Woher Info zum Umgang mit Vollstreckungsbescheid?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nachstehendes Problem. Da Sie die Sachlage wesentlich differenzierter betrachten können, bitte ich um mögliche Lösungsansätze. Vielen Dank.

05.06.99
Zugang zu AOL durch einlegen der CD - 50 Stunden / 30 Tage gratis

01.07.99
Kündigung des kostenlosen Zugangs an AOL, Kündigung Einzugsermächtigung

09.07.99
Schreiben von AOL bedauern Kündigung… etc.

11.07.99
Mein Anruf bei AOL Kundenbetreuung:
Vereinbarung: Umstellung auf Internet by Call, keine monatlichen Grundgebühren, dafür 0,05 DM/Minute Nutzungsgeb. + Telefongebühren (nicht schriftlich)

14.10.99
AOL zieht einen Betrag 86,- DM von meinem Konto ein.

24.10.99
Zugang funktioniert nicht mehr (wieso???)

04.11.99
Rückbuchung veranlasst und Brief an AOL:
sollen Rechnung stellen (Aufschlüsselung der bezogenen Leistung), werde Geld anweisen

25.11.99
Zahlungserinnerung, Aufschlüsselung: keine, außer: Rücklastgebühren sind zusätzlich drauf, 95,00 DM

25.11.99
Fax mit Widerspruch und Verweis auf Schreiben vom 04.11.2001

01.12.99
Eingang Zahlungserinnerung, wieder nicht aufgeschlüsselt, zusätzlich: Rücklastschr.geb und Nutzungsgebühr für Monat 11/99 und Schreiben, wenn ich eine Rechnung wolle, könne ich diese gegen eine Gebühr von 3,- DM im geschützten Bereich von AOL beantragen (Der Zugang funktioniert aber seit 24.10. nicht mehr.)103,00 DM

01.12.99
Fax mit Widerspruch und Verweis auf Schreiben vom (04.11.99) nochmal

31.12.99
Erhalt „letzte Mahnung“ 103,00 DM

27.01.00
Erhalt „Zahlungserinnerung“ mit offensichtlichen Fehlern, Gesamtforderung: 172,- DM

27.01.00
Widerspruch und nochmaliger Verweis auf meine Schreiben

27.04.00
Post vom Inkassobüro: 134,00 DM

29.05.00
Post vom Inkassobüro: 180,00 DM

29.06.00
Erhalt „Mahnbescheid“: 262,00 DM

06.07.00
Widerspruch Mahnbescheid, nämlich teilweise:
-der Hauptforderung 103,00 DM teilweise wegen 22,00 DM
-der Nebenforderung insgesamt
-den Verfahrenskosten insgesamt
-den anderen Nebenforderungen insgesamt

30.08.00
Erhalt „Vollstreckungsbescheid“
Inhalt: „Sofern der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat, ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid. Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Schlusskostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.“
Wurde von mir nicht als Aufforderung zum handeln angesehen.
Ich ging davon aus, dass mich AOL von diesem Bescheid in Kenntnis setzt und den Betrag von 103,00 DM abzügl. 22,00 DM einfordert und von seiten des Gerichtes sowohl AOL als auch ich zu einer Verhandlung zu Gericht geladen werden. --> also abgeheftet und nie wieder angesehen…

14.05.01 Zettel vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten, Inhalt: ich solle den Betrag von ca. 400 DM vorbeibringen, ansonsten würde meine Wohnung geöffnet und noch weitere unschöne Formulierungen/Drohungen.

Fragen:frowning:welche nicht nach Prio. geordnet sind…)
Was kann mir im günstigsten/ungünstigsten Fall passieren?
Ist es üblich, für die Fertigung der Rechnung eine Gebühr zu entrichten?
Ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers üblich und zulässig, wer erteilt einem Gerichtsvollzieher einen Auftrag?
Habe ich evtl. einen Fehler begangen? Wenn ja, - wo bzw. welchen? (Außer: bei AOL Kunde zu werden…)
Was sollte ich unternehen?
Wo kann ich mich dazu belesen?
Was kostet mich vor diesem Hintergrund ein professioneller Rechtsbeistand? (Ist eine Inanspruchnahme sinnvoll? -> mit Blick auf Kosten/Nutzen)

Nachdem ich nun diesen ganzen Vorgang aufgearbeitet habe beschleicht* mich das Gefühl, dass „Gute Sitten“ und „Gesetze“ doch nicht für alle gleich sind…
*(mit meiner beschränkten Einsicht in Sachen Recht :smile:)

Mit freundlichen Grüßen
Torsten K.

Moien!

06.07.00
Widerspruch Mahnbescheid, nämlich teilweise:
-der Hauptforderung 103,00 DM teilweise wegen 22,00 DM

-der Nebenforderung insgesamt
-den Verfahrenskosten insgesamt
-den anderen Nebenforderungen insgesamt

Hier ist definitiv etwas schiefgegangen, denn hättest du widersprochen bzw. wäre der Widerspruch beim Gericht eingegangen wäre es nicht zu einem Vollstreckungsbescheid gekommen. Da du vermutlich keine Beweise hast, daß du den Widerspruch abgeschickt hast ist das Urteil vorerst rechtskräftig!

Fragen:frowning:welche nicht nach Prio. geordnet sind…)
Was kann mir im günstigsten/ungünstigsten Fall passieren?

Wenn du nicht reagierst wird bei Dir gepfändet und dies erfährt auch die SCHUFA.

Ist es üblich, für die Fertigung der Rechnung eine Gebühr zu
entrichten?

Bei AOL und diversen anderen Providern wird das eingeführt, ist aber bei weitem nicht üblich.

Ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers üblich und
zulässig, wer erteilt einem Gerichtsvollzieher einen Auftrag?

Ich bekam leider auch mal ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher und imho grenzen die Schreiben eindeutig an Nötigung, aber willst du gegen den Staat ankämpfen???
AOL hat Vollstreckung gegen Dich beim zuständigen Gericht beantragt und das Gericht gibt das an den Gerichtsvollzieher weiter.

Habe ich evtl. einen Fehler begangen? Wenn ja, - wo bzw.
welchen? (Außer: bei AOL Kunde zu werden…)

Naja, ich hatte das Gleich Problem wie du mit AOL und ne völlig falsche Rechnung bekommen. Ich habe mich genauso verhalten wie Du, bloß daß ich halt den Mahnbescheid widersprochen habe, was bei dir irgendwie schiefgegangen ist. Ich bekam bis heute keine Abrechnung von denen und seit einem Jahr scheinen sie aufgegeben zu haben.

Was sollte ich unternehen?

Soweit ich weiß, kannst du eine Schutzklage gegen die Zwangsvollstrekcung einleiten. Zusätzlich wirst du eine Klage gegen AOL anstreben müßen, da die halt im Besitz eines gültigen Titels gegen dich sind.

Ohne Anwalt wirst du da aber wohl kaum ne Chance haben.

Wo kann ich mich dazu belesen?
Was kostet mich vor diesem Hintergrund ein professioneller
Rechtsbeistand? (Ist eine Inanspruchnahme sinnvoll? -> mit
Blick auf Kosten/Nutzen)

Nachdem ich nun diesen ganzen Vorgang aufgearbeitet habe
beschleicht* mich das Gefühl, dass „Gute Sitten“ und „Gesetze“
doch nicht für alle gleich sind…
*(mit meiner beschränkten Einsicht in Sachen Recht :smile:)

So denk ich schon lange, zumal ich es desöfteren erlebt habe ;o)))
Allerdings ist hier beim Mahnbescheid/Widerspruch etwas falsch gelaufen und das könnte rein deine Schuld sein. Beim Mahnbescheid wird der Anspruch in keinster Weise geprüft, sofern du nicht widersprichst. Von daher werden hier die Gesetzt gar nicht „berührt“.

Bernd

Hallo Bernd, vielen Dank für die Anregeungen…

Moien!

06.07.00
Widerspruch Mahnbescheid, nämlich teilweise:
-der Hauptforderung 103,00 DM teilweise wegen 22,00 DM
-der Nebenforderung insgesamt
-den Verfahrenskosten insgesamt
-den anderen Nebenforderungen insgesamt

Hier ist definitiv etwas schiefgegangen, denn hättest du
widersprochen bzw. wäre der Widerspruch beim Gericht
eingegangen wäre es nicht zu einem Vollstreckungsbescheid
gekommen. Da du vermutlich keine Beweise hast, daß du den
Widerspruch abgeschickt hast ist das Urteil vorerst
rechtskräftig!

Kann mann gegen einen Vollstreckungsbescheid auch Widerspruch einlegen?

Ein Beweis zur Abgabe des Widerspruchs liegt mir vor, nämlich:
10.07.2000
Schreiben vom Amtsgricht in meinem Ort: „Wir haben Ihren Widerspruch an das zuständige Amtsgericht xxx weitergeleitet.“
Hatte aus Unkenntnis das Schreiben falsch adressiert.
Außerdem steht ja im Vollstreckungsbescheid, dass: Soweit ich dem Anspruch nicht widersprochen habe, Vollstreckungsbescheid ergeht. Muß nicht AOL, nachdem es den Titel hat, nicht auch die Kosten für den Beklagten/Verurteilten (wie auch immer) niedrig halten und mir erst mal nen Brief mit der Höhe der Forderung schreiben?

Wieso versucht der Gerichtsvollzieher über den doppelten Gesamtbetrag einzuziehen? Ich bin ja gern bereit, die von mir in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen aber über das doppelte? Kann auch AOL mit dem Titel einen Gerichtsvollzieher beauftragen? und der hat vielleicht den Zahlbetrag nicht richtig gelesen :wink: (Da es sich hier ja um ca80 DM handelt)?

Ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers üblich und
zulässig, wer erteilt einem Gerichtsvollzieher einen Auftrag?

Ich bekam leider auch mal ein Schreiben von einem
Gerichtsvollzieher und imho grenzen die Schreiben eindeutig an
Nötigung, aber willst du gegen den Staat ankämpfen???
AOL hat Vollstreckung gegen Dich beim zuständigen Gericht

beim selben, das den Widerspruch zum Mahnbescheid bearbeitet hat?

beantragt und das Gericht gibt das an den Gerichtsvollzieher
weiter.

Was sollte ich unternehen?

Soweit ich weiß, kannst du eine Schutzklage gegen die
Zwangsvollstrekcung einleiten. Zusätzlich wirst du eine Klage
gegen AOL anstreben müßen, da die halt im Besitz eines
gültigen Titels gegen dich sind

Ja, in dem Titel steht doch der Betrag von ca80 DM und nicht 400DM oder sind der Rest Geühren? Ist Titel und Vollstreckungsbescheid das gleiche (vom Wortlaut, Höhe Betrag)? Im Vollstreckungsbescheid steht noch: „Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Schlusskostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.“ Gibt es denn hier jetzt noch ein streitiges Verfahren zum Teil meines Widerspruches?

Kann ich mich da eigentlich an jeden Anwalt wenden oder muß es ein spezieller für Internet sein? Ist bei einer Schutzklage ein Anwalt vorgeschrieben?

Ohne Anwalt wirst du da aber wohl kaum ne Chance haben.

Zu Anwälten hab ich momentan eine geteilte Meinung: nachdem ich unlängst den Rat eines Anwaltes suchte, habe ich innerhalb 1/2 Stunden erfahren, das ich mich von vornherein falsch verhalten habe, die ganze Sache aussichtslos sei… und für diese Beratung den Betrag von 406,00 DM gezahlt. Nicht das ich nicht verstehe, dass eine jede Leistung honoriert werden muss (und ich rede hier nicht von 50 DM) aber ich habe mich hinterher mal gefragt warum ich für 1/2 Stunden Beratung 1 Woche arbeiten gehe…

Der ganze Vorgang ist doch ein Wahnsinn und eine Materialverschwendung dazu… und mal ehrlich: wenn ich nicht selbst betroffen währ und lachen könnte, würd ich mich glatt zu der Meinung hinreisen lassen: Es ist wie im Kindergarten

Schönen Tag noch
Torsten

Moien!

Alles kann ich net beantworten, aber ich versuchs mal ;o))

Hallo Bernd, vielen Dank für die Anregeungen…

Moien!

06.07.00
Widerspruch Mahnbescheid, nämlich teilweise:
-der Hauptforderung 103,00 DM teilweise wegen 22,00 DM
-der Nebenforderung insgesamt
-den Verfahrenskosten insgesamt
-den anderen Nebenforderungen insgesamt

Hier ist definitiv etwas schiefgegangen, denn hättest du
widersprochen bzw. wäre der Widerspruch beim Gericht
eingegangen wäre es nicht zu einem Vollstreckungsbescheid
gekommen. Da du vermutlich keine Beweise hast, daß du den
Widerspruch abgeschickt hast ist das Urteil vorerst
rechtskräftig!

Kann mann gegen einen Vollstreckungsbescheid auch Widerspruch
einlegen?

Ein Beweis zur Abgabe des Widerspruchs liegt mir vor, nämlich:
10.07.2000
Schreiben vom Amtsgricht in meinem Ort: „Wir haben Ihren
Widerspruch an das zuständige Amtsgericht xxx weitergeleitet.“
Hatte aus Unkenntnis das Schreiben falsch adressiert.
Außerdem steht ja im Vollstreckungsbescheid, dass: Soweit ich
dem Anspruch nicht widersprochen habe, Vollstreckungsbescheid
ergeht. Muß nicht AOL, nachdem es den Titel hat, nicht auch
die Kosten für den Beklagten/Verurteilten (wie auch immer)
niedrig halten und mir erst mal nen Brief mit der Höhe der
Forderung schreiben?

Mit Erhalt des Titels kannst du ohne Verzögerung den Gerichtsvollziehr lossenden. Schließlich hat dich AOL ja mehrfahc gemahnt, also ihre Pflicht erfüllt.

Wieso versucht der Gerichtsvollzieher über den doppelten
Gesamtbetrag einzuziehen? Ich bin ja gern bereit, die von mir
in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen aber über das
doppelte? Kann auch AOL mit dem Titel einen Gerichtsvollzieher
beauftragen? und der hat vielleicht den Zahlbetrag nicht
richtig gelesen :wink: (Da es sich hier ja um ca80 DM handelt)?

AOL informiert das zuständige Gericht und die den Gerichtsvollzieher. Prinzipiell könnte AOL das auch direkt machen.

Ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers üblich und
zulässig, wer erteilt einem Gerichtsvollzieher einen Auftrag?

Ich bekam leider auch mal ein Schreiben von einem
Gerichtsvollzieher und imho grenzen die Schreiben eindeutig an
Nötigung, aber willst du gegen den Staat ankämpfen???
AOL hat Vollstreckung gegen Dich beim zuständigen Gericht

beim selben, das den Widerspruch zum Mahnbescheid bearbeitet
hat?

Nein! Soweit ich weiß gehen die Mahnbescheide immer übers Amtsgericht Hagen.

beantragt und das Gericht gibt das an den Gerichtsvollzieher
weiter.

Was sollte ich unternehen?

Soweit ich weiß, kannst du eine Schutzklage gegen die
Zwangsvollstrekcung einleiten. Zusätzlich wirst du eine Klage
gegen AOL anstreben müßen, da die halt im Besitz eines
gültigen Titels gegen dich sind

Ja, in dem Titel steht doch der Betrag von ca80 DM und nicht
400DM oder sind der Rest Geühren? Ist Titel und
Vollstreckungsbescheid das gleiche (vom Wortlaut, Höhe
Betrag)?

Ja. Titel ist soweit ich weiß nicht mal ein rechtlicher Begriff, sondern hat sich nur „eingebürgert“.

Im Vollstreckungsbescheid steht noch: „Die
Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der
Schlusskostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.“
Gibt es denn hier jetzt noch ein streitiges Verfahren zum Teil
meines Widerspruches?

Hier muß ich „aufgeben“… entweder du hast einen Titel gegen dich, dann gibt es kein Verfahren mehr, oder nicht, dann gäbe es keinen Titel…zumindest soweit ich das weiß.

Kann ich mich da eigentlich an jeden Anwalt wenden oder muß es
ein spezieller für Internet sein? Ist bei einer Schutzklage
ein Anwalt vorgeschrieben?

Ein Anwalt ist soweit ich weiß erst ab dem Landgericht vorgeschrieben - ohne Gewähr - aber da du nicht mal weißt was genau eine Schutzklage ist bzw. wie die auszusehen hat (ich auch nicht) bruachst du schon einen. Muß keiner für Internetti sein.

Ohne Anwalt wirst du da aber wohl kaum ne Chance haben.

Zu Anwälten hab ich momentan eine geteilte Meinung: nachdem
ich unlängst den Rat eines Anwaltes suchte, habe ich innerhalb
1/2 Stunden erfahren, das ich mich von vornherein falsch
verhalten habe, die ganze Sache aussichtslos sei… und für
diese Beratung den Betrag von 406,00 DM gezahlt. Nicht das ich
nicht verstehe, dass eine jede Leistung honoriert werden muss
(und ich rede hier nicht von 50 DM) aber ich habe mich
hinterher mal gefragt warum ich für 1/2 Stunden Beratung 1
Woche arbeiten gehe…

Frag hier mal Francesco. Es gibt Richtlinien für die Höhe der Gebühr bei der ersten Beratung. Paradoxer Weise ist die Gebühr höher, als wenn du jetzt nen Anwalt nimmst!

Der ganze Vorgang ist doch ein Wahnsinn und eine
Materialverschwendung dazu… und mal ehrlich: wenn ich nicht
selbst betroffen währ und lachen könnte, würd ich mich glatt
zu der Meinung hinreisen lassen: Es ist wie im Kindergarten

Schönen Tag noch
Torsten

Ist es auch! Zumal AOL das Problem hat, daß sie im Klagefall ihre Ansprüche nachweisen müßten und wie wollen die nachweisen, wann und wie lange du im Internet warst. Ich denke mal, daß sie deswegen bei mir erst gar nicht klagen, sodaß sie nicht mal den Teil des Geldes bekommen der ihnen zugestanden hätte! (allerdings max. 20% der Rechnung).

Bernd