Verjährungsfristen

Wann verjähren Forderungen von Kaufleuten (in diesem Fall Pflegeheim) gegenüber Privatleuten? Das Heim, in dem mein Vater lebt, hat plötzlich noch offene Forderungen aus den Jahren 1999 und 2000 entdeckt. Die jew. Beträge sind uns nicht bekannt und wurden auch bisher nie angemahnt.
Danke schon jetzt für schnelle Hilfe.
Sabine

Hi Sabine,
die Forderungen unterliegen einer 2-jährigen Verjährungsfrist.
Diese beginnt jeweils mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Das bedeutet z.B. für die Forderungen aus 1999, dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.99 beginnt, und am 31.12.2001 um 24.00 Uhr endet.
Danach ist diese Forderung verjährt.
Bei den Forderungen aus 2000 entsprechend (verjährt am 31.12.2002).

Gruß,
Francesco

Es kommt auf die Art der Forderungen an. Denkbar ist auch eine vierjährige Verjährungsfrist, z.B. bei sog. wiederkehrenden Leistungen.

Gruß
Hanns