Hallo,
ich betreibe eine Homepage mit Gästebuch.
Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden wenn ein Schreiber unter dem Namen eines Anderen irgendwelchen ‚Blödsinn‘ veröffentlicht?
Vielen Dank für die Hilfe
Grüße
Stefan
Hallo,
ich betreibe eine Homepage mit Gästebuch.
Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden wenn ein Schreiber unter dem Namen eines Anderen irgendwelchen ‚Blödsinn‘ veröffentlicht?
Vielen Dank für die Hilfe
Grüße
Stefan
Hi Stefan,
das ist äußerst umstritten. Wenn dein Gästebuch mit einer Zeitung vergleichbar wäre (was teilweise angenommen wird), wärest du im Sinne des Presserechts für alle veröffentlichten Artikel verantwortlich.
Du müßtest die Einträge prüfen und ggf. löschen.
Wenn du nur für die Route verantwortlich bist und die Einträge von den Schreibern zu verantworten sind, dann mußt du auf jeden Fall den Schreiber benennen, und zwar mit voller Anschrift. Das ist in der Praxis nicht machbar, bzw. es wird häufig mit Pseudonymen gearbeitet, so dass eine klagefähige Anschrift nicht zur Verfügung steht. Dann wärest du wieder verantwortlich.
Gruß,
Francesco