Gewerbemiete: Minderungssätze?

Gelten für Gewerbemiete in der Regel ähnliche Minderungssätze wie für Wohnraummiete?
In unserem Büro werden seit 3 Monaten Malerarbeiten durchgeführt, die ursprünglich auf max. 1 Monat angesetzt waren. Damit einher geht, dass der Maler bereits vor unserem Einzug einen Schlüssel zu unseren Räumen von der Gebäudeverwaltung erhielt, dass regelmässig durch Lösungsmitteldämpfe die Räume unbenutzbar sind, Fenster aus- und eingehängt werden und ferner bei jedem Platzregen durch diverse Fenster Wasser eindringt.
Dann haben wir noch mit unbefestigten Türklinken und undichten Wasserhähnen zu kämpfen… es lebe der repräsentative Altbau!

Dankbar für Tips (gibt’s sowas wie die „Frankfurter Tabelle“ auch für Mietsachen?)
DeeDee

Hi,

im gewerblichen Bereich kann man ähnlich der Wohnraummiete Mietminderungen ansetzen. Du solltest die Beeinträchtigungen im Verhältnis zu der beabsichtigten Nutzung betrachten und daraus eine entsprechende Prozentzahl gewinnen, um die die Miete gekürzt werden kann.
Eventuell, wenn hier die Handwerksfirmen oder den Bauherrn ein Verschulden trifft, und insbesondere die vorab vereinbarten Restaurierungszeiten nicht eingehalten worden sind, stehen dir auch Schadenersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn zu.
Sollte dies eine erhebliche Rolle spielen, wäre ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen der IHK einzuholen.

Gruß,
Francesco