Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nachstehendes Problem. Da Sie die Sachlage wesentlich differenzierter betrachten können, bitte ich um mögliche Lösungsansätze. Vielen Dank.
05.06.99
Zugang zu AOL durch einlegen der CD - 50 Stunden / 30 Tage gratis
01.07.99
Kündigung des kostenlosen Zugangs an AOL, Kündigung Einzugsermächtigung
09.07.99
Schreiben von AOL bedauern Kündigung… etc.
11.07.99
Mein Anruf bei AOL Kundenbetreuung:
Vereinbarung: Umstellung auf Internet by Call, keine monatlichen Grundgebühren, dafür 0,05 DM/Minute Nutzungsgeb. + Telefongebühren (nicht schriftlich)
14.10.99
AOL zieht einen Betrag 86,- DM von meinem Konto ein.
24.10.99
Zugang funktioniert nicht mehr (wieso???)
04.11.99
Rückbuchung veranlasst und Brief an AOL:
sollen Rechnung stellen (Aufschlüsselung der bezogenen Leistung), werde Geld anweisen
25.11.99
Zahlungserinnerung, Aufschlüsselung: keine, außer: Rücklastgebühren sind zusätzlich drauf, 95,00 DM
25.11.99
Fax mit Widerspruch und Verweis auf Schreiben vom 04.11.2001
01.12.99
Eingang Zahlungserinnerung, wieder nicht aufgeschlüsselt, zusätzlich: Rücklastschr.geb und Nutzungsgebühr für Monat 11/99 und Schreiben, wenn ich eine Rechnung wolle, könne ich diese gegen eine Gebühr von 3,- DM im geschützten Bereich von AOL beantragen (Der Zugang funktioniert aber seit 24.10. nicht mehr.)103,00 DM
01.12.99
Fax mit Widerspruch und Verweis auf Schreiben vom (04.11.99) nochmal
31.12.99
Erhalt „letzte Mahnung“ 103,00 DM
27.01.00
Erhalt „Zahlungserinnerung“ mit offensichtlichen Fehlern, Gesamtforderung: 172,- DM
27.01.00
Widerspruch und nochmaliger Verweis auf meine Schreiben
27.04.00
Post vom Inkassobüro: 134,00 DM
29.05.00
Post vom Inkassobüro: 180,00 DM
29.06.00
Erhalt „Mahnbescheid“: 262,00 DM
06.07.00
Widerspruch Mahnbescheid, nämlich teilweise:
-der Hauptforderung 103,00 DM teilweise wegen 22,00 DM
-der Nebenforderung insgesamt
-den Verfahrenskosten insgesamt
-den anderen Nebenforderungen insgesamt
30.08.00
Erhalt „Vollstreckungsbescheid“
Inhalt: „Sofern der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat, ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid. Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Schlusskostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.“
Wurde von mir nicht als Aufforderung zum handeln angesehen.
Ich ging davon aus, dass mich AOL von diesem Bescheid in Kenntnis setzt und den Betrag von 103,00 DM abzügl. 22,00 DM einfordert und von seiten des Gerichtes sowohl AOL als auch ich zu einer Verhandlung zu Gericht geladen werden. --> also abgeheftet und nie wieder angesehen…
14.05.01 Zettel vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten, Inhalt: ich solle den Betrag von ca. 400 DM vorbeibringen, ansonsten würde meine Wohnung geöffnet und noch weitere unschöne Formulierungen/Drohungen.
Fragen:frowning:welche nicht nach Prio. geordnet sind…)
Was kann mir im günstigsten/ungünstigsten Fall passieren?
Ist es üblich, für die Fertigung der Rechnung eine Gebühr zu entrichten?
Ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers üblich und zulässig, wer erteilt einem Gerichtsvollzieher einen Auftrag?
Habe ich evtl. einen Fehler begangen? Wenn ja, - wo bzw. welchen? (Außer: bei AOL Kunde zu werden…)
Was sollte ich unternehen?
Wo kann ich mich dazu belesen?
Was kostet mich vor diesem Hintergrund ein professioneller Rechtsbeistand? (Ist eine Inanspruchnahme sinnvoll? -> mit Blick auf Kosten/Nutzen)
Nachdem ich nun diesen ganzen Vorgang aufgearbeitet habe beschleicht* mich das Gefühl, dass „Gute Sitten“ und „Gesetze“ doch nicht für alle gleich sind…
*(mit meiner beschränkten Einsicht in Sachen Recht
)
Mit freundlichen Grüßen
Torsten K.
(Da es sich hier ja um ca80 DM handelt)?