Mein Frankfurter Rechtsanwalt sagt mir, wenn wir ihn mit einem Zivil-Verfahren vor dem OLG Dresden beauftragen und er mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt „Gebühren-Teilung“ vereinbare, dann koste mich das nicht mehr, als wenn ich mir selbst in Dresden einen am OLG zugelassenen Anwalt suche. Also es entstünde keine zusätzliche Verkehrsanwalts-Gebühr. Trifft das zu? In der BRAGO und der zugehörigen Literatur, z.B. Madert, habe ich nichts darüber gefunden. Wer kann mir zumindest einen Tip geben, wo ich darüber nachlesen kann?
Danke!
Alexander Boeker
kleiner Tip!
Moien!
Laß dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen!
Ich hatte eine Anwältin mit der das auch vereinbart war und trotzdem wollte die Sch… die doppelte Gebühr!
Soweit ich weiß ist diese Gebührenteilung nicht gesetzlich festgelegt, wird aber allgemein so gehandhabt, wobei der eigentliche Grund, das Anwälte nur an einem Gericht zugelassen sind, weggefallen ist!
Bernd
Hi,
sog. Korrespondenz-Anwälte kosten in der Tat keine zusätzlichen Gebühren. Die beteiligten Anwälte teilen sich die Gebühren, im Verhältnis davon abhängig, wer die Schriftsätze erstellt und die Gerichtstermine wahrnimmt.
Gruß,
Francesco
Danke Francesco, das war ein klare, präzise und vor allem aussagefähige Antwort - so wie ich sie mir gewünscht hatte.
Viele Grüße
Alexander Boeker
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mal RICHTIG nach BRAGO berechnet …!!!
Hallo…
jaja, die Juristen immer!
ALSO:
Grundsätzlich ist eine Gebührenteilung nichts weiter als die Vereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten, alle anfallenden Gebühren zu teilen.
Nach BRAGO entstehen für den Unterbevollmächtigten oder den Korrespondenzanwalt weitere Gebühren! Die Konstruktion geht in zwei Formen:
Der von dir beauftragte Rechtsanwalt tritt als sog. Korrespondenzanwalt auf, d.h. er vermittelt die Informationen an den weiter beauftragten RA in Dresden und tritt sonst nicht in Erscheinung. Gebühren entstehen (bei Verhandlung und Beweisaufnahme in Dresden) folgende:
ich gehe davon aus, daß es sich bei einer OLG-Sache um eine Berufung handelt.
für den Anwalt bei dir:
13/10 Prozeßgeb. §§ 11, 12, 31 I 1, 52 I BRAGO
Post- und Telekom § 26 BRAGO
für den Anwalt in Dresden:
13/10 Prozeßgeb. §§ 11, 31 I 1 BRAGO
13/10 Verhandlungsgeb. §§ 11, 31 I 2 BRAGO
13/10 Beweisgeb. §§ 11, 31 I 3 BRAGO
Post- und Telekom § 26 BRAGO
Wenn der RA in Dresden lediglich die Verhandlung macht:
RA bei dir:
13/10 Prozeßgeb. §§ 11, 31 I 1 BRAGO
13/ 20 Verhandlungsgeb. §§ 11, 31 I 2, 33 III BRAGO
Post- und Telekom § 26 BRAGO
RA in Dresden
13/ 20 Prozeßgeb. §§ 11, 31 I 1, 53 BRAGO
13/10 Verhandlungsgeb, §§ 11, 31 I 2 BRAGO
13/10 Beweisgeb. §§ 11, 31 I 3 BRAGO
Post- und Telekom § 26 BRAGO
So, das sind die Gebühren die berechnet werden dürfen. Wie ich verstanden habe und es auch üblich ist, wird der Fall wie in Version 2 gehandhabt. Im Regelfall wird jedoch zwischen den Anwälten vereinbart, daß nur die Gebühren eines RA geteilt werden.
Um es vorweg zu nehmen: eigentlich darf der RA nicht auf Gebühren verzichten!!!
Das bedeutet aber, daß dein RA durchaus das Recht hat, mehr Gebühren von dir zu verlangen. Insofern sind die Aussagen die bislang in den Antworten auf deine Anfrage standen so nicht richtig! Es wird zwar so gehandhabt, aber ist eigentlich so nicht richtig und du hast auch keine Handhabe gegen den RA wenn er dir die Gebühren dann doch aus den Rippen schneidet.
NOCH ETWAS:
Wenn du jetzt selbst zu dem RA in Dresden dackelst, dann kostet der dich die vollen Gebühren. Dein RA vor Ort verliert dadurch nicht den Gebührenanspruch auf bereits angefallenen Gebühren. D.h. es wird für dich auf keinen Fall billiger!
Also jetzt habe ich wunde finger und gehe erstmal frühstücken
Gruß
Daniel Scholdei
falsch!!!
Hi,
sog. Korrespondenz-Anwälte kosten in der Tat keine
zusätzlichen Gebühren. Die beteiligten Anwälte teilen sich die
Gebühren, im Verhältnis davon abhängig, wer die Schriftsätze
erstellt und die Gerichtstermine wahrnimmt.Gruß,
FrancescoDanke Francesco, das war ein klare, präzise und vor allem
aussagefähige Antwort - so wie ich sie mir gewünscht hatte.
nur leider ist sie nicht richtig, weil die BRAGO einen Gebührentatbestand für einen Korrespondenzanwalt kennt und somit extra gebühren anfallen
Hi Daniel,
die BRAGO gibt dir recht, saelbstverständlich.
In der Praxis habe ich so etwas allerdings noch nicht erlebt, wie du auch schon bemerkt hast.
Gruß,
Francesco
hab ich doch in der Antwort geschrieben
klar, hast du recht, aber getreu nach BRAGO fallen mehr gebühren an und werden auch teilweise von den Rechtanwälten abgerechnet.
Nach meiner Erfahrung ist dies auch der Regelfall, so daß wir nicht falsche Hoffnungen wecken sollten. Sicher gibt es - gerade größere - Kanzleien, wo nur die Gebühren eines Anwalts geteilt werden.
Gruß
Daniel