Kontovollmacht/Unterschlagung

Hallo,
eine Sozialhilfeempfängerin hält sich für einige Wochen in einer anderen Stadt auf und gibt ihrer Mutter eine Kontovollmacht, aus welchen Gründen auch immer. Damit die Mutter sich „um alles kümmern kann“, während sie weg ist.
Nun hat die Mutter das Konto abgeräumt, so dass die Miete rückbelastet wurde und nun die Juni-Miete nicht bezahlt ist. Die Mutter behauptet, ihre Tochter habe Schulden bei ihr. Das Geld auf dem Konto war auschließlich Wohngeld und Sozialhilfe.
Meine Frage: hat die Mutter das Geld unterschlagen? Kann die Tochter es zurückfordern? Welche Ansprüche hat evtl. die Behörde gegen die Mutter, die das Geld ja gezahlt hatte, damit damit die Miete bezahlt wird, und nun doppelt zahlen muss.

Ciao
Magenta

Hi Magenta,

das ist eine Unterschlagung. Die Verfügungsgewalt über das Konto und damit über das vorhandene Geld bezog sich bestimmt nicht darauf, dass die Mutter das Geld abzieht, um die Schulden bei sich selbst auszugleichen.
Das Sozialamt wird nichts unternehmen. Es hat die Gelder korrekt auf das Konto der Sozialhilfeempfängerin überwiesen und damit seine Schuldigkeit getan.

Gruß,
Francesco