auf meiner Kreditkarte sind Posten von einer Firma Cryptologic INC in Höhe von US$ 2.500,-- in Tranchen von sechs mal 400,-- und ein mal US$ 100,-- aufgetaucht. Lufthansa (von denen die Karte herausgegeben wird) hat als sie dies festgestellt haben (besitzen offensichtlich eine gute CRM SW) selbstständig meine Karte gesperrt, mich davon in Kenntnis gesetzt und nachgefragt wie sie weiter verfahren sollen. Abgesehen von dem entstandenen Schaden ein excellenter Service. Mir wurde auch die sofortige Rückerstattung zugesichert.
Mit dieser KK habe ich noch nie im Internet eingekauft, so daß ein Onlinebetrug ausgeschlossen ist. Seltsamerweise kamen die Buchungen alle an einem Tag an dem ich in einem renomierten Hotel (Hilton) mit dieser Karte meine Rechnung bezahlt hatte. Die Vermutung liegt nahe, daß einer der Rezeptionsmitarbeiter sich der Nummer bemächtigt hat und damit sein Spielerkonto in einem Online Casino (SW und Abrechnungsdienstleistungen stellt meines Wissens nämlich Cryptologic her) aufgeladen hat.
Die Frage die sich mir stellt ist nun die, ob Provider verpflichtet sind IP Adressen rauszusuchen und den Nutzer herauszugeben? Die Frage stellt sich für mich nur interessehalber, da ich mein Geld ja sowieso wiederbekomme, …
Die Frage die sich mir stellt ist nun die, ob Provider
verpflichtet sind IP Adressen rauszusuchen und den Nutzer
herauszugeben?
Hallo also jura experte bin ich bei gott nicht,
also ein provider ist nach deutschem recht dazu verpflichtet (glaube drei monate-bin mir da nicht ganz sicher)
nachzuprüfen, wer welche IP aus seinem IP bereicht hatte(dazu muss die IP genaue uhrzeit und datum als info vorliegen)
aber ein provider kann nicht ohen richterlichen beschluss die daten rausgeben,
und vorher musst du der die firma nach der mitgelogten IP und der uhrzeit fragen, ob die die speichern müssen weiss ich allerdings nicht.
aber wenn er SEIN konto aufgeladen hat, muss es doch ein leichtes sein ihn ausfindig zu machen, …
ich denke eigentlich auch, daß es gehen müßte den Kerl zu finden. Allerdings wird sein Name da nicht helfen. Ich habe mich einmal aus beruflichen Gründen u.a. mit Online Casinos beschäftigt. Was Du da eingibst als Namen und Adresse ist denen völlig wurscht. Du mußt allerdings auch nicht glauben, daß Du jemals Geld von denen bekommst. Es gibt zwar auch bestimmt einige seriöse, aber die werden ihre Gewinquoten schon so wählen, daß die Leute nicht zuviel bekommen. So ganz kann ich da nicht mitreden, da ich bei dem research nie gespielt habe. Mich hat eher die Funktionalität der Software und das Layout interessiert und das konnte man auch immer mit der Demo rausfinden.
Ach ja, im Zweifelsfall hat er meinen Namen angegeben. Wenn es denn tatsächlich ein MA des Hotels war hat er zusätzlich auch noch meine Adresse und damit wird es dann lustig und tatsächlich würde dann nur noch die IP Adresse helfen.
Gruß
Christoph
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Im Prinzip kann jede Kassiererin bzw. jeder Kellner mit Deiner Kartennummer und dem Verfallsdatum einkaufen gehen, denn die können sich ohne Anstrengerung dieser Daten bemächtigen.
Es ist die Angelegenheit der Vertragspartner des KK-Unternehmens zu beweisen, dass Du für den Betrag unterschrieben bzw. ge"pin"t hast. Wie er das beweist, ist sein Problem.
Ich bin bloß ein gebranntes Kind in Beziehung auf KK, da ich letztes Jahr eine Flasche Gin mit 4.500 DM bezahlt habe. Der Betrüger, eine Bar in Spanien ist recht in der Annahme gegangen, daß ich meinen KK Beleg um 5:00 Morgens nicht mehr aufbewahre. Aus Schaden wird man klug und ich habe festgestellt, daß man gegen professionelle Betrüger wohl nur schwerlich ankommt. Wurde mir auch von der KK Gesellschaft bestätigt. O-Ton: „Wenn die das professionell gemacht haben, haben sie keine Chance an ihr Geld zu kommen“. Das macht mut und schafft Vertrauen. Nun ja, so etwas passiert einem normalerweise nur ein mal im Leben und so wie es aussieht ist der Fall hier ja eindeutig, …
Gruß
Christoph
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ich habe mich jetzt entschlossen Strafanzeige zu stellen, da dieser Vorfall bei meiner Kartengesellschaft wahrscheinlich unter das allg. Risiko fällt (ist bei einem solchen Betrag auch zu verstehen).
Nun ist die Frage, wie ich einem Staatsanwalt einen Vorschlag machen kann, wie er an Namen und Adresse des Betrügers kommt. ISt folgendes Vorgehen tauglich zur Ermittlung des Betrügers?
Beim Abbuchenden Unternehmen nach Datum, Uhrzeit und IP Adresse (sowie natürlich allen sonstigen Daten des Kontoinhabers nachfragen)
Damit zum Verwalter der IP Adresse gehen und ihn per richterlichen Beschluß zur Herausgabe des Namens und Adresse der Anschlußinhabers, der just zu dieser Zeit die bestimmte IP Adresse hatte zwingen.
Den deppen schnappen, …
Könnte das so funktionieren?
Gruß
Christoph
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