Ich habe zur Zeit Ärger mit einem Bausachverständigen und brauche dazu einen Rat.
Eine Mauer an meinem Vorgarten (verputzt und gestrichen) wurde
von einem Lkw abrasiert. Ein beauftragter Bausacheverständiger
(Architekt und Ingenieur) schickt einen Studenten / Praktikanten,
der das Gutachten erstellt, aber die Malerarbeiten an der Mauer vergisst, was er auch mir gegenüber zugab. Der Chef weigerte sich, eine neues Gutachten zu erstellen. Ich hab es dann der Versicherung eingereicht, um erst mal an Geld für die Reparatur zu kommen. Ich schätze, dass durch das fehlerhafte Gutachten mir ein Schaden von ca. 800,- entstanden ist und habe die Rechnung des Gutachers auch noch nicht bezahl, da ich ziemlich sauer auf den Burschen bin. Habe ich nun eine Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern? Irgendwie bringe ich es nicht, für eine schlechte Leistung mein gutes Geld herzugeben.
Wer weiss Rat?
Crotalus
Hallo Crotalus.
Der beste Weg wäre, dem Bausachverständiger ein Schreiben aufzusetzen, in dem Du erklärst, dass das erstellte Gutachten vom (Datum) lückenhaft ist und Positionen fehlen, wie z. B. die notwendigen Malerarbeiten.
(Man muß auch in Erwägung ziehen, dass die Position der Malerarbeiten nicht detailiert aufgelistet, sondern in irgendeiner Position verdeckt ist).
Somit bittest Du also um Stellungnahme, ob diese Position evtl. nicht berücksichtigt wurde oder ob sie in einer anderen Position enthalten ist.
Ansonsten bittest Du um einen erneuten gutaterlichen Ortstermin in persönlicher Erscheinung des Architekten.
Um nicht endlos warten zu müssen, setzt Du dem Gutachter eine angemessene Frist (ca. 14 Tage).
Wie z. B. : Eine Stellungnahme Ihrerseits oder Terminvereinbarung sehe ich bis zum 25.06.2001 entgegen.
Du machst weiterhin darauf aufmerksam, dass Du die Rechnung vom (Datum und Betrag) bis zur Klärung des Sachverhalts nicht begleichen wirst.
(Das alles am besten per Einschreiben mit Rückschein).
Hier könntest Du allerdings noch Schwierigkeiten bekommen, da ich der Meinung bin, dass das kein ausreichender Grund ist, um die Rechnung nicht zu begleichen.
Du solltest zumindest einen Abschlagsbetrag von ca. 70 Prozent leisten.
Sollte die von Dir gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, würde ich eine zweite Aufforderung senden, mit Androhung, dass Du einen anderen Gutachter beauftragst und ihm die Kosten in Rechnung stellen wirst.
Gruß …Melanie…
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