EX-Arbeitgeber macht Zicken

Folgendes Szenario:
Ex-Arbeitgeber weigert sich, mir das letzte Gehalt auszuzahlen. Begründung: Ich hätte unentschuldigt gefehlt. Ich war in der Zeit jedoch arbeitsunfähig. AG behauptet jedoch, die Bescheinigungen lägen ihm nicht vor. Ich also zur RAin, Güteverhandlung. Vor dem Saal einigen sich meine RAin und die Gegenseite darauf, dass ich Kopien der AU-Scheine besorge und mir das Geld dann anstandslos gezahlt wird. Es kam also nicht zur Verhandlung. Ich habe die Kopien besorgt und beim RA des EX-Arbeitgebers eingereicht. Dieser zahlt aber weiterhin nicht, ohne jede Begründung, stellt sich quer. RAin sagt: Antrag stellen auf neuen Termin für Güteverhandlung. Mir reichts aber langsam, denn die RA-Kosten sind langsam mehr als das was ich noch zu kriegen habe. Nun will ich die ganze Sache für den bockigen Arbeitgeber mal ein bisschen unangenehmer machen. Kann ich zum Arbeitsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen? Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid? Welche Mittel habe ich noch, um da mal ein bisschen Feuer unter dem Hinterteil zu machen?

Vielen Dank!

Hallo,

Vor dem Saal einigen sich meine RAin und die
Gegenseite darauf, dass ich Kopien der AU-Scheine besorge und
mir das Geld dann anstandslos gezahlt wird.

ein klassischer Vergleich also… ich denke, daß es hier ja auch etwas schriftliches geben muß.

Es kam also nicht
zur Verhandlung. Ich habe die Kopien besorgt und beim RA des
EX-Arbeitgebers eingereicht. Dieser zahlt aber weiterhin
nicht, ohne jede Begründung, stellt sich quer.

deinen Teil der Vereinbarung hast du also erfüllt.

RAin sagt:
Antrag stellen auf neuen Termin für Güteverhandlung.

?? Soweit mir bekannt ist, könntest du jetzt maximal Forderungen aus dem Vergleich herleiten, da die eigentliche Forderung auf Lohnzahlung ja mit dem Vergleich erledigt wurde.

-> nochmal auf weitere Hinweise warten.

Mir
reichts aber langsam, denn die RA-Kosten sind langsam mehr als
das was ich noch zu kriegen habe. Nun will ich die ganze Sache
für den bockigen Arbeitgeber mal ein bisschen unangenehmer
machen. Kann ich zum Arbeitsgericht gehen und einen
Mahnbescheid beantragen?

grundsätzlich schon,
Du aber nicht mehr, da die Forderung die du hast, bereits rechtshängig ist (Lohnforderung) Die Forderung aus den Vergleich könntest du jetzt wieder gerichtlich geltend machen.

Wer trägt die Kosten für den
Mahnbescheid? Welche Mittel habe ich noch, um da mal ein
bisschen Feuer unter dem Hinterteil zu machen?

*g* Du solltest weiter dem Rat es RA folgen, da mit der Güteverhandlung bereits alle RA-Gebühren angefallen sind, die es auch in der normalen Verhandlung gibt (bis auf Beweisgebühr) teurer kann es also nur noch werden, wenn in der Hauptverhandlung Beweis erhoben wird.

Andere Frage: wurde der damals abgeschlossene Vergleich (mit wortlaut) in das Protokoll der Güteverhandlung aufgenommen? Wie war das damals genau? Seid ihr zum Richter: „Keine lust mehr“ oder habt ihr "wir haben einen Vergleich wie folgt … " gesagt?

Wenn es im Protokoll einen Vergleich gibt, kann man das Protokoll an die Gegenseite zustellen (über Gerichtsvollzieher) und dann daraus vollstrecken.

Gruß
Daniel Scholdei

Hi Matthew,

der beste Weg ist hier tatsächlich der, den die RAin vorgeschlagen hat.
Du kannst selbstverständlich einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht beantragen, mußt aber die Kosten bezahlen. Wenn der Arbeitgeber Widerspruch einlegt, kommt es dann doch zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Dort wird es schwer sein, die Kosten für den Mahnbescheid durchzusetzen. Möglich wäre es.
Aber wie gesagt, du landest dann wieder an dem Punkt, wo dich deine Anwältin jetzt sofort hinbringen will.

Gruß,
Francesco

Guten Morgen Francesco,

wie ist das: die Forderung ist rechtshängig, dann kann sie nicht nochmals mittels MB geltend gemacht werden, da die Gegenseite nur sagen muß: „Widerspruch - Forderung bereits rechtshängig“. Damit hat er nichts gekonnt … oder liege ich so falsch.

Gruß
Daniel

Hi Daniel,

wenn ich das richtig verstanden habe, wurde eine Einigung vor dem Gerichtssaal erzielt. Wahrscheinlich kein gerichtlicher Vergleich. Frage ist dann: wie wurde das Verfahren beendet?
Klagerücknahme?
Was wurde protokolliert?
Warum eine neue Güteverhandlung? Das deutet darauf hin, dass es kein Einigungsergebnis in der Güteverhandlung gegeben hat sondern die außergerichtliche Einigung zur Klagerücknahme führte.
Das Arbeitsgericht würde bei Nichteinhaltung eines vor Gericht geschlossen Vergleichs jetzt einen Kammertermin ansetzen und entscheiden.

Gruß,
Francesco

Hi Daniel,

richtig.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Forderung nicht mehr rechtshängig ist. Ich vermute aufgrund der Schilderung, dass die Klage zurück genommen worden ist.
Ansonsten gäbe es einen gerichtlich protokollierten Vergleich, aus dem ich sofort vollstrecken könnte.
Die RAin aber will in einen neuen Gütetermin.

Gruß,
Francesco