Hallo alle zusammen. Ich hab da ein Problem. Anfang Mai diesen Jahres ist mein Vater gestorben. Vor langer Zeit war er mal Selbständig, aber die Firma gibt es seit 1985 nicht mehr. Leider gibt es noch ca. 3000DM Schulden aus dieser Zeit, die einem Lieferanten noch gezahlt werden müssen. Mein Vater zahlte diese in Raten bis zu seinem Tode. Nun meine Frage: Muss meine Mutter diese Schulden (3000DM) weiter abbezahlen? Meine Mutter hatte mit der ehemaligen Firma meines Vaters nichts zu tun. Gütertrennung bestand in der Ehe auch nicht. Leider steht meine Mutter nun finanziel auch nicht besonders gut da.
Weiss jemand einen Rat.
Danke
Peter
Hallo Peter!
Wenn Deine Mutter die Erbschaft nicht abgelehnt hat, bzw. sie angenommen hat, dann hat sie somit auch alle Verbindlichkeiten Deines verst. Vaters an sich genommen / geerbt.
Gruß …Melanie…
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Hi Peter,
wieso muß deine Mutter alles bezahlen?
Bist du enterbt worden?
Bei einem Todesfall erben die Erben das Vermögen und auch die Schulden.
Da du als Sohn mit deinen eventuell vorhandenen Geschwistern neben deiner Mutter auch Erbe bist, hat jeder seinen Anteil an den Schulden zu tragen.
Wenn die Schulden alles sind, was der Vater euch hinterlassen hat, könnt ihr die Erbschaft ausschlagen. Dabei müßt ihr die Frist zur Ausschlagung beachten.
Gruß,
Francesco
hi francesco,
btw: gibt es eine offizielle möglichkeit, vor annahme eines
erbes verbindlichkeiten, schulden etc. zu erfahren? oder braucht
es dazu einen detektiv?
mein netter vater hat versprochen, mir nur schulden zu
hinterlassen und verpraßt grad seine eigene erbschaft; kontakt
haben wir nicht mehr.
gruß,
frank
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Hi Frank,
leider ist es den Erben überlassen herauszufinden, ob Vermögen oder Schulden da sind. Das ganze muß in der kurzen Zeit der Ausschlagungsfrist erfolgen (6 Wochen).
Nach 6 Wochen gilt die Erbschaft als angenommen.
Gruß,
Francesco
vielen dank!gruß (OWT)
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ergänzung
leider ist es den Erben überlassen herauszufinden, ob Vermögen
oder Schulden da sind.
einzige ausnahme ist, wenn der erbe noch nicht volljährig ist. dann ist das vormundschaftsgericht automatisch involviert und will gewährleistet wissen, daß die ausschlagung des erbes durch den erziehungsberechtigten nicht zum nachteil des minderjährigen erben ist.
solltest du also einen kleinen bruder/schwester haben oder sonstige minderjährige, die erbberechtigt sind: deren eltern zuerst für die „kleinen“ ausschlagen lassen.
Nach 6 Wochen gilt die Erbschaft als angenommen.
genauer: 6 wochen nachdem dem erben der todesfall bekannt geworden (!) ist.
beste grüße
ann
O.K. Danke für die Hinweise. Natürlich lasse ich meine Mutter nicht im Stich, und werde die restlichen Verbindlichkeiten bezahlen.
Gruß an alle
Peter
???
Moien!
Wenn ich Recht gelesen habe sind noch keine 6 Wochen seit dem Tod des Vaters vergangen also habt ihr doch dann noch die Möglichkeit das Erbe abzulehnen…
Oder hab ich da was falsch verstanden???
Bernd
Hallo,
doch, Du hast alles richtig verstanden, aber das ganze Verfahren ist mir zu kompliziert und zu langwierig. Ist schon schlimm genug das Vater plötzlich und überraschend gestorben ist. Habe gestern nochmal mit meiner Schwester gesprochen. Wir machen 50/50. Ist ja auch nicht soviel. Ca. 3000DM insgesamt.
Gruß
Peter
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Hi Peter,
ich gratuliere zu dieser Entscheidung. Das ist eine vernünftige Lösung.
Gruß,
Francesco