Lastzug gerammt

Hallo, ich wende mich an die Verkehrsrechtexperten unter euch!

Also es hat gekracht! Außerorts an einer Verkehrampel. Ich stand auf der Geradeausspur und wollte aber auf die Linksabbiegespur. Von hinten kam ein LKW und ist an meiner Seite vorbeigekratzt. Ich stand nicht auf seiner Linksspur sondern wie gesagt auf „geradeaus“ und niemand interessiert, daß ein LKW ja einen größeren Rangierbereich brauch also größere Radien fährt. Der LKW Fahrer hatte einen Beifahrer (=Zeuge) ich hab leider keine Zeugen :frowning:
Also haben die Beamten den Unfall mit zugeschrieben : Fehler beim Fahrspurwechsel.
Frage 1:
Habe jetzt den Anhörungsbogen erhalten. Besteht über die Anhörung überhaupt noch die Möglichkeit die Schuldfrage zu kippen (Beamte+Fahrer+Beifahre gegen mich) ???
Frage 2:
Was erwartet mich im (zu erwartenden) Bußgeldbescheid (Punkte+Bußgeld)?

Danke, für eure Antworten + Hilfe,

Michael

Hallo Michael,

hier ein paar Worte von einem Ex-Bußgeldstellenmitarbeiter.

Hallo, ich wende mich an die Verkehrsrechtexperten unter euch!

Also es hat gekracht! Außerorts an einer Verkehrampel. Ich
stand auf der Geradeausspur und wollte aber auf die
Linksabbiegespur. Von hinten kam ein LKW und ist an meiner
Seite vorbeigekratzt. Ich stand nicht auf seiner Linksspur
sondern wie gesagt auf „geradeaus“ und niemand interessiert,
daß ein LKW ja einen größeren Rangierbereich brauch also
größere Radien fährt. Der LKW Fahrer hatte einen Beifahrer
(=Zeuge) ich hab leider keine Zeugen :frowning:
Also haben die Beamten den Unfall mit zugeschrieben : Fehler
beim Fahrspurwechsel.

Die Beamten vor Ort gehen nach dem „ersten Eindruck“. Meist stimmt der, aber nicht immer.
Antworte unbedingt möglichst ausführlich (aber emotionsfrei) auf den Anhörungsbogen. Es scheint alles gegen dich zu sprechen, also musst du dich verteidigen, wie soll sonst der Mensch in der Bußgeldstelle sich ein Bild machen? Notfalls schalte einen Anwalt ein.

Frage 1:
Habe jetzt den Anhörungsbogen erhalten. Besteht über die
Anhörung überhaupt noch die Möglichkeit die Schuldfrage zu
kippen (Beamte+Fahrer+Beifahre gegen mich) ???

Nur eine Anhörung? Wurde kein Verwarnungsgeld angeboten???
M.W. ist ein „Fehler beim Fahrstreifenwechsel mit Sachbeschädigung“ mit DM 75,- Verwarnungsgeld bedroht.

Frage 2:
Was erwartet mich im (zu erwartenden) Bußgeldbescheid
(Punkte+Bußgeld)?

Im einfachsten Fall die o.g. DM 75,-, dafür keine Punkte (Bei einer „reinen Geldbuße“ (also ohne Gebühren und Auslagen) unter 80,- DM. ist das immer so). Teil’ uns doch mal die §§ mit, die auf dem Anhörungsbogen aufgeführt sind - das würde mir weiterhelfen.
Im ungünstigsten Fall sehe ich 150,- DM und drei Punkte.
Falls du damit nicht einverstanden bist, unbedingt sofort schriftlich oder „zur Niederschrift“ Einspruch einlegen. Dabei achte bitte auf die Frist von nur zwei Wochen.
Vor Gericht (da landet es dann) kommt es zu einem Urteil oder eine Verfahrenseinstellung.

Das Bußgeldverfahren musst du übrigens unabhängig vom privatrechtlichen Verfahren (wer trägt wessen Schaden) sehen. Das ist eine eigene Geschichte.

Danke, für eure Antworten + Hilfe,

Gerne.

Gruß
HaWeThie

Erstmal vielen Dank für Dein Posting!

Also, es handelt sich um eine schriftliche Äußerung §§55OWiG, 163aStPO …

Ich habe meine Äußerung auf einem vollen 1A4 Blatt - ich denke recht ausführlich geschildert (mit einer kleinen Skizze). Und auch relativ wenig emotionen reingebaut, also kein Aufbrausen gegen die Sicht der Beamten oder so, aber, daß ich die Sicht der Beamten+Fahrer+Beifahrer für falsch halte.

Kann man mit den §§ oben was anfangen ???
Was erwartet mich an Points?

Danke,

Michael

Hallöchen,

die o.g. §§ sagen nichts anderes aus, als dass dort das Recht auf Anhörung verankert ist. § 55 OWiG = analoge Anwendung des Strafprozessrechtes bei OWi, § 163 StPO = Recht auf Anhörung.

Wichtiger für die (unverbindliche)Beurteilung sind die §§ der StVO, die eigentlich auch aufgeführt sein müssten.

Wenn dort „nur“ §§ 1 StVO steht, könnte es mit einer Verwarnung von DM 75,- getan sein.
Die Bußgeldbehörde ist jedoch nicht an die erste Einschätzung gebunden - sie gibt nur einen Anhalt!!
Sollten dort andere §§ stehen müsste ich nachsehen, da ich seit zwei Jahren aus dem „Geschäft“ bin.

Solltest du heute noch Antworten, kann ich erst morgen zurückschreiben.

Gruß
HaWeThie

Nochmals Danke für die Antwort!
Also, es sind sonst keine §§ enthalten! Es heißt mir wird zu Last gelegt einen Verkehrsunfalll dur Fehler beim Fahrstreifenwechsel verursacht bzw. mitverursacht zu haben. Und ich hab gelegenheit lt. §§55OWiG, 163a STPO… Es wird nur hingewiesen, dass ich, wenn ich mich nicht äußere Bußgeld, …

Dann siehts erst mal so aus, als sei noch alles offen.

Ich warte mal guten Mutes ab, und halte Dich ggf auf dem Laufenden

Ciao,

Michael

Hallo Michael,

ich habe mich gerade noch mal schlau gemacht:
Fehler beim Fahrstreifenwechsel mit Sachbeschädigung sind mit einem Verwarnungsgeld von DM 75,- im Verwarnungsgeldkatalog enthalten.
Wenn irgendetwas kommt mit diesem Betrag, gibt es keine Punkte in Flensburg. Bei einem Bußgeldbescheid kommt es da auf die reine Geldbuße ohne Gebühren und Auslagen an.

Gruß
HaWeThie