Ärztliche Untersuchung beim neuen Arbeitgeber

Hallo Leute!
Mein neuer Arbeitgeber hat eine ärztliche Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahl im Anstellungsvertrag festgehalten.
Was wird da auf mich zukommen? Wird da der Puls, Herzfrequenz und Lungenröcheln untersucht, oder auch Urin- und Blutentnahme?
Was ist da erlaubt?
Danke für die Auskunft!
Gruß

Was denn für ein Job?
Hi!

Hallo Leute!
Mein neuer Arbeitgeber hat eine ärztliche Untersuchung durch
einen Arzt seiner Wahl im Anstellungsvertrag festgehalten.
Was wird da auf mich zukommen? Wird da der Puls, Herzfrequenz
und Lungenröcheln untersucht, oder auch Urin- und
Blutentnahme?

Es ist unter Umständen ne ganze Menge erlaubt - was ist es denn für ein Job?

Grüße
Guido

Es ist unter Umständen ne ganze Menge erlaubt - was ist es
denn für ein Job?

Grüße
Guido

Hi Guido!
Ein Job als ganz normaler kaufmännischer Angestellter, manchmal sollte man noch bei regionalen Vertriebsveranstaltungen anwesend sein.
Gruß

Hallo,

unabhängig von der rechtlichen Situation kann ich Dir erzählen, was zu den allgemein zu akzeptierenden Üblichkeiten gehört.

Der zukünftige Arbeitgeber verlangt von Dir, daß Du von Deiner Krankenkasse eine Aufstellung der Krankheitstage der letzten 1 bis 2 Jahre beibringst. Der AG bekommt diese Aufstellung von der KK nicht, hat aber ein verständliches Interesse, sich keinen Mitarbeiter ins Haus zu holen, der wegen jedem quer sitzenden Pups wochenlang krank feiert.

Ärztliche Untersuchungen sind üblich, um besondere Eignungen oder Ausschlüsse rechtzeitig vor der Einstellung zu erkennen. Das reicht (je nach Tätigkeit) von der Feststellung der Flugtauglichkeit bis zu Allergie-Tests. Größere Betriebe unterhalten dafür einen eigenen medizinischen Dienst und ansonsten kann man sich einen geeigneten Doc selbst aussuchen.

Für eine kaufmännische oder Sachbearbeiter-Tätigkeit ohne Besonderheiten halte ich das Ansinnen für überzogen, allemal dann, wenn Dir der Arzt auch noch vorgeschrieben wird. Ich würde sowas jedenfalls nicht unterschreiben.

Anders würde ich die Sache beurteilen, wenn bei Dir offenkundige gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und der AG möchte sich vergewissern, ob Deine Einstellung gesundheitlich verantwortbar ist.

Aber immer gilt: Zwingen kann Dich niemand. Du brauchst den Job ja nicht zu nehmen. Wenn aber schon ärztlich beurteilt wird, kannst Du nicht erwarten, daß der Arzt Dich nur anguckt. Blut- und Urinuntersuchungen sind in vielen Fällen sicher aufschlußreich. Schließlich kaufst Du auch kein Auto, daß Du nur von außen ansehen darfst. Einen Blick in den Motorraum wird Dir deshalb niemand verwehren. Na gut, der Vergleich humpelt vielleicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Folgendes habe ich zu diesem Thema gefunden.

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Tests

Der Bewerber braucht keinen psychologischen Test und keine ärztliche Einstellungsuntersuchung mit sich vornehmen zu lassen, es sei denn, dass sie gesetzlich (z. B. im Lebensmittelbereich nach § 18 Bundesseuchengesetz, bei Jugendlichen nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz) oder in Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben sind. Allerdings riskiert er bei Weigerung, dass er nicht eingestellt wird. Auch in derartigen Tests und ärztlichen Untersuchungen dürfen keine Fragen gestellt werden, die nicht auch der Arbeitgeber stellen dürfte. Auch der Betriebsarzt darf also z. B. keine Fragen im sexualmedizinischen Bereich (auch nicht nach Schwangerschaft), nach längst zurückliegenden Erkrankungen oder Erkrankungen von Verwandten stellen und keine Schwangerschaftstests oder andere Untersuchungen vornehmen, die zur Feststellung einer Schwangerschaft oder einer Krankheit führen, nach der nicht gefragt werden darf. Grundsätzlich unzulässig sind umfassende und für die angestrebte Stellung nach verständigem Urteil nicht erforderliche ärztliche Untersuchungen und Tests. Insbesondere umfassende Persönlichkeitstests sind unzulässig. Psychologische Tests dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers und nur von Fachpsychologen und nur dann und in dem Umfang vorgenommen werden, wie sie für die angestrebte Tätigkeit erforderlich sind. Z.B. hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.2,64, BB 1964 S. 472) die psychologische Untersuchung eines Omnibusfahrers jedenfalls dann für rechtens erklärt, wenn der Fahrer durch verkehrswidriges Verhalten Anlass zu Zweifeln an seiner Eignung gegeben hat. Der Arzt darf dem Arbeitgeber das Ergebnis seiner Untersuchung nur insoweit mitteilen, als er die Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz bejaht oder verneint. Mehr darf nur mitgeteilt werden, soweit der Bewerber den Arzt ausdrücklich (also z.B. nicht versteckt im „Kleingedruckten" eines Formulars) von der ärztlichen Schweigepflicht befreit.
Ende des Textes------------------------------------------------

Du brauchst also keine Fragen nach Krankheiten zu beantworten, die für Deinen Job keine Rolle spielen. Da Du dann allerdings die Arbeit nicht bekommen würdest, darfst Du nach einem BAG Urteil bei der Beantwortung lügen.

Grüße
Michael

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