Nachdem das BVerfGE am 9. März 1994 entschieden hat, daß:
„Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen
einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 ; 76, 1 ), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.“
und dies noch immer noch geschehen ist, stellt sich doch die Frage in wie weit es den überhaupt „ernst“ genommen wird.
also machtlos ist das BVerfG sicher nicht. Aber man muss auch immer an den zum Glück heiligen Grundsatz der Gewaltenteilung denken. Und demnach ist das BVerfG nun mal nicht Gesetzgeber und muss sich eben auf solche Äußerungen beschränken. Dies ist zwar im Einzelfall ärgerlich, insgesamt gesehen aber absolut richtig und notwendig. Wenn man sich ansieht, wieviel (oft zu Recht) über die Gesetzgebung gelästert wird und dass (ebenfalls oft zu Recht) Bürger sich durch ihre von ihnen selbst gewählten Politiker schon nicht vernünftig vertreten sehen, dann wäre es doch wohl fatal, wenn plötzlich nicht mehr die gewählten Volksvertreter (über 600 im Bundestag + die Landesparlamente) demokratisch (mit allen Vorbehalten) über Gesetze beschließen würden, sondern an ihre Stelle eine handvoll Richter des BVerfG unsere Gesetze machen würden, die nicht direkt vom Volk gewählt sind. Dies würde dann in Richtung einer Räte-Republik gehen, wo die beruflich am besten Qualifizierten politische Entscheidungen treffen und Recht setzen würden. Klingt zwar nicht schlecht, hat sich aber aus vielerlei Gründen nicht durchsetzen können.
Die Sache hat aber auch noch einen anderen Haken. Sicherlich sind die jetzt ins Land gegangenen Jahre schon eine ganze Zeit, aber man muss bedenken, wie Gesetze bei uns entstehen und dass es wirklich eine Flut von Gesetzesentwürfen, Aufforderungen durch das BVerfG, ganz vordringliche aktuelle Themen (Haushalt) gibt, die immer wieder zur Bearbeitung anstehen. Nicht zu vergessen auch, dass jede neue Regierung natürlich ihre Steckenpferde hat, mit denen sie Wahlkampf betrieben hat und an deren Realisierung sie sich schnell heran machen muß um ihre Wähler nicht bei der nächsten Wahl zu verlieren. Dazu kommt im konkreten Fall noch ein besonderes Problem: Hier geht es nicht um Gesetzgebung an sich, sondern eher um Verwaltungsanweisungen in Form von Richtlinien. Die Staatsanwaltschaften stehen aber in Zuständigkeit der Länder und haben somit keinen gemeinsamen Dienstherren, der dies einheitlich von oben herab bestimmen könnte. Vielmehr müssen hier über Institutionen wie die Justizministerkonfernz der Landesjustizminister erst einmal Bestandsaufnahmen in den einzelnen Ländern betrieben werden und dann ein Konzept entworfen werden, nach dem dann die einzelnen Länder ihre Staatsanwaltschaften anweisen. Also eine sehr aufwändige und schwammige Sache, die wohl auch deshalb bislang keine Priorität bekommen hat.
Gruß vom Wiz
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