Abfindungshöhe
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Nov 1999
Hallo,
kann mir jemand einen Tip geben, in welcher Größenordnung sich eine Abfindung bei Auflösung eines Arbeitsvertrages in beiderseitigem Einverständnis bewegt?
Das Arbeitsverhältnis besteht seit 2,5 Jahren und ist (sagen wir mal) vergleichbar mit einer Projekleiterstelle. Der Vertrag muß "gekündigt" werden, weil der Arbeitsbereich des AN schlichtweg wegfällt.
Für eine grobe Faustformel, was so "üblich" ist (z.B. halbes Jahresgehalt oder sowas) wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Swantje
