Pachten und wie dann?

hi ,
ich habe die möglichkeit ein kleines grundstück auf einem großem feld zu pachten.dort sind weitere drei grundstücke verpachtet und man baut einbischen gemüse an.
diese kleinen grundstücke sind alle in privatem besitz und an dritte verpachtet und keine offiziellen schreeber-gärten.
da mir aber keiner sagen kann was bei einer evtl. pacht zu berücksichtigen ist und was ich auf dem grundstück (welches ich als freizeit-garten nutzen möchte)machen darf z.b. möchte ich ebenfalls gemüse anbauen,
eine kleine hütte aufbauen,
grillen u.s.w.

1 wenn ich eine hütte bauen darf wie groß darf die werden
2 auf welche wichtigen sachen sollte ich bei einem
vertragsabschluss achten
3 kann die gemeinde mir überhaupt auflagen machen(da ich es ja
von privat pachte),wenn ja welche.
4 hätte ich bei der gemeinde bassere chancen als verein
z.b.GRILLVEREIN e.v. oder GEMÜSEANBAU-VEREIN e.v.
habe weitere 1000 fragen aber ich denke das sind mal die wichtigsten und ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

p.s. das ganze spielt sich in oberbayern der nähe von münchen ab.(falls es wichtig ist in welchem bundesland)
mfg pate

Hi,

der Pachtvertrag wird nicht dein Problem sein. Ein Pachtvertrag ist meist ein kurzgefaßter Vertrag, in dem die Höhe des Pachtzins steht und wann dieser zu zahlen ist (traditionell wird die Pacht einmal jährlich im November gezahlt).
Außerdem ist das Pachtgrundstück angegeben, eventuell noch Vereinbarungen über Pflege und Düngung, Baumschnitt und die Feststellung, dass du die Früchte des Pachtgrundstückes selbst ernten und nutzen kannst.
Problematisch wird es, wenn das Pachtgrundstück wie ein Schrebergarten genutzt werden soll, also mit Hütte, Grillplatz usw.
Das müßte im Bebauungsplan der Gemeinde ausgewiesen sein.
Eine solche Hütte dürfte sonst nicht zugelassen werden. Du müßtest sie wieder abreissen. Grillen wird dann zum Problem, wenn du dort nicht nur freunde hast. Grillen gilt als offenes Feuer und ist grundsätzlich verboten (wenn eine Ausnahmegenehmigung nicht vorliegt). Natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Ich würde mich zunächst an die Gemeindeverwaltung wenden (Ordnungsamt) und diese Fragen klären, bevor ich einen Pachtvertrag unterschreibe, der mir nicht bringt ausser Kosten.

Gruß,
Francesco

Hi,

Problematisch wird es, wenn das Pachtgrundstück wie ein

Schrebergarten genutzt werden soll, also mit Hütte, Grillplatz

ja das hatte ich eigentlich vor

es sollja nur eine kleine gartenhütte dort sein das ich meine geräte und wenn ich dann freunde zum grillen einlade,das man sich auch gemütlich hinsetzen kann.

danke mfg
cu pate

nachtrag

Hi,

habe vergessen (falls es wichtig ist) in unmittelbarer nähe (praktisch das angrenzende grundstück) ist gepachtet von einem klein tier zucht verein.die haben sich auch alle hütten draufgestellt und einen kleinen garten gebaut.

danke mfg
cu pate