Hallo ihr wissenden Rechtskundigen 
Ich habe folgendes Problem: Seit Montag 28.5. tropft/läuft Wasser durch meine Badezimmerdecke, wenn mein Nachbar geduscht hat. Ich muß es mit einem Eimer auffangen. Ich habe den Schaden am Montag 28.5. gemeldet und da es ja nachts war, am 29.5. den Termin mit der Firma ausgemacht, die den Schaden begutachtete, der da noch mit Reperatur und ein paar Pinselstrichen behoben gewesen wäre. Sie stellte fest, daß man aber nur von der Wohnung über mir reparieren kann. Der Nachbar war nicht da, eine Telefonnummer nicht auffindbar, sodaß der Monteur einen Zettel, mit der Bitte sich zu melden hinterlies. Ich schrieb dem Nachbarn einen Brief, in dem ich erklärte, um was es sich handelte, daß er sich zügig um die Reparatur bemühen soll und mir bitte Bescheid geben, damit ich meine Schäden beseitigen könne (alles im nachbarschaftlich freundlichen Ton gehalten).
Tja, dann duschte er fleißig jeden Tag und meldete sich weder bei der Hausverwaltung noch bei der Firma oder mir, während er noch fleißig Anrufe auf seiner Mailbox sammelte.
Was kann ich jetzt noch tun? Der Schaden ist mittlerweile gewachsen: feuchte Decke und Wände mit gelb-braunen Wasserflecken, Putz weicht in einer Ecke auf und löst sich, Tapete löst sich, Elektrik ist dauerfeucht, da es von den Strahlern tropft, das aufgefangene Wasser vermehrt sich zusehens.
Die Hausverwaltung ziert sich, ihm ein Ultimatum zu stellen, um bei Mißachtung gewaltsam in die Wohnung einzudrin´gen, um die Reparatur durchzuführen.
Nun meine Frage an euch: Kann ich eine Mietminderung androhen, um Druck auszuüben? Welche Fristen, Höhen setze ich da? (408 Kaltmiete/568 Warmmiete) Kann ich da z.B. heute der Hausverwaltung schreiben, daß der seit 28.5. (Montag) gemeldete Schaden bis zum (Freitag) 8.5. behoben sein soll, sonst kürze ich die Miete, die Anfang Juli fällig wird um 100 DM un d bei jeder weiteren Woche Verzögerung um weitere 100 DM? Und die Schadensbehebung, die durch die Verzögerung des Mieters über mir nur noch aufwendiger bzw. kostenintensiver wurde, werde ich zwar vornehmen aber die Kosten von der Hausverwaltung zurückverlangen, da sie die Verzögerung mit ihrer Wartetaktik in Kauf genommen haben?
Kann ich das so verlangen und durchführen? Was kann ich tun?
Danke für eure Hilfe!
Lieben gruß, Faten