kann mir vielleicht jemand verraten, ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist, wann man als Radfahrer ein Handzeichen geben muss und wann nicht.
Ich meine speziell beim Abbiegen an einem richtungsweisenden Schild (blauer Kreis mit weißem Pfeil). Muss man dort Handzeichen geben, obwohl man ja sowieso in keine andere Richtung fahren darf??
Gilt gegebenfalls das gleiche für das Blinken beim Autofahren??
man soll immer beim Ändern der Fahrtrichtung Handzeichen geben oder Blinker setzen.
Soweit ich mich erinnern kann hat das „rechtzeitig“ zu geschehen und ist glaube ich auch nur so in der StVO geregelt.
Gilt gegebenfalls das gleiche für das Blinken beim
Autofahren??
Allerdings! Zum Beispiel auch bei Autobahnauffahrten, an denen dieses Schild steht. Erst rechts blinken, wenn am Schild vorbei, dann links blinken wegen des Spurwechsels.
§ 9 I StVO
§ 9 (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen;
Für den Radfahrer bedeutet das eben Handzeichen geben.
Definition Abbiegen:
Abbiegen ist das Verlassen der bisher benutzten Straße, um in einer
(dem natürl. Verlauf nach) anderen Straße oder auf einem Grundstück
(bzw. in eine Einfahrt hinein) weiterzufahren. Das Abbiegen kann ohne
Änderung der Bewegungsrichtung erfolgen, wenn die bisher benutzte
Straße an der Stelle des Abbiegens in einer Kurve verläuft. Wer aus
einer Grundstückszufahrt ausfährt, biegt nicht ab, sondern „fährt ein“ in die Fahrbahn.
Danke, Mike. Ich glaube, schlauer kann ich nun gar nicht mehr werden. Mit einem Paragraphen aus der StVO hätte ich ja gerechnet, dass man aber sogar „Abbiegen“ definiert hat, hätte ich nicht gedacht
Liebe Grüße
Claudia