Abrechnung Unfallschaden

Kann ein Unfallgegner bei einem Kleinschaden(1500 DM) verlangen dass man auf Kostenvoranschlagsbasis (Kfz ist 10 Jahre alt und hat 122000 km Motorleistung) abrechnet, wenn man den Schaden wegen eigenen Vorunfällen selbst bezahllen möchte???
Für schnelle Antwort wäre ich dankbar
Danke Rudi

Moien!

Mal ne dumme Frage. Auf welcher Basis möchtest du denn bezahlen???

Bernd

Hallo Rudi,

kurze Antwort: nach gängiger Rechtsprechung JA

Gruß
HaWeThie

Hallo,

der Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt gemacht und geht von der Reparatur (versetzen in den urspruenglichen Zustand) aus.
Dieses ist auch dann zu bezahlen, wenn keine Reparatur erfolgt, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass dieses dem Wertverlust (und damit dem Schaden fuer den Betroffenen) entspricht.
Sollte jedoch der Wert des Autos vor Eintritt des Schadens geringer gewesen sein als die nun zu erwartenden Reparaturkosten, so ist maximal dieser urspruengliche Wert zu ersetzen, da das dann dem Verlust entspricht. Hinzu kommen natuerlich noch die Kosten fuer Mietwagen etc.

Um den Restwert zu bestimmen ist aber auf jeden Fall ein Gutachter notwendig und der wird teuer (600 DM+). Die Kosten fuer den Gutachter sind vom Unfallverursacher zu tragen.

Gruss, Niels

Hallo,

der Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt gemacht und
geht von der Reparatur (versetzen in den urspruenglichen
Zustand) aus.
Dieses ist auch dann zu bezahlen, wenn keine Reparatur
erfolgt, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass dieses dem
Wertverlust (und damit dem Schaden fuer den Betroffenen)
entspricht.

Dieses mag okay sein bei einem durchschnittlich altem Auto, aber nicht im Alter von 10 Jahren und 122 ooo km Motorleistung, ADAC Restwert 4200 DM Reparaturkostenvoranschlag 1550 DM incl. Mehrwertsteuer. Steht im diese auch, zu obwohl er sie nicht abführt??? (Die Reparatur soll nicht durchgeführt werden (man sieht die Beule auch kaum). Selbstständige bekommen die MWSt von der Versicherungsleistung (Reparaturrechnung) abgezogen, da sie sie vom Staat wiederbekommen. Mit dieser Methode kann man jede Altauto mit etwas Glück zu Goldgrube werden lassen.

Ich will wegen eigentlich meiner Prämie den „Schaden“ selbst bezahlen, zumal es anfangs meiner Tochter geneüber noch hiess: „Da lässt sich sicher eine Regelung finden“.
aber: Pecunia non olet
Gruss Rudi

Siehe oben
Gruss R.

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Danke für Antwort
auch incl. MWSt, wenn eindeutig feststeht, dass er nicht reparieren lässt (nach eigenen Worten)?
Gruss Rudi

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Hallo,

Reparaturkostenvoranschlag 1550 DM incl. Mehrwertsteuer.
Steht im diese auch, zu obwohl er sie nicht abführt??? (Die
Reparatur soll nicht durchgeführt werden (man sieht die Beule
auch kaum). Selbstständige bekommen die MWSt von der
Versicherungsleistung (Reparaturrechnung) abgezogen, da sie
sie vom Staat wiederbekommen.

nun, wenn er es reparieren liesse, dann muesste er die MWSt bezahlen. Sie gehoert damit zum Schaden.

Mit dieser Methode kann man jede
Altauto mit etwas Glück zu Goldgrube werden lassen.

Dazu ist dann aber auch ein Unfallgegner noetig! Es gibt sicher Leute, die das so versuchen, die sind dann aber schnell bekannt bei der Polizei. Ausserdem kann der Schuss sehr schnell nach hinten los gehen, wenn man eine Teilschuld bekommt.

Und zum Wert: Mein Auto hatte laut Sachverstaendigem einen Restwert von 5500 DM (9 Jahre, 110Tkm), Schaden war gut 3000 DM. Ich habe auch nicht reparieren lassen. Dafuer muss ich mir seit gut einem Jahr und auch noch die naechsten vier Jahre (wenn alles gut geht) taeglich diese Beule anschauen.
Nehmen wir einmal an, ich haette auf das Geld verzichtet und kaeme in die Situation, das Auto verkaufen zu wollen. Glaubst du, dass ich dann noch die 5500 bekommen wuerde (Beule in der rechten Vorder- und Hintertuer)?

Gruss, Niels

Danke für Antwort
auch incl. MWSt, wenn eindeutig feststeht, dass er nicht
reparieren lässt (nach eigenen Worten)?
Gruss Rudi

Auch hier ganz kurz (die Zeit, die Zeit :wink: ):
leider nein, da du sie ja nicht abführen musst, wie der Händler.

Aber es hindert dich keiner, es zu versuchen.

Gruß
HaWeThie

Danke
Gruss Rudi

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Danke, aber deine Auffassung widerspricht der von Nils
Es geht nicht darum, das ich als Schädiger die MWSt abführen muss, sondern der private Empfänger muss dies nicht im Gegensatz zur Reparaturwekstatt.
Gruss Rudi

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Hallo Rudi,

die Mehrwertsteuer wird nur dem erstattet, der keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat.

Hat jemand die, so bekommt er sie, die Steuer, nicht von der Versicherung. Handelt es sich also um eine Privatperson, so wird die in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein und bekommt halt auch die Steuer in der Regulierung gutgeschrieben.

Wenn man also den Schaden als Verursacher gering halten will, so tritt man am besten, nach vorheriger Bestätigung durch den Makler / Versicher ( Achtung: schriftlich ist am besten), selbst als Rechnungsnehmer auf, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ansonsten würde es nocht gehen, dass man den Geschädigten dazu überredet, die Kosten doch an die Werkstatt abzutreten, die sich Ihrerseits nun wieder das Geld beim Versicherer holt. Macht die eigentlich auch gerne, weil sie so einen solventen Zahler im Hintergrund hat und so nicht auf den Forderungen sitzen bleibt.

Eine Abrechnung lediglich auf Basis des Kostenvoranschlages sehe ich eher als unwahrscheinlich an. Zumindest zicken die meisten Versicherer rum. Eine Abrechnung nach Gutachterbasis ist da schon eher möglich.

Das klärt sich am besten aber direkt mit dem Versicherer ab.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Gruß
Marco

etwas unklar…
Hallo Rudi,

Wenn man also den Schaden als Verursacher gering halten will,
so tritt man am besten, nach vorheriger Bestätigung durch den
Makler / Versicher ( Achtung: schriftlich ist am besten),
selbst als Rechnungsnehmer auf, wenn man
vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Hierbei meine ich: nach vorheriger Bestätigung des Versicherers, dass dieses Auto repariert werden darf. Eine sogenannte Reparaturkostenerklärung.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

sie es mal aus der Sicht des Wertverlustes:

angenommen ich kaufe ein Auto fuer 20.000, es ist also 20.000 Wert (darin enthalten ist die MWSt).

Dann habe ich einen Schaden: laut Gutachter 10.000 DM.

Na gut, ich lasse nichts machen sondern will den Wertverlust ersetzt: 10.000 DM. Nun sagst du, die Versicherung zahlt mir nur gut 8.500 weil ja keine MWSt ersetzt wird??? Da bin ich aber schoen von der Versicherung angeschmiert!!

Noch besser: Mit den 8.500 DM kaufe ich mir dann etwas anderes… und bezahle dabei wieder MWSt. Also doppelt gearscht.

Das kann doch so nicht laufen?

Die Versicherung muss mir den Wertverlust incl. MWSt ersetzen, da von dem ersetzten Geld ja auch fuer etwas anderes MWSt gezahlt werden muss! (Und sag jetzt nicht, „was ist, wenn du fuer die 10.000 DM Buecher kaufst“:smile:)

Gruss, Niels

kleiner Gedankenfehler :smile:
Hallo Niels,

Dann habe ich einen Schaden: laut Gutachter 10.000 DM.
Na gut, ich lasse nichts machen sondern will den Wertverlust
ersetzt: 10.000 DM. Nun sagst du, die Versicherung zahlt mir
nur gut 8.500 weil ja keine MWSt ersetzt wird??? Da bin ich
aber schoen von der Versicherung angeschmiert!!

Du bekommst die Steuer nicht ersetzt!!! Punkt aus. ABER Bedingung dafür ist, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist. :smile:

Grund dieses Systems: In dem Gutachten ist auf die Grundsumme die Mehrwertsteuer eingerechnet worden.

Bist du also Privatmensch und bekommst einen Schaden vom Gutachter bestätigt, so bekommst du genau diesen Schaden ersetzt. Inklusive allem.

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, und nur dann, bekommst du sie nicht, die Mehrwertsteuer… weil du die Steuer als vorweggezahle Steuer beim Finanzamt ansetzen kannst. Du würdest ja sonst plus machen :smile:

War es so verständlicher?

Gruß
MArco

Hallo Marco,

Bist du also Privatmensch und bekommst einen Schaden vom
Gutachter bestätigt, so bekommst du genau diesen Schaden
ersetzt. Inklusive allem.

wahrscheinlich habe ich im Thread den Faden :smile: verloren. Ich bin immer von einer Privatperson ausgegangen.

Gruss, Niels

Lies dich mal durch, ob was für dich dabei ist.

http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/justiz.htm

Winni the Pooh

Danke schön für den Link!
Rudi

Lies dich mal durch, ob was für dich dabei ist.

http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/justiz.htm

Winni the Pooh