Eidestattliche erklärung

… kann ich als privatperson eine andere privatperson zwingen,
zu einem sachverhalt, eine eidestattliche versicherung abzugeben.

wer weiss dazu was ?

tom

Hi Tom,

nein, das kannst du nicht, bzw. das darfst du nicht!
Wenn du die Aussage eines anderen in einer verbindlichen Form benötigst, dann lass ihn in einem Gerichtsverfahren aussagen.
Einer Vorladung durch ein ordentliches Gericht kann er sich nicht verschliessen.

Gruß,
Francesco

Hi,

wenn es um DIE eidesstattliche Versicherung = Ex-Offenbarungseid geht, geht es über ein Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher und Gerichtsbeschluß, ansonsten schließe ich mich Francesco an.

Gruß
Christian

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es nicht um „die Eidesstattliche Versicherung“, sondern um eine „Versicherung an Eides Statt“. Es soll also jemand gezwungen werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer von ihm erteilten Auskunft „eidesgleich“ zu bestätigen.

Das geht, aber auch nur dann, wenn ein Auskunftsanspruch besteht, eine Auskunft auch erteilt wurde, jedoch objektiv Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft bestehen. Zudem geht dies auch nicht „von privat gegen privat“, sondern nur über das Gericht.

Gruß
Hanns

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