtsanwalt)

Danke für die Antworte

XiuMai

Hallo,

Hallo,

Ich klage das Arbeitsamt gegen eine Entscheidung vor dem
Sozialgericht in Berlin. Ich habe folgende Fragen:

  1. Wenn ich den Prozess vor Sozialgericht verlieren würde, in
    welchen Instanzen kann ich weiter prozessieren ?
  1. Instanz: Sozialgericht
  2. Instanz: Landessozialgericht
  3. Instanz: Bundessozialgericht
  1. Ist das richtig, dass ich keine Prozeßkosten für
    Sozialgericht zahlen muss, wenn ich den Prozess verliere ?
    (ich vertrete mich selbst und habe keinen Rechtsanwalt)

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist grundsätzlich kostenfrei. Für den klagenden Bürger entstehen keine Gerichtskosten. Auch das Beweisverfahren (Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen oder Zeugenvernehmung) ist kostenfrei.
Bei Mutwillen, Verfahrensverschleppung oder Irreführung können die dem Gericht oder einem Beteiligten dadurch verursachten Kosten dem Beteiligten im Urteil ganz oder teilweise auferlegt werden (Mutwillenkosten).

Danke für die Antworte

XiuMai

Grüße
Michael

Vielen Dank ! ot
yy

Hi, Sozialger und Landessozialgericht sind kostenfrei, ab Bundessoz.Ger, besteht Anwaltspflicht, ab dann beginnen die Kosten, danach kannst du noch letztendlich bis vors Bundesverfassungericht gehen, dann ist Sense

Tschüß

Vielen Dank ! oT
aa