Anzeige auf der Autobahn

Hallo!

Mit der Hoffnung auf einige sachkundige Tips schreibe ich hier kurz stichpunktartig meinen Fall auf:

Situation:

  • 2-spurige Autobahn
  • mein Geschäftswagen, ich fahre, meine Lebensgefährtin sitzt neben mir
  • Person in einem anderen Wagen, die sich offensichtlich zuvor in irgend einer Form durch mich provoziert fühlte, folgt uns über mehrere (15-20) Kilometer mit stark verringertem Sicherheitsabstand
  • wann immer die Situation es gebietet wechsle ich auf die rechte Spur, um das Überholen zu ermöglichen, das andere Fahrzeug jedoch wechselt die Spur ebenfalls und folgt weiterhin mit stark verringertem Sicherheitsabstand
  • als ich einmal aufgrund eines vor mir einscherenden Fahrzeuges stark abbremsen muss, fährt der nachfolgende Wagen fast auf uns auf. Er bremst ebenfalls stark und muss auf die rechte Spur ausweichen, wo er erst auf gleicher Höhe mit uns auch unsere Geschwindigkeit erreicht
  • während der gesamten Strecke blendet der Fahrer des nachfolgenden Wagens in unregelmäßigen Abständen jeweils einige male auf
  • Nach ca. 15-20 Kilometern sehe ich rechts auf dem Seitenstreifen, gleich neben der Einfahrt zu einer Raststätte, einen Streifenwagen stehen.
  • Plötzlich beginnt der Fahrer des Fahrzeuges hinter mir, zwischen linker und rechter Spur hin und her zu pendeln und dauerhaft in kurzen Abständen aufzublenden.
  • Daraufhin startet der Streifenwagen und überholt mich nach wenigen hundert Metern, setzt sich vor ich und bedeutet mir mit dem Display auf dem Dach, ihm zu folgen. Der andere Wagen folgt mir nach wie vor, nun mit etwas größerem Abstand.
  • Der Streifenwagen fuhr an der nächsten Abfahrt ab, ich folgte ihm. Der andere Wagen folgte mir.
  • Gleich an der Abfahrt befindet sich die Autobahnpolizeistation. Wir steigen aus, der Fahrer des anderen Wagens bleibt zunächst sitzen. Ich händige dem Fahrer des Streifenwagens auf seinen Wunsch hin meine Papiere aus
  • Meine Freundin und ich werden gebeten, kurz im Eingangsbereich Platz zu nehmen, während der Fahrer des dritten Wagens offensichtlich durch den Hintereingang eingelassen wird. Er befindet sich schließlich im Raum neben des Eingangsbereiches, zusammen mit den beiden Streifenbeamten
  • Es findet eine Unterhaltung zwischen den beiden Streifenbeamten und ihm statt, deren Inhalt ich durch die Tür nicht verstehen kann.
  • Nach ca. 10 Minuten verläßt er das Gebäude durch die vordere Tür, man kann dies durch eine Glasscheibe sehen
  • Nun kommt der Beamte, dem ich meine Papiere ausgehändigt habe und teilt mir auf meine Frage hin mit, daß ich wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung angezeigt worden bin.
  • Ich gebe im folgenden meine Personalien an, meine Lebensgefährtin ebenfalls. Des weiteren lehne ich es ab, weitere Angaben zur Sache zu machen und weise darauf hin, den Fall an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
  • Dies wird protokolliert und von mir unterzeichnet.
  • Ich bitte den Beamten, mir den Namen des anderen Fahrers zu geben, falls ich mich meinerseits für weitere rechtliche Schritte entscheiden sollte. Er gibt mir den Namen. Hierbei stellt sich heraus, daß es sich um einen Kriminaldirektor handelt

Was soll ich nun tun?
Ist eine Gegenanzeige aufgrund der eindeutigen Nötigung durch den zu geringen eingehaltenen Sicherheitsabsttand durch den Herrn Kriminaldirektor über 15-20 Kilometer (was meine Lebensgefährtin, die ebenfalls im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 ist und daher eine solche Situation einschätzen kann, auch gesehen hat) in diesem Fall angeraten? Unterstützt mich das in dieser Situation, oder hält man so etwas üblicherweise gegen einen „Angeklagten“?
Was hat der Dienstgrad (Kriminaldirektor) zu bedeuten? Ist meine Aussage seiner gegenüber wertlos?

Nachher werde ich ohnehin meinen Anwalt einschalten, allerdings würden mich vorab auch ein paar weitere Meinungen zu dem Thema interessieren.
Zur Ursache des ganzen werde ich mich zunächst nicht äußern, da das erstens schwer erfassbar und zweitens vollkommen uninteressant ist, da der Herr Kriminaldirektor ohnehin alleine in seinem Wagen saß und er somit alles möglich behaupten kann und das nicht überprüfbar ist. Was mir zur Last gelegt wird, habe ich oben ja geschrieben. Vielleicht liest er ja mit…

Interessant hierbei wäre auch, um was es sich hier eigentlich handelt: sprich habe ich ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren zu erwarten? Wie sind die Folgen (ich fahre 75.000 km p.a. beruflich mit dem Wagen und bin daher ohne Diskussionen absolut angewiesen auf meinen Führerschein)?

Vielen Dank im voraus fürs Lesen und für Eure Antworten!

Grüße,

Mathias

Hi Mathias,

das ist übel.
Zunächst einmal darf man eine Anzeige wegen Nötigung nicht unterschätzen. Ob im Straßenverkehr oder sonst, das ist gleich. Nötigung ist ein Straftatbestand. Wenn man deswegen verurteilt wird, ist man vorbestraft. Also aufgepaßt.
Es ist der richtige Weg, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Ich würde hierfür einen Fachanwalt suchen, der Kenntnisse in solchen Verfahren hat.
Die weitere Überlegung ist, sofort (schnelles Reagieren ist jetzt wichtig!) eine Gegenattacke zu fahren. Ich würde diesen Kriminaldirektor ebenfalls anzeigen (auch wegen Nötigung, denn sein Verhalten war nichts anderes). Diese Anzeige würde ich nicht über die Polizei laufen lassen, sondern sofort an die Staatsanwaltschaft richten. Damit könnte deine Anzeige optisch schneller registriert sein (Punkte sammeln).
Wenn du den Sachverhalt genauso schilderst wie hier im Brett, dann geht das schon in die richtige Richtung. Du hast eine Zeugin, die das alles minutiös schildern und bestätigen kann. Das ist sehr wichtig.
Offiziell sind alle Menschen vor dem Gericht gleich. Tatsächlich bewerten die Gerichte die Aussage eines Beamten regelmäßig 2:1.
Ich habe es noch nie anders erlebt. Jedes Gericht und jeder Beamter wird dies abstreiten. Aber orientiere dich daran, dann ahnst du, was du für einen Gegner hast.
Demnach stehen deine Chancen zur Zeit 50:50.
Du mußt deine Geschichte jetzt plausibel rüberbringen.
Viel Glück!

Gruß,
Francesco

Hi!

Wie Francesco schon sagte wirds übel, doch das weißt du sicherlich schon!

Allerdings sehe ich den Fall nicht gaaanz soo, denn da besteht durchaus die Hoffnung, daß dies nicht das erste Vorkommnis dieser Art für den Herrn ist!

Nach Deiner Schilderung handelt es sich um einen Psychopaten und von daher besteht ja durchaus die Hoffnung, das er schon „bekannt“ ist. Daher würde ich Dir raten auch einen Beschwerdebrief (Dienstaufsichtsbeschwerde oder so???) an seine Dienststelle zu senden!
Dies wird auf alle Fälle in seiner Dienstakte verbleiben und vielleicht erfährst du so, daß er dies schon öfters gemacht hat!

Interessant wäre auch der Grund, warum er sich so verhalten hat! Vielleicht hast du ihn vorher „ausgebremst“ oder ähnliches??? Ich denke, daß vor Gericht auch wichtig wäre, wenn du einen Grund für sein Verhalten hättest, denn das er sich ohne Grund so verhalten hat wirkt unglaubwürdig - selbst wenn es so war!

Bernd
P.S.: Eventuell schaffst du es auch, daß sich die PResse dafür „interessiert“???

Na manchmal verstehe ich solche Leute auch nicht.
Ich spreche aus eigner Erfahrung.

Schreib einmal so einen Leserbrief an ein Bezirksblatt. Schreib aber so dass es auf keinen Fall anschuldigbar ist. Es könnte ja so was wie Ehrenanschuldigung sein…

Und unbedingt. Einen Brief an den Postenkommandant schreiben. So heißt das halt in Österreich.

Christoph

Hallo,
da hast Du wirklich schlechte Karten. Der Amtsperson wird vor Gericht immer mehr geglaubt.Das Du eine Zeugin hattest wird wenn Sie Deine Freundin ist kaum ins Gewicht fallen. Deine Akte in Flensburg wird ein Richter auf jeden Fall zur Beurteilung Deiner Person ansehen. Ist Dein Konto blütenweiss hast Du noch Chancen rauszukommen, wenn Du da aber schon fleißig Punkte gesammelt hast, wird man Dir rein gar nichts glauben.
Gruß elmore

Vielleicht bist Du ja tatsächlich ein Straftäter??
Zunächstmal hat Francesco wie fast immer recht.
Allerdings ist es so, daß eine solche Gegenanzeige meist nicht die Berücksichtigung findet, wie der Ursprungsvorgang, also die Anzeige gegen Dich.
Weiterhin kann der Kriminaldirektor sich als Polizeibeamter jederzeit in den Dienst versetzen und wird sein durch Dich beschriebenes Verhalten, als Versuch beschreiben, Dich anzuhalten und Deine Identität festzustellen, nachdem Du ihn oder auch einen anderen Verkehrsteinehmer aus seiner Sicht genötigt/gefährtdet hast. Du hättest dann eine Straftat begangen.
Somit wäre sein Verhalten gerechtfertigt, denn als Polizeibeamter ist man verpflichtet (wenn auch privat nicht immer verpflichtet, jedoch immer berechtigt) Straftaten zu verfolgen.

Zur Ursache des ganzen werde ich mich zunächst nicht äußern,
da das erstens schwer erfassbar und zweitens vollkommen
uninteressant ist, da der Herr Kriminaldirektor ohnehin
alleine in seinem Wagen saß und er somit alles möglich
behaupten kann und das nicht überprüfbar ist.

Und eine Ursache scheint es ja zu geben… So das, das Einschreiten nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist??
Und mal ehrlich, ich würde in meiner Privatzeit niemand hinterherfahren und dann meine Zeit mit Äußerungen und Gerichtstermin verschwenden, wenn ich keine Grund dafür hätte…

Naja Du weißt selbst am besten, ob Du was falsch gemacht hast und den Anwalt würde ich auf jeden Fall einschalten.

Zum Kriminaldirektor: Ein Beamter des höheren Dienstes - auf deutsch ein sehr hohes Tier, daß sich in rechtlichen Belangen sehr gut auskennen müßte/sollte. Beamte mit diesem Ausbildungsstand führen bei der Schutzpolizei Großlagen mit mehreren hundert Beamten - nur um mal ne Relation zu setzen.

M.

Hi

Weiterhin kann der Kriminaldirektor sich als Polizeibeamter
jederzeit in den Dienst versetzen und wird sein durch Dich
beschriebenes Verhalten, als Versuch beschreiben, Dich
anzuhalten und Deine Identität festzustellen, nachdem Du ihn
oder auch einen anderen Verkehrsteinehmer aus seiner Sicht
genötigt/gefährtdet hast. Du hättest dann eine Straftat

Äh… Moment mal. Wenn mich jemand wie blöde anblinkt und eventuell sogar noch versucht mich anzuhalten wird das genau das sein was ich unter Garantie nicht machen werde. Solange sich die Person nicht durch Kelle oder sonstige offizielle Zeichen als Polizist ‚ausweist‘ wird ihm da auch niemand einen Strick draus drehen können das er nicht angehalten hat.
Über anderslautende Urteile würde sich sonst die Automafia ziemlich freuen…

Grüßle
Frank K.

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hi,

mal so als Laie - ich untestelle - daß das alles so ist wie du geschildert hast. 100% ig.

geh in die Offensive - und gib eine eidestattliche erklärung ab.

…in dem du schilderst wie es tatsächlich war. unter eid und nicht teuer. und dann soll der mal kommen.

frag was dein ra davon hält . sonst kommst du in erklärungsnotstand.

tom

Hi,

ohne Not eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, halte ich für gefährlich.
Wenn der Polizeidirektor Gegenteiliges aussagt, muß das Gericht eine Feststellung treffen, wer die Wahrheit gesagt hat. Wenn es der Aussage des Polizeidirektors folgt, muß es logischerweise erklären, dass du eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hast. Und die wird mit Gefängnis bestraft.

Also Vorsicht!

Gruß,
Francesco

Hi,

das ist korrekt. ich unterstelle den 100%igen wahrheitsgehalt des autors zum einen, und füge hinzu, daß er ja seine freundin als zeugin hat. auch wenn es sich hier um einen…direktor handelt, dürfte es dann selbst für ein gericht nicht ganz so einfach sein, gerade seinen ausführungen zu folgen…

aber es bleibt eine heisse sache. da gebe ich dir wohl recht.

nur soviel, wenn ich der meinung bin, daß die dinge umgekehrt werden sollen, und es gibt heutzutage viele idioten - überall -
und ich desweitern - nach rü mit ra - der meinung bin, dem gericht notfalls dinge zur bewertung vorlegen zu können - die es in meinem sinne bewertet - ich würds tun.

richtig : meineid -----> in jedem fall hafthaus, meines wissens nach 18 monate. aber davon reden wir ja nicht - oder.

aber. was ist wenn der typ eine eidestattliche e. abgibt, und unser lieber freund für eine sache dran ist, die sich so nicht zugetragen hat. die beweisnot ist ja dann auch groß.

…tja tom

Gruß,
Francesco

mike, es ist alles total korrekt was du schreibst. echt.

wir unterstellen ja, daß es so ist wie geschildert.

vorhin habe ich schon mal angedeutet, m.E. daß in unserer welt viele idioten rumrennen. es ist so, und jeder hat die erfahrung schon gemacht von uns. und : unterstellt, daß sich das zugetragen hat wie geschildert - empfehle ich die prävention.
nach rü mit ra - klar.

daß wir hier einen…direktor haben ist doch wohl egal. daß es sein könnte, daß er recht bekommt, auch klar. auf grund seines standes, obwohl der ja vor unseren gerichten keine rolle spielt… und es ist ( mir ) auch egal, ob der großlagen bei irgendwelchen einsätzen leitet.

wichtig : dem gericht, wenn es denn soweit kommt, dinge zur bewertung vorlegen zu können, die für einen sprechen. und nur das macht das gericht. dinge die vorgelegt werden zu bewerten.

und ich möchte herrn direktor sehen, mit einer eidestattlichen in der hand, in der beschrieben wird, daß er es war, der geltendes recht auf der strasse grob verletzt hat…

und bei leuten, die sich wie beschrieben in einer so frechen weise aus dem fenster hängen und bellen, wie herr direktor…
na ich weiß nicht…ich hab da ein ungutes gefühl, und glaube einfach mal dem autor hier im brett. es bleibt ihm ( dem autor ) zu wünschen, daß es so war wie dargestellt, und daß er sich im falle des falles beim richter entsprechend verkauft.

ps.----> ich habe mal eine einstweilige verfügung bekommen, diese basierte auf einer eisestattlichen erklärung - saufrech.
mein problem : mein ra und ich konnten mit nichts beweisen, daß es eben so nicht war. wir konnten es nicht, obwohl wir beide wußten, daß es nicht so war. ganz in echt. nicht schön.

und von daher ---- nach rü ---- eidestattliche — zumal es ja der wahrheit entspricht ---- in diesem fall. oder ?

tom

Äh… Moment mal. Wenn mich jemand wie blöde anblinkt und
eventuell sogar noch versucht mich anzuhalten wird das genau
das sein was ich unter Garantie nicht machen werde. Solange
sich die Person nicht durch Kelle oder sonstige offizielle
Zeichen als Polizist ‚ausweist‘ wird ihm da auch niemand einen
Strick draus drehen können das er nicht angehalten hat.

Das stimmt - man kann Dir daraus keinen Strick drehen, Du mußt natürlich nicht anhalten, aber der Polizist ist in seinem Verhalten gerechtfertigt.

M.

Nur eine Antwort…
Na entschuldige, aber er hat doch gefragt, was der Dienstgrad bedeutet und ich habe versucht das zu erklären.

Außerdem habe ich den geschilderten SV nicht angezweifelt, ich habe nur dargestellt, daß ich bei dieser Schilderung davon ausgehe, daß der KD irgendeine Eingriffsermächtigung nach vorangegangenem Verstoß herangezogen hat und so in seinem Verhalten gerechtfertigt sein kann.
Ich habe dann zum Ausdruck gebracht, daß ich bei der beschriebenen Gegebenheit davon ausgehe, das der Verfasser des Ursprungsartikels einen Verstoß begangen hat - und dann hat der KD nicht falsch gehandelt - würdest Du auf der BAB verkehrsgefährdend geschnitten o.ä. würdest Du Dich doch wohl freuen, wenn ein Polizeibeamter der privat unterwegs ist sich in den Dienst versetzt und den Täter verfolgt.

M.

Vefolgen und Aufhalten
Hi!

Ich bin natürlich nicht allzu beschlagen in Fragen der polizeilichen Einsatzdurchführung, allerdings wundert es mich schon, daß, wenn das Argument der Verfolgung eines Straftäters greifen soll, mich der Herr KD nicht überholt und gestellt hatte. Ich gab ihm, wann immer die Verkehrssituation es gebot, die Möglichkeit, mich zu überholen.

Stattdessen nahm er aufgrund einer, wie ich annehme, zunächst einmal einfachen Kränkung seines Stolzes ein erhebliches Risiko in Kauf, indem er uns bei mittlerer Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 Km/h immer mit einem Abstand zwischen 3 und 20 Metern folgte.

Teilweise waren seine Frontscheinwerfer in meinem Rücksoiegel nicht mehr zu sehen…

Man muß ja fast annehemn, dieser Mensch leide unter akutem Realitätsverlust, denn einen anderen Verkehrsteilnehmer, egal was dieser getan hat, nach einem solch inakzeptablen Verkehrsverhalten noch anzuzeigen, ist doch Mord am eigenen Führerschein. Oder nicht?

Grüße und schon mal vielen Dank für Eure Hilfe,

Mathias

P.S.:

mein Anwalt hat mir geraten, zunächst einmal eine selbstformulierte Darstellung des Falles an die Staatsanwaltschaft zu schicken, nachdem ich Post von der zuständigen Polizeidienststelle erhalten habe und in diesem Schreiben auch gleich eine Gegenanzeige zu stellen.

Ist es Eurer Meinung o.k., das so zu handhaben und ist es sinnvoll, den Eingang von Post zu diesem Fall abzuwarten?
Ich habe ja noch nicht mal ein Aktenzeichen, auf das ich mich in meinem Schreiben beziehen könnte.
Oder sollte man sofort reagieren?

Ich meine doch, daß 2-3 Tage hin oder her hier nichts ausmachen sollten, oder? Vielleicht ist der Herr KD ja so schlau und zieht die Anzeige zurück…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ich bin natürlich nicht allzu beschlagen in Fragen der
polizeilichen Einsatzdurchführung, allerdings wundert es mich
schon, daß, wenn das Argument der Verfolgung eines Straftäters
greifen soll, mich der Herr KD nicht überholt und gestellt
hatte. Ich gab ihm, wann immer die Verkehrssituation es gebot,
die Möglichkeit, mich zu überholen.

Nun, er kann dich doch nicht auf der BAB ausbremsen, hierbei würden auch unbeteiligte gefährdet.

Stattdessen nahm er aufgrund einer, wie ich annehme, zunächst
einmal einfachen Kränkung seines Stolzes ein erhebliches
Risiko in Kauf, indem er uns bei mittlerer Verkehrsdichte und
Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 Km/h immer mit einem
Abstand zwischen 3 und 20 Metern folgte.

Ich persönlich halte das auch für fraglich, ich wollte bloß darauf hinweisen, daß hier ein Rechtfertigungsgrund vorliegen kann.

Man muß ja fast annehemn, dieser Mensch leide unter akutem
Realitätsverlust, denn einen anderen Verkehrsteilnehmer, egal
was dieser getan hat, nach einem solch inakzeptablen
Verkehrsverhalten noch anzuzeigen, ist doch Mord am eigenen
Führerschein. Oder nicht?

Du hast das nicht ganz verstanden.
Man prüft im Strafrecht:

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    Hat der X die Inhaltlich anforderungen des §§ erfüllt und wollte er das??
    Das kann man hier mit ja beantworten.

  2. Rechtswidrigkeit
    Hier wird geprüft, ob das Verhalten evtl. durch einen anderen §§ des StGB oder ein anderes Gesetz gerechtfertigt, also erlaubt ist (z.B. Notwehr - du darfst jemanden Schlagen wenn er dich angreift. Du erfüllst Punkt 1 bist aber bei 2. gemäß § 32 StGB gerechtfertigt, Dein verhalten war erlaubt)
    Für die Nacheile und Festnahme eines Straftäters gibt es insbesondere für Polizisten Rechtfertigungsgründe aus der StPO 163b, 127 II etc.
    Das heißt ein normalerweise verbotenes tun wird erlaubt, wenn es unter den Text der Rechtfertigungs§§ zu subsumieren ist.
    Das kann bei dem Verhalten des KD durchaus der Fall sein.

  3. Schuldprüfung - entfällt schon wenn keine Rechtswidrigkeit vorlag.

hoffe das war verständlich.

Ist es Eurer Meinung o.k., das so zu handhaben und ist es
sinnvoll, den Eingang von Post zu diesem Fall abzuwarten?
Ich habe ja noch nicht mal ein Aktenzeichen, auf das ich mich
in meinem Schreiben beziehen könnte.
Oder sollte man sofort reagieren?

Is jetzt eh egal, weil es wie eine Retourkutsche rüberkommt, wenn dann gleich - ABER wenn Du vorher tatsächlich einen Grund geliefert hast, dann überleg mal, ob man da eine Gegenanzeige machen muß und nicht mal sein Fehlverhalten einsieht.
Wenn die Polizei gegen andere vorgeht ist das immer ok, hauptsache man ist nicht selber betroffen.

Ich meine doch, daß 2-3 Tage hin oder her hier nichts
ausmachen sollten, oder? Vielleicht ist der Herr KD ja so
schlau und zieht die Anzeige zurück…

Die Anzeige KANN er nicht zurückziehen, es handelt sich um ein sog. offizialdelikt. Einmal zur Anzeige gebracht kann nur die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen einstellen

M.

Hi!

Ich bin natürlich nicht allzu beschlagen in Fragen der
polizeilichen Einsatzdurchführung, allerdings wundert es mich
schon, daß, wenn das Argument der Verfolgung eines Straftäters
greifen soll, mich der Herr KD nicht überholt und gestellt
hatte. Ich gab ihm, wann immer die Verkehrssituation es gebot,
die Möglichkeit, mich zu überholen.

Nun, er kann dich doch nicht auf der BAB ausbremsen, hierbei
würden auch unbeteiligte gefährdet.

…und diese Gefährdung existiert nicht, wenn er mir bei 160 mit 3 Metern Abstand hinterherfährt???
Naja…

Stattdessen nahm er aufgrund einer, wie ich annehme, zunächst
einmal einfachen Kränkung seines Stolzes ein erhebliches
Risiko in Kauf, indem er uns bei mittlerer Verkehrsdichte und
Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 Km/h immer mit einem
Abstand zwischen 3 und 20 Metern folgte.

Ich persönlich halte das auch für fraglich, ich wollte bloß
darauf hinweisen, daß hier ein Rechtfertigungsgrund vorliegen
kann.

O.K., wenigstens kenne ich nun eine Tour, die er reiten könnte. Danke dafür.

Man muß ja fast annehemn, dieser Mensch leide unter akutem
Realitätsverlust, denn einen anderen Verkehrsteilnehmer, egal
was dieser getan hat, nach einem solch inakzeptablen
Verkehrsverhalten noch anzuzeigen, ist doch Mord am eigenen
Führerschein. Oder nicht?

Du hast das nicht ganz verstanden.
Man prüft im Strafrecht:

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    Hat der X die Inhaltlich anforderungen des §§ erfüllt und
    wollte er das??
    Das kann man hier mit ja beantworten.
  1. Rechtswidrigkeit
    Hier wird geprüft, ob das Verhalten evtl. durch einen anderen
    §§ des StGB oder ein anderes Gesetz gerechtfertigt, also
    erlaubt ist (z.B. Notwehr - du darfst jemanden Schlagen wenn
    er dich angreift. Du erfüllst Punkt 1 bist aber bei 2. gemäß §
    32 StGB gerechtfertigt, Dein verhalten war erlaubt)
    Für die Nacheile und Festnahme eines Straftäters gibt es
    insbesondere für Polizisten Rechtfertigungsgründe aus der StPO
    163b, 127 II etc.
    Das heißt ein normalerweise verbotenes tun wird erlaubt, wenn
    es unter den Text der Rechtfertigungs§§ zu subsumieren ist.
    Das kann bei dem Verhalten des KD durchaus der Fall sein.

Das wird interessant. V.a. weil er keinerlei Bestrebungen gemacht hatte, sich als Beamter zu erkennen zu geben.
Haben die Jungs nicht mobile Blaulichter?

  1. Schuldprüfung - entfällt schon wenn keine Rechtswidrigkeit
    vorlag.

hoffe das war verständlich.

Mehr oder weniger.
Das Prinzip habe ich verstanden.

Ist es Eurer Meinung o.k., das so zu handhaben und ist es
sinnvoll, den Eingang von Post zu diesem Fall abzuwarten?
Ich habe ja noch nicht mal ein Aktenzeichen, auf das ich mich
in meinem Schreiben beziehen könnte.
Oder sollte man sofort reagieren?

Is jetzt eh egal, weil es wie eine Retourkutsche rüberkommt,
wenn dann gleich - ABER wenn Du vorher tatsächlich einen Grund
geliefert hast, dann überleg mal, ob man da eine Gegenanzeige
machen muß und nicht mal sein Fehlverhalten einsieht.
Wenn die Polizei gegen andere vorgeht ist das immer ok,
hauptsache man ist nicht selber betroffen.

Wenn ich das alles einfach so akzeptiere, werde ich aufgrund des Übereifers eines frustrierten Menschen möglicherweise vorbestraft und arbeitslos sein.
Das werde ich so niemals akzeptieren und ich werde jede notwendige Summe und all meine Kraft aufwenden, um den mann damit nicht durchkommen zu lassen.

Ich meine doch, daß 2-3 Tage hin oder her hier nichts
ausmachen sollten, oder? Vielleicht ist der Herr KD ja so
schlau und zieht die Anzeige zurück…

Die Anzeige KANN er nicht zurückziehen, es handelt sich um ein
sog. offizialdelikt. Einmal zur Anzeige gebracht kann nur die
Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen einstellen

Dann bin ich ja mal gespannt, was dabei herauskommt.

Velen Dank erst mal für die Hilfe!

Grüße,

Mathias

Wenn ich das alles einfach so akzeptiere, werde ich aufgrund
des Übereifers eines frustrierten Menschen möglicherweise
vorbestraft und arbeitslos sein.

Nein, Du wirst nicht auf Grund des KD vorbestraft und arbeitslos sein, sondern aufgrund deiner vorangegangenen rücksichtslosen Fahrweise.

Max

Gäääähhhn!!!
!

Grins :smile:)))))))))))))
Hi,

Wenn der Lappen wech is’, wirst Du noch reichlich Gelegenheit zum Gähnen haben :smile:

Max