hallo zusammen!
viele leute geben aus unterschiedlichen gründen/motiven pressespiegel heraus- das ist also prinzipiell möglich ohne die rechte von autoren und herausgebern zu verletzen. sind aber in der form, wie ich das kenne, meist für einen begrenzten kreis von nutzern gedacht (vereinsmitglieder, unternehmensangehörige, etc.). hier nun meine frage:
darf ich einen pressespiegel zu einem thema auch im internet veröffentlichen? oder gibt’s dann gleich ärger?
wohlgemerkt: autor und quelle sollen selbstverständlich angegeben werden!
wenn du aus einem Artikel zitierst, mußt du die Quelle und das Datum der Veröffentlichung angeben. Du brauchst hierfür keine Genehmigung.
Wenn du einen Artikel vollständig übernehmen willst, brauchst du die Einwilligung des Autors, denn es handelt sich um sein geistiges Eigentum. Du wirst in der Regel dafür bezahlen müssen.
ja- aber…
hi francesco!
so kenne ich das urheberrecht auch, aber in den pressespiegeln, die mir bislang so begegnet sind, wurden fröhlich komplette zeitungsartikel zusammenkopiert.
das widerspricht ja eigentlich dem urheberrecht und ich würde gerne wissen, ob das so tatsächlich legal ist (aufgrund irgendeiner gesetzeslücke) oder bislang einfach nur nicht dagegen geklagt wurde.
das ist dann in Ordnung, wenn die Veröffentlichung eindeutig erkennen läßt, dass es sich um ein Zitat handelt. Man kann dann durchaus den ganzen Text, auch als Kopie, veröffentlichen.