GEMA - wann was anmelden?

Hallo ihr!

Wir organisieren in unserem Viertel ein Nachbarschaftsfest bei dem Schulen und Einrichtungen auftreten. Es wird gerappt, Gitarre gespielt und ein Kinder-DJ will auftreten. In unserem Zuwendungsantrag müssen wir ankreuzen: „GEMA-Anmeldung beantragen?“. Wir wissen nicht so recht was man von uns will, wollen aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Wer kennt sich aus?

Danke im Voraus
Gruß Claudia

Hi Claudia,

die GEMA will natürlich nur Dein Bestes, nämlich Dein Geld, und davon nicht zu wenig.

Es gibt die unterschiedlichsten Gebührensätze für alles, was nur irgendwie mit Musik zu tun hat.

Schau mal hier nach: http://www.gema.de

wenn Du mehr wissen möchtest. Einen Gebührensatz schicke ich Dir per eMail. Gruß Norbert

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Hallo Claudia,

hier noch ein Tipp: Wenn du die Veranstaltung unter „Wohltätigkeitenveranstaltung“ oder einer ähnlichen Bezeichnung laufen lässt, entfallen die Gebühren. Ich meine, dass das auch für private Feste gilt.

Gruß

Thomas Miller

Hallo Claudia.

Meiner Meinung nach braucht Ihr keine GEMA anmelden.

Die GEMA ist ein Inkassounternehmen, die u.a. für die Urheber (also den Komponisten und Textern eines Musikstückes) die Aufführungstantiemen eintreibt und an sie weiterleitet. So müssen z.B Diskos, Kneipen oder aber eben auch öffentliche Veranstalter (auch private!) an die GEMA Geld zahlen, wenn sie denn eben auch Musik von Künstlern aufführt oder abspielt, die GEMA gemeldet sind.

Also im Klartext: Wenn Ihr Musikstücke covert, also nachspielt, oder wenn Ihr Musik von bekannten (und dann GEMA-pflichtigen) Künstern bzw. Urhebern spielt, dann habt Ihr Gema-Tantiemen zu entrichten…

Da Ihr aber offensichtlich Hobbymusiker (wahrscheinlich sogar ohne Gage weil kein Eintritt) auftreten und ein paar Kids zu Musik rumhüpfen laßt, sehe ich nicht unbedingt die Notwendigkeit einer GEMA-Meldung.

Also feiert man schön, denn so `ne GEMA-Meldung ist nicht nur uuuuuultrabürokratisch, sie kostet auch noch richtig Geld!!!

In diesem Sinne viel Spaß und Erfolg bei Euerm Sommerfest und viele Grüße wünscht Euch…Röbi

Hi,

hier noch ein Tipp: Wenn du die Veranstaltung unter
„Wohltätigkeitenveranstaltung“

ich war während meiner Zivizeit in einem Altenpflegeheim. Da gab es im Frühjahr immer ein Fest für die Bewohner und ihre Angehörigen. Dort spielte u.a. die örtliche Blaskapelle, es wurde Bier und Grillzeugs verkauft. Das APH legte bei diesem Fest immer drauf. Der Gema war das Sche*** egal und wollte Geld sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das geändert hat…

Wolfgang

Hallo,

ich war während meiner Zivizeit in einem Altenpflegeheim. Da
gab es im Frühjahr immer ein Fest für die Bewohner und ihre
Angehörigen. Dort spielte u.a. die örtliche Blaskapelle, es
wurde Bier und Grillzeugs verkauft. Das APH legte bei diesem
Fest immer drauf. Der Gema war das Sche*** egal und wollte
Geld sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das
geändert hat…

das ist wohl immer eine Frage des Einzelfalles. Ich hatte - das war allerdings 1981 - ein Konzert organisiert, bei dem der Erlös ausdrücklich als Spende (für einen guten Zweck) deklariert wurde und das außerdem im Rahmen der evangelischen Kirche stattfand. Da gab es keine GEMA-Forderungen - trotz eines mittelgroß angelegten Werbung. Vielleicht war der Fehler, dass ihr die Einnahmen des Festes nicht weitergegeben, sondern selbst verwendet habt. Manchmal hängt so etwas an Kleinigkeiten.

Gruß

Thomas Miller