Über die gesetzliche Garantie hinaus haben viele Produkte eine sogenannte Händlergarantie. Doch wer leistet denn nun wirklich die Garantié? Der Händler bei dem ich das Produkt gekauft habe (und der sich dann wahrscheinlich selber an den Hersteller wendet) oder der Hersteller direkt? Und gilt diese Garantie ab Kaufdatum oder ab dem tatsächlichen Herstellungsdatum des Produktes?
Hallo,
gesetzlichen Anspruch hast Du auf eine z. Zt. noch 6monatige Gewährleistung des Herstellers. Ansprechpartner für Dich ist dabei der Händler.
Was darüber hinaus geht, sind Garantieversprechen des Herstellers und/oder des Händlers in einem Umfang, der von der Gewährleistung abweichen kann. Ob nun Gewährleistung oder Garantie, die Zeit zählt immer ab Kaufdatum.
Gruß
Wolfgang
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Hallo,
was die Garantie abdeckt und wie lange sie gewährt wird, ist den Garantiebedingungen zu entnehmen. Gibt es diese nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmung des BGB zur Gewährleistung. Wer die Garantie mit dem Hersteller abwickelt ist unterschiedlich: Hat dein Händler die Garantie ausdrücklich beworben, ist er zur Abwicklung verpflichtet. Hat er dies nicht getan, kann er dich an den Hersteller verweisen.
Gruß
Matthias
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Hallo,
zunächst einmal: Auch wenn es immer wieder behauptet wird, es gibt keine gesetzliche Garantie! Es gibt lediglich die gesetzliche Gewährleistung, die bei üblichen Konsumgütern (Neuwaren) 6 Monate beträgt und bei Fehlern auch nur Wandlung (Rückgängigmachung) und Minderung (Preisnachlass) gewährt. Nachbesserungen sind z.B. so im Gesetz gar nicht vorgesehen. D.h. wenn nicht zusätzliche wirksame Vertragsbedingungen (AGB) existieren, braucht man sich auf Nachbesserungen nicht einzulassen! Ansprechpartner ist immer der Verkäufer. Dieser kann sich auch nicht mit Hinweis auf eine Herstellergarantie dem Anspruch auf Gewährleistung entziehen, was immer wieder gerne versucht wird.
Eine zusätzliche Garantie kann sowohl der Hersteller als auch der Händler jederzeit zu frei von ihm bestimmbaren Konditionen, die lediglich im Wettbewerbsrecht ihre Grenzen finden, anbieten. Diese Garantien sind teilweise vorteilhaft, wenn sie längere Zeiträume oder zusätzliche Leistungen umfassen (vor-Ort-Service, 24h-Service, etc.), teilweise aber auch während der noch laufenden Gewährleistung gegenüber dieser nachteilig (Einschicken des Geräts auf eigene Kosten an den Hersteller, nur Ersatzteile aber kein Arbeitslohn, etc.). Man sollte sich daher die Garantiebedingungen immer sehr genau ansehen und sich während noch laufender Gewährleistung gut überlegen, was man wem gegenüber geltend macht. Es steht einem ein Wahlrecht zu. Ein grundsätzlicher Verweis auf Garantieverstprechen ist nicht zulässig!
Ein besonders interessanter Punkt der Verkäufergarantie ist die Thematik von gebrauchten Waren, insbesondere Gebrauchtwagen. Diese können unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft werden und es existiert dann nur die vom Verkäufer selbst bestimmte Verkäufergarantie mit der gerne geworben wird. Hier heißt es dann ebenfalls Vorsicht, denn verschiedene Händler bieten unterschiedliche Garantieversprechen und man sollte sich diese genau ansehen und sie vergleichen. Nicht nur die Frist sondern auch der Umfang ist wichtig und sollte in die Kaufentscheidung einfließen. Große Anbieter haben sich zusammengeschlossen und bieten einheitliche Garantien an.
Gruß vom Wiz
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