Wasserschäden/Mietminderung?

Hallo ihr wissenden Rechtskundigen :smile:

Ich habe folgendes Problem: Seit Montag 28.5. tropft/läuft Wasser durch meine Badezimmerdecke, wenn mein Nachbar geduscht hat. Ich muß es mit einem Eimer auffangen. Ich habe den Schaden am Montag 28.5. gemeldet und da es ja nachts war, am 29.5. den Termin mit der Firma ausgemacht, die den Schaden begutachtete, der da noch mit Reperatur und ein paar Pinselstrichen behoben gewesen wäre. Sie stellte fest, daß man aber nur von der Wohnung über mir reparieren kann. Der Nachbar war nicht da, eine Telefonnummer nicht auffindbar, sodaß der Monteur einen Zettel, mit der Bitte sich zu melden hinterlies. Ich schrieb dem Nachbarn einen Brief, in dem ich erklärte, um was es sich handelte, daß er sich zügig um die Reparatur bemühen soll und mir bitte Bescheid geben, damit ich meine Schäden beseitigen könne (alles im nachbarschaftlich freundlichen Ton gehalten).

Tja, dann duschte er fleißig jeden Tag und meldete sich weder bei der Hausverwaltung noch bei der Firma oder mir, während er noch fleißig Anrufe auf seiner Mailbox sammelte.

Was kann ich jetzt noch tun? Der Schaden ist mittlerweile gewachsen: feuchte Decke und Wände mit gelb-braunen Wasserflecken, Putz weicht in einer Ecke auf und löst sich, Tapete löst sich, Elektrik ist dauerfeucht, da es von den Strahlern tropft, das aufgefangene Wasser vermehrt sich zusehens.

Die Hausverwaltung ziert sich, ihm ein Ultimatum zu stellen, um bei Mißachtung gewaltsam in die Wohnung einzudrin´gen, um die Reparatur durchzuführen.

Nun meine Frage an euch: Kann ich eine Mietminderung androhen, um Druck auszuüben? Welche Fristen, Höhen setze ich da? (408 Kaltmiete/568 Warmmiete) Kann ich da z.B. heute der Hausverwaltung schreiben, daß der seit 28.5. (Montag) gemeldete Schaden bis zum (Freitag) 8.5. behoben sein soll, sonst kürze ich die Miete, die Anfang Juli fällig wird um 100 DM un d bei jeder weiteren Woche Verzögerung um weitere 100 DM? Und die Schadensbehebung, die durch die Verzögerung des Mieters über mir nur noch aufwendiger bzw. kostenintensiver wurde, werde ich zwar vornehmen aber die Kosten von der Hausverwaltung zurückverlangen, da sie die Verzögerung mit ihrer Wartetaktik in Kauf genommen haben?

Kann ich das so verlangen und durchführen? Was kann ich tun?

Danke für eure Hilfe!

Lieben gruß, Faten

Moien!

Die Hausverwaltung ziert sich, ihm ein Ultimatum zu stellen,
um bei Mißachtung gewaltsam in die Wohnung einzudrin´gen, um
die Reparatur durchzuführen.

Du kannst davon ausgehen, daß die Hausverwaltung so leicht nicht in die Wohnung kommt…

Nun meine Frage an euch: Kann ich eine Mietminderung androhen,
um Druck auszuüben? Welche Fristen, Höhen setze ich da? (408
Kaltmiete/568 Warmmiete) Kann ich da z.B. heute der
Hausverwaltung schreiben, daß der seit 28.5. (Montag)
gemeldete Schaden bis zum (Freitag) 8.5. behoben sein soll,
sonst kürze ich die Miete, die Anfang Juli fällig wird um 100
DM un d bei jeder weiteren Woche Verzögerung um weitere 100
DM? Und die Schadensbehebung, die durch die Verzögerung des
Mieters über mir nur noch aufwendiger bzw. kostenintensiver
wurde, werde ich zwar vornehmen aber die Kosten von der
Hausverwaltung zurückverlangen, da sie die Verzögerung mit
ihrer Wartetaktik in Kauf genommen haben?

Du solltest wirklich eine Mietminderung androhen! Allerdings nicht wöchentlich erhöhen - vorallem nicht in der rel. Höhe!

Du mußt der Hausverwaltung eine Frist zur Behebung setzen (2. Wochen) falss noch nicht getan unter Androhung einer Mietminderung!
Wenn der Schaden bis dahin nicht behoben ist kannst du die Mietminderung durchführen. Ich gehe mal davon aus, daß ca. 10% berechtigt sind, aber hierfür gibts Tabellen - frag mal beim örtlichen Mieterverein nach…

Den Schaden in Deiner Wohnung bekommst du selbstverständlich erstattet, wenn die Ursache nicht in Deiner Wohnung liegt. Du bist lediglich verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten!
Da dies vermutlich über eine Versicherung laufen wird, denke daran, daß du ohne Rechnungen/Kostenvoranschläge nichts erstattet bekommst! Hierüber solltest du schnellstmöglich mit der Hausverwaltung eine (schriftliche !) Einigung erzielen!

Bernd

Hi Bernd,

danke, daß du mir so zügig geantwortet hast.

Die Hausverwaltung ziert sich, ihm ein Ultimatum zu stellen,
um bei Mißachtung gewaltsam in die Wohnung einzudrin´gen, um
die Reparatur durchzuführen.

Du kannst davon ausgehen, daß die Hausverwaltung so leicht
nicht in die Wohnung kommt…

Ja, gut. Aber wenn der Mieter sich einfach stumm stellt und der Schaden größer und größer wird? Wie istd as eigentlich mit der Einsturzgefahr? Mittlerweile ist nämlich die Hälfte der Decke betroffen und der Bau ist nicht der Beste (70er Jahre „Sandbau“).

Nun meine Frage an euch: Kann ich eine Mietminderung androhen,

um Druck auszuüben? Welche Fristen, Höhen setze ich da? (408
Kaltmiete/568 Warmmiete) Kann ich da z.B. heute der
Hausverwaltung schreiben, daß der seit 28.5. (Montag)
gemeldete Schaden bis zum (Freitag) 8.5. behoben sein soll,
sonst kürze ich die Miete, die Anfang Juli fällig wird um 100
DM un d bei jeder weiteren Woche Verzögerung um weitere 100
DM? Und die Schadensbehebung, die durch die Verzögerung des
Mieters über mir nur noch aufwendiger bzw. kostenintensiver
wurde, werde ich zwar vornehmen aber die Kosten von der
Hausverwaltung zurückverlangen, da sie die Verzögerung mit
ihrer Wartetaktik in Kauf genommen haben?

Du solltest wirklich eine Mietminderung androhen! Allerdings
nicht wöchentlich erhöhen - vorallem nicht in der rel. Höhe!

Du mußt der Hausverwaltung eine Frist zur Behebung setzen (2.
Wochen) falss noch nicht getan unter Androhung einer
Mietminderung!

Kann ich ihnen also jetzt einen Brief schreiben mit einer 2-Wochen-Frist ab jetzt oder ab der Schadensmeldung unter Androhung der Mietminderung?

Ich gehe mal davon aus, daß ca. 10%

berechtigt sind, aber hierfür gibts Tabellen - frag mal beim
örtlichen Mieterverein nach…

Ich finde 10% ziemlich wenig - eher 15-20% würde ich ansetzen, aber ich versuche mal woanders genauere Info aufzutreiben. Danke!

Den Schaden in Deiner Wohnung bekommst du selbstverständlich
erstattet, wenn die Ursache nicht in Deiner Wohnung liegt. Du
bist lediglich verpflichtet den Schaden möglichst gering zu
halten!
Da dies vermutlich über eine Versicherung laufen wird, denke
daran, daß du ohne Rechnungen/Kostenvoranschläge nichts
erstattet bekommst! Hierüber solltest du schnellstmöglich mit
der Hausverwaltung eine (schriftliche !) Einigung erzielen!

Guter Tip, danke, werde ich in einem Abwasch erledigen.

Danke!

Schreib mir bitte nur noch mal schnell wegen der 2-Wochen-Frist 28.5. (Schadensmeldung) - 11.6. oder 6.6. (mit Aufsetzen des Briefes) - 20.6.? Wenn es wirklich bis Mitte Juni dauert, dann stürzt wahrscheinlich wirklich die Decke ein oder die Elektrik freckt.

Faten

Moien!

Hi Bernd,

danke, daß du mir so zügig geantwortet hast.

Die Hausverwaltung ziert sich, ihm ein Ultimatum zu stellen,
um bei Mißachtung gewaltsam in die Wohnung einzudrin´gen, um
die Reparatur durchzuführen.

Du kannst davon ausgehen, daß die Hausverwaltung so leicht
nicht in die Wohnung kommt…

Ja, gut. Aber wenn der Mieter sich einfach stumm stellt und
der Schaden größer und größer wird? Wie istd as eigentlich mit
der Einsturzgefahr? Mittlerweile ist nämlich die Hälfte der
Decke betroffen und der Bau ist nicht der Beste (70er Jahre
„Sandbau“).

Ich sagte ja nicht so leicht, aber wie in Notfällen wie diesen vorgegangen werden muß kann ich Dir nicht sagen - ist aber eh deren Problem!

Kann ich ihnen also jetzt einen Brief schreiben mit einer
2-Wochen-Frist ab jetzt oder ab der Schadensmeldung unter
Androhung der Mietminderung?

Ich gehe mal davon aus, daß ca. 10%

berechtigt sind, aber hierfür gibts Tabellen - frag mal beim
örtlichen Mieterverein nach…

Ich finde 10% ziemlich wenig - eher 15-20% würde ich ansetzen,
aber ich versuche mal woanders genauere Info aufzutreiben.
Danke!

Den Schaden in Deiner Wohnung bekommst du selbstverständlich
erstattet, wenn die Ursache nicht in Deiner Wohnung liegt. Du
bist lediglich verpflichtet den Schaden möglichst gering zu
halten!
Da dies vermutlich über eine Versicherung laufen wird, denke
daran, daß du ohne Rechnungen/Kostenvoranschläge nichts
erstattet bekommst! Hierüber solltest du schnellstmöglich mit
der Hausverwaltung eine (schriftliche !) Einigung erzielen!

Guter Tip, danke, werde ich in einem Abwasch erledigen.

Danke!

Schreib mir bitte nur noch mal schnell wegen der
2-Wochen-Frist 28.5. (Schadensmeldung) - 11.6. oder 6.6. (mit
Aufsetzen des Briefes) - 20.6.? Wenn es wirklich bis Mitte
Juni dauert, dann stürzt wahrscheinlich wirklich die Decke ein
oder die Elektrik freckt.

An dem Tempo indem die Hausverwaltung reagiert kannst du durch eine Mietminderung eh nichts ändern, da diese bei der Miethöhe nicht ausreicht um Druck zu machen! Die Mietminderung dient in diesem Falle rein zum „Schadensausgleich“!

Setze die Frist auf den 11. 6. da bereits ausreichend Zeit war den Schaden zu beheben und daß der andere Mieter keine Möglichkeit gibt ist das Problem der Hausverwaltung!

An Deiner Stelle würde ich den anderen Mieter nochmals anrufen und ihm auf den AB sprechen, daß er seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Nenn ihm dazu einfach ne schön hohe Summe - bekannter Maßen reagieren die Leute wenn man ihnen da weh tut wo´s (den meisten) am meisten schmerzt - beim Geld ;o)))

Dir bleibt nur die öglichkeit zu „nerven“ wo imemr du es kannst, denn selber kannst du eh nichts machen …

Bernd

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