Verpachtet, doch wir wollen kaufen

Hallo,

wir wollen eine halbe Scheune von einem Treuhandunternehmen kaufen. Die andere Hälfte befindet sich schon in unserem Besitz.So, nun das Problem: Die Hälte, die wir kaufen wollen, ist verpachtet und der Pächter will von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, will einfach nur weiter Pächter bleiben.
Da das gesamte Objekt renovierungsbedürftig ist, wollten wir die andere Hälfte zukaufen und komplett sanierern.
Das Treuhandunternehmen will aber nicht verkaufen, mit Verweis auf den Pachtvertrag, den wir allerdings zu gleichen Konditionen übernehmen würden.
Frage:
Haben wir eine Chance die halbe Scheune zu erwerben?

Danke
Sandra

Hi Sandra,

handelt es sich bei der Scheune um Gemeinschaftseigentum?
Gibt es einen Eigentümervertrag, in dem geregelt ist, wie im Falle einer Sanierungsbedürftigkeit zu verfahren ist?
Was hat das Treuhandunternehmen mit der Scheune zu tun? Verwalten die das Objekt nur für einen Eigentümer (z.B. Kirche) oder steht die halbe Scheune unter Treuhandverwaltung in einem Insolvenzverfahren, oder was?
Wer ist der Eigentümer der Scheune?

Gruß,
Francesco

Hi Sandra,

handelt es sich bei der Scheune um Gemeinschaftseigentum?

nein, die eine Hälfte gehört uns, die andere dem Teuhandunternehmen

Gibt es einen Eigentümervertrag, in dem geregelt ist, wie im
Falle einer Sanierungsbedürftigkeit zu verfahren ist?

nein, gibt es nicht, Im Prinzip ist jeder für seinen Teil verantwortlich, bloß wenn eine Seite zusammenfällt, stürzt die andere mit ein, da es ja EIN Gebäude ist(innen durch eine Wand getrennt)

Was hat das Treuhandunternehmen mit der Scheune zu tun?

sie ist Eigentümer der einen Hälfte und hat diese Hälfte verpachtet

Verwalten die das Objekt nur für einen Eigentümer (z.B.
Kirche) oder steht die halbe Scheune unter Treuhandverwaltung
in einem Insolvenzverfahren, oder was?

wenn es nicht verpachtet wäre, könnte es verkauft werden

Wer ist der Eigentümer der Scheune?

s.o.

Sandra

Hi Sandra,

noch ist mir das Eigentumsverhältnis nicht ganz klar.
Wenn es sich um eine Scheune handelt (wohlgemerkt: 1), und diese wird unter zwei Eigentümern aufgeteilt, dann handelt es sich um Gemeinschaftseigentum ähnlich wie bei Eigentumswohnungen. Es sei denn, die Scheune besteht aus 2 vollständig voneinander getrennten und unabhängigen Teilen. Das würde durch eine sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung zum Ausdruck gebracht.
Liegt diese nicht vor, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.
Wie ist denn dieses Eigentum im Grundbuch eingetragen.
Etwa: Eigentum 1/2 Anteil an einer Scheune?
Die Klärung dieser Frage ist bedeutsam, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

Gruß,
Francesco

Hallo,
es ist nur 1 Scheune, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung haben wir nicht. Die eine Häfte steht auf Treuhandboden und die andere auf unserem Grundstück(im Grundbuch so eingetragen), wie schon erwähnt, innen durch eine Mauer getrennt.

Sandra

Hi Sandra,

deiner Schilderung folgend gibt es nur die Möglichkeit, etwas Druck auszuüben, indem du dieser Treuhandgesellschaft die notwendigen Investitionskosten vorhältst, damit das Gebäude nicht einstürzt.
Merkwürdig ist, dass sich das Treuhandunternehmen mit Hinweis auf den bestehenden Pachtvertrag darauf beruft, nicht verkaufen zu können.
Das ist eigentlich unsinnig. Das Grundstück kann auch verkauft werden, wenn es verpachtet ist. Der Käufer tritt dann in den Pachtvertrag ein. Das hast du ja wohl auch so angeboten.
Etwas komplizierter wäre es, wenn das Grundstück der Treuhandgesellschaft größer wäre, weitere Gebäude darauf stünden und deshalb wegen des Verkaufs der Scheune eine Teilung des verpachteten Grundstückes notwendig wäre.
Dann liegt es an dem Pachtvertrag.
Du kannst der Treuhandgesellschaft anbieten, diese möge den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (1 oder 2 Jahre) kündigen, dann könnte der Pachtvertrag neu gefaßt werden und du könntest die Scheune übernehmen.
Letztlich wird in dieser Situation alles von der Gesprächsführung und Verkaufstaktik abhängen.

Gruß,
Francesco