Krankheit vor Urlaub

Hallo Experten,

folgender Fall aus dem Freundeskreis: Ein Arbeitnehmer hat Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt wird er einige Tage vor Beginn des Urlaubes krank und vom Arzt für 14 Tage krank geschrieben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht also in die Urlaubszeit hinein.

Der Arbeitgeber hat nun den Arbeitnehmer schriftlich aufgefordert, nach Ablauf der Krankmeldung für einen Tag in die Firma zu kommen um „die Arbeitsfähigkeit nachzuweisen“. Erst danach dürfe der Urlaub angetreten werden.

Meine Frage: Ist das rechtens? Auf welche § stützt sich das?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

das Verhalten des Arbeitgebers stützt sie auf garnichts. Der § 7 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz sagt folgendes:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Ge-sichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Desweiteren hat das BAG 1982 eine Grundsatzentscheidung gettroffen, nachdem ein Arbeitnehmer der vom 1.1 bis zum 15.11 krankgeschrieben war, einen sechswöchigen Urlaub am 16.11 antreten kann (BAG DB 1982)

Grüße
Michael

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Was also tun?
Hallo Michael,

das Verhalten des Arbeitgebers stützt sie auf garnichts.

was soll mein Freund also tun? Einfach den Brief ignorieren und den Urlaub antreten?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ignorieren ist Grundsätzlich schlecht. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Wenn eine Arbeitnehmervertretung (Betriebs-oder Personalrat) vorhanden ist, diese als erstes einschalten. Ansonsten anrufen und fragen was der Arbeitgeber überhaupt bezweckt. Ein eingelegter Arbeitstag beweist weder Krankheit noch Gesundheit. Dem Arbeitgeber klar machen, mit Klärung der Rechtslage, dass man nicht gedenkt zu arbeiten.

Allerdings, jetzt kommen meine Bedenken. Arbeitgeber die sich im Recht glauben, reagieren entsprechend. Er wird also möglicherweise mit Abmahnung oder schlimmer mit Kündigung reagieren.

Dann bleibt Deinem Freund nur. sich per Klage zu wehren. Ob Dein Freund diesem Streß gewachsen ist kann ich nicht beurteilen.

Mit Grüßen
Michael

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Auch wenn es rechtlich nicht einwandfrei ist…
Hi!

Bei meinem Ex-AG war es üblich, dass in solchen Fällen der beantragte Urlaub noch mal (am besten persönlich im Personalbüro) KLAR zu machen war. Das war zum einen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen, zum anderen konnte man den Leuten, bei denen es „üblich war“ noch das ein oder andere Wort mitgeben.

Allerdings hat niemand darauf bestanden, dass ein Tag gearbeitet werden soll!

Grüße
Guido

Danke!
Hallo Michael,

ignorieren ist Grundsätzlich schlecht. Nur sprechenden
Menschen kann geholfen werden. Wenn eine
Arbeitnehmervertretung (Betriebs-oder Personalrat) vorhanden
ist, diese als erstes einschalten.

Sowas gibt es leider nicht bzw. ist nicht zuständig. Wäre jetzt zu kompliziert zu erklären - es handelt sich um eine Art Leiharbeit, aber nicht im herkömmlichen Sinne.

Ansonsten anrufen und
fragen was der Arbeitgeber überhaupt bezweckt. Ein eingelegter
Arbeitstag beweist weder Krankheit noch Gesundheit. Dem
Arbeitgeber klar machen, mit Klärung der Rechtslage, dass man
nicht gedenkt zu arbeiten.

Ich denke, der Sinn dieser Maßnahme ist klar - man will einem unbequemen (es gibt Animositäten mit dem Personalvorgesetzten) Mitarbeiter einen reinwürgen. Derselbe Fakt (Krankheit mit anschließendem Urlaub) ist nämlich bei anderen Leuten in der Abteilung meines Freundes ohne jede Beanstandung akzeptiert worden - und ohne dieses „Bestellen zum Rapport“.

Allerdings, jetzt kommen meine Bedenken. Arbeitgeber die sich
im Recht glauben, reagieren entsprechend. Er wird also
möglicherweise mit Abmahnung oder schlimmer mit Kündigung
reagieren.

Dann bleibt Deinem Freund nur. sich per Klage zu wehren. Ob
Dein Freund diesem Streß gewachsen ist kann ich nicht
beurteilen.

Ich auch nicht. Hängt, denke ich, davon ab, ob man den Job weitermachen will. Ich werde mal meinen Freund davon unterrichten, dass der AG rein rechtlich wohl keine Handhabe hat. Was er dann daraus macht ist seine Sache.

Gruß und Danke
Stefan

Hallo,

Dann bleibt Deinem Freund nur. sich per Klage zu wehren.

Was die Abmahnung betrifft, ist das meines Wissens nicht noetig, da die Nichtigkeit einer Abmahnung jederzeit nachtraeglich festgestellt werden kann.

Gruss, Niels

Habe ich nicht erst vor ein paar Wochen einen interessanten Artikel hier gelesen …???

Danach ist Dein Freund nicht krank, sondern arbeitsunfähig. D.h. er kann auf keinen Fall arbeiten, aber eventuell verreisen… ;o)

Ich würde also sagen:„Hey Chef, ich kann nicht kommen - bin verreist…“

Grüßle Zauberm@us

Hallo Niels,

natürlich hast Du Recht. Gegen Abmahnungen kann man immer ohne Frist vorgehen, notfalls bei dem Kündigungsschutzprozess.
Hab mich halt ungenau Ausgedrückt :smile:

Grüße
Michael

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Hallo Stefan,

daß was der Chef macht ist rechtens. Leider kann ich Dir im moment aber nicht sagen auf welchem Recht das sich beruht. Du mußt das nämlich auch so sehen, es gibt viele Abeitnehmer, die „krankmachen“ um früher in den Urlaub zu kommen, bzw. länger Urlaub zu haben. Das will man damit unterbinden.

Gruß

Annette

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Hallo Annette,

daß was der Chef macht ist rechtens. Leider kann ich Dir im
moment aber nicht sagen auf welchem Recht das sich beruht.

Das wäre aber genau das interessante - alle anderen haben unten ja gesagt, es gäbe dafür keine rechtliche Grundlage.

Du
mußt das nämlich auch so sehen, es gibt viele Abeitnehmer, die
„krankmachen“ um früher in den Urlaub zu kommen, bzw. länger
Urlaub zu haben. Das will man damit unterbinden.

Das ist mir schon klar, und das das für den Arbeitgeber wünschenswert und gerechtfertigt sein mag, ist mir auch klar. Die Gesetze richten sich aber nicht danach. Meine Frage zielte nur auf das, was in irgendwelchen §§ o.ä. steht.

Wenn du also deine Meinung irgendwie belegen könntest, würdest du mir sehr helfen!

Danke
Stefan

daß was der Chef macht ist rechtens. Leider kann ich Dir im
moment aber nicht sagen auf welchem Recht das sich beruht.

  • Unsinn. Das beruht auf gar keinem Recht.

Stefan.
Man muß sich nicht „gesundmelden“. So etwas ist ein Märchen. Während der Krankheit und dem Urlaub kann nichts und niemand ihn in die Firma zwingen. Der AG hat höchstens die Möglichkeit, die AU anzuzweifeln. Dazu muß er über die KK den medizinischen Dienst beauftragen, der seine AU überprüfen kann (auch im Ausland). Dies muß er aber unverzüglich machen. Wenn er also wirklich krank ist und seine Krankheit durch ein ärztliches Attest belegen kann, ist alles in Butter. Die Urlaubstage, in denen er AU geschrieben ist, werden natürlich zu seinem Urlaubskonto wieder dazu gerechnet. Ob man in den Urlaub fahren kann, hängt von der Tatsache ab, warum man AU ist. Man darf nichts unternehmen, was den Heilungsprozess beeinträchtigt. Mit einem gebrochenen Bein fährt man nicht in den Skiurlaub, mit Pfeifferschem Drüsenfieber muß man auf der Isolierstation liegen. Mit einem gebrochenen Finger kann man aber an der Küste Menorcas liegen. Michael Voelkel hat natürlich recht mit seinem Einwand, daß der AG verärgert sein wird, aber, das ist er jetzt ja auch schon. Mit einer Abmahnung und /oder Kündigung kann der AG natürlich nicht reagieren. (Es kommt bei soetwas aber auch darauf an, ob Dein Freund Küschutz besitzt. Wenn nicht, kann der AG ihn einfach ordentlich kündigen. Zwar nicht wegen der Krankheit, aber einfach so.) Wenn es ihm gelingt, die AU ernsthaft zu erschüttern, kann er ebenfalls entsprechend reagieren. Hier mußt Dein Freund ganz alleine zwischen Recht und klugem Handeln entscheiden. Mal Hand auf’s Herz: Ist er krank? Was hat er denn?

Gruß,
LeoLo