Folgendes Szenario:
Ex-Arbeitgeber weigert sich, mir das letzte Gehalt auszuzahlen. Begründung: Ich hätte unentschuldigt gefehlt. Ich war in der Zeit jedoch arbeitsunfähig. AG behauptet jedoch, die Bescheinigungen lägen ihm nicht vor. Ich also zur RAin, Güteverhandlung. Vor dem Saal einigen sich meine RAin und die Gegenseite darauf, dass ich Kopien der AU-Scheine besorge und mir das Geld dann anstandslos gezahlt wird. Es kam also nicht zur Verhandlung. Ich habe die Kopien besorgt und beim RA des EX-Arbeitgebers eingereicht. Dieser zahlt aber weiterhin nicht, ohne jede Begründung, stellt sich quer. RAin sagt: Antrag stellen auf neuen Termin für Güteverhandlung. Mir reichts aber langsam, denn die RA-Kosten sind langsam mehr als das was ich noch zu kriegen habe. Nun will ich die ganze Sache für den bockigen Arbeitgeber mal ein bisschen unangenehmer machen. Kann ich zum Arbeitsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen? Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid? Welche Mittel habe ich noch, um da mal ein bisschen Feuer unter dem Hinterteil zu machen?
Vielen Dank!