3-Jahres-Mietvertrag u. Jobkündigung

Hallo, ihr Jura-Spezialisten.

Ich habe eine Frage zum Mietrecht:

Vor einem Jahr bin ich wegen einer neuen Stelle nach Köln gezogen und habe eine Wohnung mit 3-Jahres-Mietvertrag gemietet.
Am 05.05. wurde mir eben dieser Job betriebsbedingt gekündigt (bin eines der berühmten Opfer der Internet-Branche :smile: ). Nun werde ich eine Stelle in einer anderen Stadt antreten und habe die Wohnung Ende Mai gekündigt und um Entlassung aus dem Mietverhältnis nach gesetzlicher 3-Monats-Frist gebeten.

Mein Vermieter hat die Angelegenheit einer Verwaltungsgesellschaft gegeben und liess mir über diese ausrichten, dass ich einen Nachmieter stellen muss. Die Verwaltung verlangt darüber hinaus DM 350,- für die Anfertigung eines neuen Mietvertrags.

So.
Dazu die Fragen:

  1. Beamte dürfen, wenn sie versetzt werden, Zeitmietverträge innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist „sonderkündigen“. Gilt das für mich als Nicht-Beamter nicht? Oder gibt es eine entsprechende Regelung auch für normal sterbliche Rentenversicherungszahler?

  2. Wenn mein Vermieter eine Verwaltungsgesellschaft beauftragt, warum sollte ICH die Kosten dafür übernehmen müssen? Ist das rechtens?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Tom

  1. Beamte dürfen, wenn sie versetzt werden, Zeitmietverträge
    innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist „sonderkündigen“.
    Gilt das für mich als Nicht-Beamter nicht? Oder gibt es eine
    entsprechende Regelung auch für normal sterbliche
    Rentenversicherungszahler?

Ja, so ähnlich, nur leider wurdest Du nicht versetzt. Da Du Dir den anderen Arbeitsort selbst ausgesucht hast, hilft Dir diese Regelung nicht weiter. Gäbe dann allenfalls noch einen anderen „Trick“, der aber nicht in das Forum gehört.

  1. Wenn mein Vermieter eine Verwaltungsgesellschaft
    beauftragt, warum sollte ICH die Kosten dafür übernehmen
    müssen? Ist das rechtens?

Nun, grundsätzlich braucht er Dich gar nicht aus dem Mietvertrag zu entlassen. Allerdings sehe ich keinen Aufwand in dieser Höhe. Wieviele Stunden dauert es denn, einen Vertrag mit einem Nachmieter auszufüllen, wenn selbst die Formulare vom Haus- und Grundbesitzerverein nur ca. 20 DM kosten?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Tom

Moien!

Vergiß mal das vorherige Posting!

Wenn du berufsbedingt in eine andere Stadt ziehst hast du auch bei einem Zeitvertrag das Recht, diesen vor Ablauf zu kündigen!

Ich würde dies dem Vermieter mitteilen und veruschen eine gütliche Einigung zu erzielen unter Hinweis auf diese Regelung!

Einen anderen Mieter müßtest du nur zur Verfügung stellen, wenn du vor Ablauf der drei Monate schon aus dem Vertrag möchtest! (bin mir aber nicht ganz sicher, obs wirklich 3 Monate sind, aber ich denke schon).

Für die Erstellung eines neuen Mietvertrages 350DM zu verlangen ist in meinen Augen schlichtweg Betrug, wo ich sofort einen Strafantrag stellen würde!!!

Bernd

P.S.: Vergiß nicht bei einem Schreiben eine Frist zu setzen für den Vermieter und mit dieser unseriösen Hausverwaltung würde ich jeglichen Kontakt ablehnen und dies auch den Vermieter mitteilen

Hi Bernd,

ganz forsch wie immer!
in der Sache würde ich genau so empfehlen, nämlich mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Die Verwaltungskosten müßten eventuell akzeptiert werden, allerdings nicht als Pauschale, sondern nach tatsächlichem und nachgewiesenem Aufwand. Pauschalen sind nicht zulässig.
In Bezug auf das Kündigungsrecht muß ich dir allerdings widersprechen. Ein Kündigungsrecht wegen Versetzung in eine andere Stadt, also berufsbedingt, gibt es tatsächlich nur für Beamte! Kann man nur historisch verstehen, sachlich ist dies eine Ungleichbehandlung, für die es keine Begründung gibt. Aber Realität!

Gruß,
Francesco

Moien!

Hallo ebenfalls,

Vergiß mal das vorherige Posting!

Wenn du berufsbedingt in eine andere Stadt ziehst hast du auch
bei einem Zeitvertrag das Recht, diesen vor Ablauf zu
kündigen!

entschuldige, doch das ist einfach leichtfertig dahergeredet! Noch schlimmer, ist jedoch die Tatsache so ein Halb- bzw. Garnichtwissen als Behauptung zu formulieren und zu verbreiten. Muß das denn sein?

Ich würde dies dem Vermieter mitteilen und veruschen eine
gütliche Einigung zu erzielen unter Hinweis auf diese
Regelung!

Einen anderen Mieter müßtest du nur zur Verfügung stellen,
wenn du vor Ablauf der drei Monate schon aus dem Vertrag
möchtest! (bin mir aber nicht ganz sicher, obs wirklich 3
Monate sind, aber ich denke schon).

Falsch! 3 Monate können -je nach Vertrag- richtig sein, an dieser Stelle eben nicht!

Falsch! Man wird aus dieser Situation warscheilich nur über die Vorstellung von Nachmieter/n aus dem Vertrag kommen.

Für die Erstellung eines neuen Mietvertrages 350DM zu
verlangen ist in meinen Augen schlichtweg Betrug, wo ich
sofort einen Strafantrag stellen würde!!!

Falsch! DM 350,- sind nicht gerechtfertigt - ok., der Tatbestand des Betrugs definiert sich jedoch anders.

Bernd

P.S.: Vergiß nicht bei einem Schreiben eine Frist zu setzen
für den Vermieter und mit dieser unseriösen Hausverwaltung
würde ich jeglichen Kontakt ablehnen und dies auch den
Vermieter mitteilen

Viel wichtiger ist doch hier ob eine Vertretungsvollmacht vorliegt…

Ich denke, man kann jemandem wirklich weiterhelfen, wenn man ihm (bspw. a.d. Brett Recht) durch zur Verfügungstellung seiner Kenntnisse zur Gesetzeslage oder zur Rechtsprechung informiert und ggf. Fundstellen mitteilt.

Aussagen der Fraktion „ich-habe-immer-die-rechte-Meinung“ sind doch eher anmaßend und gehören zur Plauderei.

Ebenfalls Bernd.

1 „Gefällt mir“

Moien!

Dann ist die Sache wohl strittiger als ich dachte! Auf jeden Fall war meine Aussage hier im Forum schon öfters zu lesen - auch was die Umzüge betrifft und du bist der erste, der nu das Gegenteil behauptet…

Was die 350DM für den neuen Mietvertrag betrifft bleibe ich aber bei dem Betrugsvorwurf ;o))) Ich denke der ist in 5 Minuten in den PC „eingehakt“ und Papier ist glaub ich auch noch net so teuer geworden ;o))

Bernd

Hi Bernd,

ich bin nicht unfehlbar. Wenn du hierzu Informationen oder eine Gesetzesvorschrift hast, dann schick sie mir, ich bin immer froh, neues hinzuzulernen.

Gruß,
Francesco

Moien!

Da würde nur ein Suche im Archiv helfen, denn die Gesetzestexte habe ich leider net, aber vielleicht liest das noch jemand der nachhelfen kann ;o)))

Bernd