Hallo, ihr Jura-Spezialisten.
Ich habe eine Frage zum Mietrecht:
Vor einem Jahr bin ich wegen einer neuen Stelle nach Köln gezogen und habe eine Wohnung mit 3-Jahres-Mietvertrag gemietet.
Am 05.05. wurde mir eben dieser Job betriebsbedingt gekündigt (bin eines der berühmten Opfer der Internet-Branche
). Nun werde ich eine Stelle in einer anderen Stadt antreten und habe die Wohnung Ende Mai gekündigt und um Entlassung aus dem Mietverhältnis nach gesetzlicher 3-Monats-Frist gebeten.
Mein Vermieter hat die Angelegenheit einer Verwaltungsgesellschaft gegeben und liess mir über diese ausrichten, dass ich einen Nachmieter stellen muss. Die Verwaltung verlangt darüber hinaus DM 350,- für die Anfertigung eines neuen Mietvertrags.
So.
Dazu die Fragen:
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Beamte dürfen, wenn sie versetzt werden, Zeitmietverträge innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist „sonderkündigen“. Gilt das für mich als Nicht-Beamter nicht? Oder gibt es eine entsprechende Regelung auch für normal sterbliche Rentenversicherungszahler?
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Wenn mein Vermieter eine Verwaltungsgesellschaft beauftragt, warum sollte ICH die Kosten dafür übernehmen müssen? Ist das rechtens?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Tom