Hallo!
Mit der Hoffnung auf einige sachkundige Tips schreibe ich hier kurz stichpunktartig meinen Fall auf:
Situation:
- 2-spurige Autobahn
- mein Geschäftswagen, ich fahre, meine Lebensgefährtin sitzt neben mir
- Person in einem anderen Wagen, die sich offensichtlich zuvor in irgend einer Form durch mich provoziert fühlte, folgt uns über mehrere (15-20) Kilometer mit stark verringertem Sicherheitsabstand
- wann immer die Situation es gebietet wechsle ich auf die rechte Spur, um das Überholen zu ermöglichen, das andere Fahrzeug jedoch wechselt die Spur ebenfalls und folgt weiterhin mit stark verringertem Sicherheitsabstand
- als ich einmal aufgrund eines vor mir einscherenden Fahrzeuges stark abbremsen muss, fährt der nachfolgende Wagen fast auf uns auf. Er bremst ebenfalls stark und muss auf die rechte Spur ausweichen, wo er erst auf gleicher Höhe mit uns auch unsere Geschwindigkeit erreicht
- während der gesamten Strecke blendet der Fahrer des nachfolgenden Wagens in unregelmäßigen Abständen jeweils einige male auf
- Nach ca. 15-20 Kilometern sehe ich rechts auf dem Seitenstreifen, gleich neben der Einfahrt zu einer Raststätte, einen Streifenwagen stehen.
- Plötzlich beginnt der Fahrer des Fahrzeuges hinter mir, zwischen linker und rechter Spur hin und her zu pendeln und dauerhaft in kurzen Abständen aufzublenden.
- Daraufhin startet der Streifenwagen und überholt mich nach wenigen hundert Metern, setzt sich vor ich und bedeutet mir mit dem Display auf dem Dach, ihm zu folgen. Der andere Wagen folgt mir nach wie vor, nun mit etwas größerem Abstand.
- Der Streifenwagen fuhr an der nächsten Abfahrt ab, ich folgte ihm. Der andere Wagen folgte mir.
- Gleich an der Abfahrt befindet sich die Autobahnpolizeistation. Wir steigen aus, der Fahrer des anderen Wagens bleibt zunächst sitzen. Ich händige dem Fahrer des Streifenwagens auf seinen Wunsch hin meine Papiere aus
- Meine Freundin und ich werden gebeten, kurz im Eingangsbereich Platz zu nehmen, während der Fahrer des dritten Wagens offensichtlich durch den Hintereingang eingelassen wird. Er befindet sich schließlich im Raum neben des Eingangsbereiches, zusammen mit den beiden Streifenbeamten
- Es findet eine Unterhaltung zwischen den beiden Streifenbeamten und ihm statt, deren Inhalt ich durch die Tür nicht verstehen kann.
- Nach ca. 10 Minuten verläßt er das Gebäude durch die vordere Tür, man kann dies durch eine Glasscheibe sehen
- Nun kommt der Beamte, dem ich meine Papiere ausgehändigt habe und teilt mir auf meine Frage hin mit, daß ich wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung angezeigt worden bin.
- Ich gebe im folgenden meine Personalien an, meine Lebensgefährtin ebenfalls. Des weiteren lehne ich es ab, weitere Angaben zur Sache zu machen und weise darauf hin, den Fall an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
- Dies wird protokolliert und von mir unterzeichnet.
- Ich bitte den Beamten, mir den Namen des anderen Fahrers zu geben, falls ich mich meinerseits für weitere rechtliche Schritte entscheiden sollte. Er gibt mir den Namen. Hierbei stellt sich heraus, daß es sich um einen Kriminaldirektor handelt
Was soll ich nun tun?
Ist eine Gegenanzeige aufgrund der eindeutigen Nötigung durch den zu geringen eingehaltenen Sicherheitsabsttand durch den Herrn Kriminaldirektor über 15-20 Kilometer (was meine Lebensgefährtin, die ebenfalls im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 ist und daher eine solche Situation einschätzen kann, auch gesehen hat) in diesem Fall angeraten? Unterstützt mich das in dieser Situation, oder hält man so etwas üblicherweise gegen einen „Angeklagten“?
Was hat der Dienstgrad (Kriminaldirektor) zu bedeuten? Ist meine Aussage seiner gegenüber wertlos?
Nachher werde ich ohnehin meinen Anwalt einschalten, allerdings würden mich vorab auch ein paar weitere Meinungen zu dem Thema interessieren.
Zur Ursache des ganzen werde ich mich zunächst nicht äußern, da das erstens schwer erfassbar und zweitens vollkommen uninteressant ist, da der Herr Kriminaldirektor ohnehin alleine in seinem Wagen saß und er somit alles möglich behaupten kann und das nicht überprüfbar ist. Was mir zur Last gelegt wird, habe ich oben ja geschrieben. Vielleicht liest er ja mit…
Interessant hierbei wäre auch, um was es sich hier eigentlich handelt: sprich habe ich ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren zu erwarten? Wie sind die Folgen (ich fahre 75.000 km p.a. beruflich mit dem Wagen und bin daher ohne Diskussionen absolut angewiesen auf meinen Führerschein)?
Vielen Dank im voraus fürs Lesen und für Eure Antworten!
Grüße,
Mathias
)))))))))))))