Hallo, ich habe eine brisante Frage zum Thema gemeinsamer Immobilienbesitz:
Bin seit Januar geschieden und habe mit meinem Ex-Mann ein gemeinsames Haus, das ich allein seit ca. 1 Jahr voll bezahle (Darlehen usw.) Er hat die Zahlungen kpl. eingestellt. Nun moechte ich das Haus gerne behalten und notariell auf meinen Namen umschreiben, mein Ex (leider hat er sich total veraendert…) weigert sich aber, mir das Haus zu ueberschreiben. Nicht, dass da was an ihn auszuzahlen waere, sondern weil er mir eins auswischen moechte. Es fuehrt kein Weg dahin, ihn zu ueberzeugen, dass wir mal wirklich Naegel mit Koepfe machen muessen, er moechte mich mit anderen noch offenen Dingen (Schulden, die er an mich noch hat!) erpressen, dass ich ihm diese erlasse.
Frage: Was kann ich machen, dass ich das Haus ueberschrieben bekomme? Eine Antwort weiss ich schon: Beantragung Teilungsversteigerung, aber das sind wieder immense Kosten fuer dieses Schaetzungsgutachten.
Hallo, ich habe eine brisante Frage zum Thema gemeinsamer
Immobilienbesitz:
Die Frage ist wirklich brisant. Wenn der Ex nicht vor dem Notar die Übertragung seiner Hälfte auf Dich unterschreibt, sehe ich keinen anderen Weg.
Was die Kosten betrifft: Im Nachhinein wirst Du noch froh sein, so „billig“ weggekommen zu sein. Denn solange ihm die Hälfte - nach Grundbuch - gehört, kannst Du allein keinerlei Rechtsgeschäfte betreffend das Grundstück ohne ihn tätigen.
Du bist quasi blockiert. Die Tatsache, daß dies nicht in der Scheidungsvereinbarung bindend geregelt ist, kommt Dich leider teuer zu stehen.
Tut mir leid, Dir keine bessere Auskunft geben zu können. Würde mich freuen, wenn einem anderen aus dem w-w-w noch etwas Bessers
einfällt.
Viele Gruesse
Alexander Boeker
Hallo,
wie Alexander schon ausführt, können die Kosten für Dich höher werden, wenn Du noch länger wartest; kommt es nämlich irgendwann zu einem Verkauf -gleichgültig, ob freihändig oder per Zwangsversteigerung-, wird der Netto-Erlös geteilt. Das bedeutet, mit jeder Mark, die Du jetzt treu und brav tilgst, wird Dein Ex um 50 Pfennig reicher.
Gibt es keine Regelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. im -urteil, dass die bestehenden Verbindlichkeiten von beiden anteilig übernommen werden? Falls doch, könntest Du ihn auf Erstattung der von Dir für seinen Anteil gezahlten Beträge verklagen, bzw. wahrscheinlich mittels einer vollstreckbaren Ausfertigung der Vereinbarung/des Urteils gleich vollstrecken lassen. (Das solltest Du allerdings zuvor noch einmal mit Deinem Anwalt besprechen).
Du schreibst nicht, wer das Haus nutzt. Falls Du es allein bewohnst, steht Deinem Ex natürlich auch die Hälfte des Mietwertes zu, und dann ist die Frage, ob der Differenzbetrag so hoch ist, dass sich der Aufwand lohnt.
Hallo,
meine Schwiegermutter hatte damals das selbe Problem…
allerdings hat sie sich das fast 20 Jahre angesehen…
Schlußendlich hat sie es so gemacht:
Kostenvoranschläge von Handwerkern geholt wegen fälliger Reparaturen (einschl. Heizungsanlage) Dann hat sie die an Ihren Ex-Mann geschickt mit der forderung sich zur Hälfte daran zu beteiligen… ein paar Tage später kam von ihm der Vorschlag… wir könnten ja das Haus umschreiben…
Da sie ja alleine keine Hypothek oder Kredite wegen des Hauses aufnehmen konnte, blieb ihr sowieso keine andere Möglichkeit als ihn notfalls zur Kasse zu bitten.
wenn noch ein Funken Kooperationsbereitschaft besteht wäre ja vielleicht eine Mediation möglich, das ist eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe eines Mediators. Der kann evtl. rausarbeiten um was es wirklich geht, und das Ziel ist dass am Ende eine Lösung gefunden wird mit der wirklich beide auch auf Dauer zufrieden sind. Ist sicher billiger und angenehmer als Anwalt (Mediator ersetzt allerdings den evtl. nötigen Anwalt nicht, schlimmstenfalls muss jeder seinen Anwalt ins Gespräch mitbringen). Aber es setzt eben voraus, dass beide bereit sind so ein Gespräch zu führen… Naja, einen Versuch wäre es doch wert!
Viel Glück,