Re: Erbrecht, Erbanfrage...
Fakt: Eine Gemeinde sucht Erben eines Verstorbenen. Nun, meine Tante ist lediges Kind des Verstorbenen.
Wie ist der beste Weg der Kontaktaufnahme? Sich direkt an die
Gemeinde wenden, oder erst einen Nachlassverwalter bzw. Anwalt
einschalten?
Die Tatsache, das die Erben durch die Zeitung gesucht werden, scheint mir, zumindest soweit ich den Tatbestand verstehe, kaum von juristischer Bedeutung zu sein.
Viel wichtiger, vor allem aktueller ist zu prüfen, ob sie Erbin ihres leiblichen Vaters ist. Die Gesetzeslage hat sich in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahrzehnten geändert - evtl. auch testamentarische Erbin.
Wenn ja, kommts darauf an, w a n n sie vom Tod ihres Vaters Kenntnis erhalten hat. Denn nur bis 6 Wochen von diesem Zeitpunkt ab, könnte sie die Erbschaft ausschlagen. Anderenfalls erbt sie alle Schulden mit. Das könnten auch Zahlungen sein, die ein Dritter oder die Behörde für den Lebensunterhalt des Verstorbenen aufgebracht hat. Das ist in der Praxis nicht leicht zu ermitteln und deshalb immer mit ziemlichen Risiko verbunden.
Deshalb würde ich, wenn’s meine Tante wäre, ihr raten, schnell einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine erste Beratung kostet dort nur DM 350,- + MWSt.
Gruesse
Alexander Boeker