Betr.ratzustimmung bei Gehaltserhöhung?

Hallo,

habe nur die bescheidene Frage ob und gegebenenfalls aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage / Rechtssprechung ein vorhandener Betriebsrat (Unternehmen

Hallo Bernd,

Der § 87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG

§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

Genaure und Umfassende Auskunft bekommst Du im Handkommentar Betriebsverfassungsgesetz -Fitting-Kaiser-Heither-Engels-
§ 87 Rand Nr 405-409. Ist so umfangreich, kann ich hier unmöglich wiedergeben. Dieser Kommentar sollte bei Euch im Betriebsratsbüro vorhanden sein, ist eigentlich normaler Standart.

Grüße
Michael

Danke
Merci Michael,

§ 87,1 Nr.10 BetrVG habe ich in Bezug auf allgemeingültige betriebliche Gestaltung der Entlohnung interpretiert.

Den Handkommentar muß ich mir selbst besorgen, da
a) unser BR rel. neu installiert wurde und
b) das Verhältn. derzeit etwas gespannt ist.

Ist dieser Kommentar als übersichtliches Nachschlagewerk empfehlenswert?

Ansonsten nochmals dankeschön.

Gruß Bernd

Hallo Bernd,

Der Kommentar ist das eigentliche Standartwerk für Betriebsrate und Arbeitgeber. Gilt als liberalster Kommentar. Ist vom Verlag Franz Vahlen, aber nicht ganz billig.
Es gibt weitere preiswertere Kommentare als Taschenbuch z.B. der von Blanke. Wobei dieser einen gewerschaftlichen Einschlag hat.
Da die Kommentare allerdings untereinander immer Bezug nehmen, kann dieser für Deine Zwecke auch schon ausreichen.
Vielleicht hat Euer Personalbüro einen Kommentar.

Mit Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Merci Michael,

§ 87,1 Nr.10 BetrVG habe ich in Bezug auf allgemeingültige
betriebliche Gestaltung der Entlohnung interpretiert.

Das ist so auch richtig. Individuelle Lohnvereinbarungen unterliegen nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Gruß
Hanns

Den Handkommentar muß ich mir selbst besorgen, da
a) unser BR rel. neu installiert wurde und
b) das Verhältn. derzeit etwas gespannt ist.

Ist dieser Kommentar als übersichtliches Nachschlagewerk
empfehlenswert?

Ansonsten nochmals dankeschön.

Gruß Bernd